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Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 11. Dezember 2007 09:51
von winklerm_de
Danke für den Hinweis!!

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 12. Dezember 2007 15:56
von Humanbrand
NAchfolgende Werte habe ich für den RS TDI (125kw DPF) aus der EWG Bescheinigung zur Vervollständigung Deiner Tabelle:

46.1
CO = 0,078 g/km
HC = -
NOx = 0,211 g/km
HC+NOx = 0,225 g/km
k-wert = 0,500 m-1
Partikel = 0,001 g/km

46.2
co2 Emission kombiniert = 157 g/km
Verbrauch kombiniert = 5,8 l/100km

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 12. Dezember 2007 16:57
von ichbines
1,9 TDI PD ohne Filter
CO 0,041 g/km

NOx 0,191 g/km :cry:
HC + NOx 0,203 g/km
Partikel 0,021 g/km
CO2 kombiniert 138 g/km

So stehts bei mir im EWG Zettelchen

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 12. Dezember 2007 17:02
von Retty
nachfolgend noch die Werte für Octavia Combi 2,0 DPF, DSG:

Co: 0,033g/km
HC :---
Nox : 0,218 g/km :motz:
HC +Nox: 0229g/km
K-Wert:0,500m-1
Partikel:0,001 g/km
Pm 5

wegen Nox also keine EU 5- Einstufung

Gruß Retty

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 12. Dezember 2007 17:45
von DIGGER1380
Morgääääääähn,

selbst wenn die NOx passen würden, glaubst Du doch nicht im ernst das unsere Regierung eine Neueinstufung für einen Oci (oder anderes Fahrzeug) zulassen würde. (Da gehts doch wieder mal nur ums Geld)

Hat ja selbst bei den Autos mit Euro 3 auf Euro 4 nicht funktioniert.

MfG DIGGER

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 13. Dezember 2007 10:59
von Retty
Es wäre ja schon schön, wenn wir nicht mehr zahlen müssten. Mit weniger rechnet man in diesen Zeiten sowieso nicht.

Gruß Retty

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 13. Dezember 2007 11:56
von FUNKMAN
Ein wahres Wort - leider... :oops:

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 16. Dezember 2007 16:20
von JueSi
Zuerst nochmal die Bitte an die 1,9 TDI, die RS TDI- und 4x4-Fahrer mal Ihre Daten der Betriebserlaubnis bereitzustellen, um die Übersicht zu komplettieren!


Grundsätzlich habt Ihr alle Recht:
Die Politik läßt sich immer was einfallen, damit (mehr) Geld rein kommt. Allerdings sollte man das nicht nur pauschal sehen, weil man damit im konkreten Fall nichts anfangen kann.

Deshalb zunächst erst mal ein kleiner Ausflug ins Lohnsteuerrecht. Hier ist es so geregelt, daß die bedingt durch Steuerprogression und Inflation die Politiker jedes Jahr generell mehr Geld einnehmen. So führen 2% Lohnerhöhung als Inflationsausgleich wegen der Steuerprogression zu mehr als 2% zusätzlicher Steuer. D.h. wenn uns die Politiker nicht regelmäßig generös mit einer Lohnsteuerrefom beglücken würden, wären über kurz oder lang ALLE Zahler des Spitzensteuersatzes. Auf Basis der Inflation dynamisierte Steuersätze (wie in anderen Ländern üblich) werden uns seit Jahrzehnten vorenthalten.

Anders verhält es sich mit der KFZ-Steuer. Durch feste Steuersätze und die Inflation wird die Steuer von Jahr zu Jahr günstiger! Dem steuert der Gesetzgeber (bisher) nur entgegen, wenn neue technische Entwicklungen strukturelle Änderung erfordern, d.h. der Steuersatz für EU4 wird nur steuerlich nur geändert (üblicherweise verschlechtert), wenn es EU5 gibt, die dann z.B. so gestellt wird, wie die alte EU4 es war. Und deswegen halte ich es schon für wichtig, bei einer (langlebigen) Anschaffung wie der eines Autos darüber informiert zu sein, welche Schadstoffklasse dieses hat / haben wird.

Hinzu kommt noch ein weiterer Aspekt.
Aus gesetzlicher Sicht ist es nicht zulässig technisch gleiche Fahrzeuge unterschiedlich zu besteuern. Deshalb konnte man (und kann auch noch immer) Fahrzeuge die ohne (!) technische Änderungen bei ihrer Zulassung bereits künftigen Anforderungen entsprachen (z.B. von EU2 nach EU4) umschlüsseln lassen. Da in diesem Beispiel vom Beginn der Zulassung nur die Steuersätze für EU4 gültig waren, führt dies zu einer Steuererstattung. Diese rückwirkende Erstattung erfolgte natürlich nicht freiwillig, sondern auf Grundlage verschiedener Gesetze und deshalb sehe ich nicht, daß das mit EU5 anders werden wird.

Die (einklagbare) Gleichbehandlung / Gleichheitsgrundsatz macht auch aktuell bei der Umstellung auf CO2-Besteuerung dem Gesetzgeber soviel Probleme, daß die nicht (wie mal vorschnell verkündet) zum 01.01.2008 Neufahrzeugen ein Wahlrecht einräumen können. Alle Toyota-Prius-, Audi-TDIe- oder VW-BlueMotion-Fahrer mit Zulassung bis 12/2007 würden per Rechtsschutzversicherung eine Klagewelle ohne gleichen erzeugen (und Recht bekommen).

Viel geschrieben, deshalb ein kleines Resümeè:
Wer nicht least (ausgenommen Restwert-Leasing!) sondern kauft, ist gut beraten mit Blick auf Wiederverkauf oder künftige KFZ-Steuer zu prüfen, welche Wirkungen die Zusatzausstattungen DSG oder 4x4 bzw. die Wahl 1,9 TDI oder 2,0 TDI haben werden. Erst danach kann für mein Verständnis eine (wie auch immer gelagerte) fundierte Kaufentscheidung getroffen werden.


PS: Benziner trifft das mit anderen Grenzwerten natürlich alles auch zu!

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 17. Dezember 2007 10:14
von chacka2k
Humanbrand hat geschrieben:NAchfolgende Werte habe ich für den RS TDI (125kw DPF) aus der EWG Bescheinigung zur Vervollständigung Deiner Tabelle:

46.1
CO = 0,078 g/km
HC = -
NOx = 0,211 g/km
HC+NOx = 0,225 g/km
k-wert = 0,500 m-1
Partikel = 0,001 g/km

46.2
co2 Emission kombiniert = 157 g/km
Verbrauch kombiniert = 5,8 l/100km
RS TDI Werte sind doch schon da!!!

Re: Abgasnorm EU5 und EU6 / 2.0 TDI m. DPF hat EU5

Verfasst: 17. Dezember 2007 22:21
von JueSi
chacka2k hat geschrieben:
RS TDI Werte sind doch schon da!!!

Sorry, hab ich übersehen. Sind jetzt ergänzt.