Re: Fragen zur neuen KFz-Steuer
Verfasst: 27. Januar 2009 19:26
Quelle???Octi aus Halle hat geschrieben:Hi, es gibt eine Übergangsregelung für Altfahrzeuge! Die reformierte Kfz Steuer gilt zunächst ausschließlich nur für Neufahrzeuge,
deren Zulassung auf den 05.11.2008 oder später datiert ist. Alle anderen werden bis 2013 weiter nach der alten Kfz Steuer besteuert.
Gruß
Christian
http://www.co2-steuer.info" onclick="window.open(this.href);return false;dido2004 hat geschrieben:
Quelle???
Naaaaaa toll!!!!!!!!!!!!! Und ich hab schon gehofft daß mein Hobel endlich ein Bißchen billiger wird....Aber dafür gibts ja wenigstens ab und zu den Goldsaft umsonst dank Firmentankstelle 8)Octi aus Halle hat geschrieben:Hi, es gibt eine Übergangsregelung für Altfahrzeuge! Die reformierte Kfz Steuer gilt zunächst ausschließlich nur für Neufahrzeuge,
deren Zulassung auf den 05.11.2008 oder später datiert ist. Alle anderen werden bis 2013 weiter nach der alten Kfz Steuer besteuert.
Gruß
Christian
twas versprichst du dir denn davon? Dann zahlen wir aber auch doppelt Steuer, da ja erst die Mineralölsteuer ihr Unwesen treibt und dann auf alles noch mal die Märchensteuer :motz: :motz: :motz:Atriòr hat geschrieben:... KFz-Steuer weg und auf den Kraftstoff umschlagen.
A) Die zu zahlenden Steuern sind dann proportional zur tatsächlichen KFz-Nutzung (und sofern es einen interessiert... zum tatsächlichen CO2 Ausstoß). Die KFz-Steuer an sich ist total sinnlos da sie nichts über die tatsächliche Nutzung des KFz aussagt (ähnlich GEZ). Und da OFFIZIELL die KFz Steuer ja zum Ausbau/Erhalt der Autobahnen bla, bla bla... genutzt wird wäre es nur sinnvoll diese auch nach gefahrenen Kilometern zu berechnen. Wer sein KFz nutzt zahlt, wer nicht der zahlt auch nicht!Grauer_Drache hat geschrieben:twas versprichst du dir denn davon? Dann zahlen wir aber auch doppelt Steuer, da ja erst die Mineralölsteuer ihr Unwesen treibt und dann auf alles noch mal die Märchensteuer :motz: :motz: :motz:Atriòr hat geschrieben:... KFz-Steuer weg und auf den Kraftstoff umschlagen.