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Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 20. März 2009 12:53
von Saratow
Nur als Ergänzung, in Brandenburg stehen die auch.
In meinem Wohnort stehen zwei von den Dingern. Auf einer Straße, in jede Fahrtrichtung eins. Mich stören sie nicht, ich hatte noch keinen Konflikt mit denen :-).

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 20. März 2009 18:41
von Chief
Ich spiele hier den Jingle von Mc Donald ein...

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 20. März 2009 18:58
von dada1st
SeRiJ-HN hat geschrieben:weil da grad ortsende ist und ich immer bei ortsende beschleunigen tu :-?
Also 150 Meter vor und nach einem Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeit regelt, darf eigentlich keine Messung durchgeführt werden! Da hattest bestimmt noch bissl bis zum Ortsausgang!?

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 20. März 2009 19:56
von insideR
dada1st hat geschrieben:Also 150 Meter vor und nach einem Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeit regelt, darf eigentlich keine Messung durchgeführt werden!
Was innerorts oftmals unsinnig ist. Wieso sollte vor der Haustür einer Randgruppe ... äh ... eines Dorfrandbewohners ungestraft gerast werden dürfen?

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 20. März 2009 20:14
von m4st3rchi3f
insideR hat geschrieben:
dada1st hat geschrieben:Also 150 Meter vor und nach einem Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeit regelt, darf eigentlich keine Messung durchgeführt werden!
Was innerorts oftmals unsinnig ist. Wieso sollte vor der Haustür einer Randgruppe ... äh ... eines Dorfrandbewohners ungestraft gerast werden dürfen?
Dem kann ich eigentlich nur zustimmen aber
Im konkreten Fall hatte die Polizei nur 50 Meter vor dem Ortsausgang eine Radarfalle aufgebaut. Der Fahrer hatte bereits beschleunigt und wurde mit 82 Stundenkilometern, also 32 mehr als erlaubt, geblitzt. Danach sollte er 100 Euro Strafe zahlen und einen Monat den Führerschein ablegen.

In der zweiten Instanz entschied nun das Bayerische Oberlandesgericht, dass eine Radarfalle gemäß den Richtlinien des Innenministeriums mindestens 200 Meter von einer Geschwindigkeitsbeschränkung beziehungsweise -Aufhebung entfernt sein müsse. Von der Verhängung eines Fahrverbots könne daher, trotz deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung, abgesehen werden. (Az.: BayObLG, 1 ObOWi 221/02, ZfS 2003)

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 22. März 2009 13:31
von SeRiJ-HN
Alfred hat geschrieben:@SeRiJ-HN:
Nur mal so aus Neugier, wo im Kreis Heilbronn steht denn das Dingen? Ich bin ab und an mal dort und möchte nicht (wenn, dann natürlich nur aus Unaufmerksamkeit) die dortige Staatskasse aufbessern. Für die mobilen Dinger auf der Neckarbrücke hat ja seinerzeit noch ein Bolzenschneider im Kofferraum genügt :rofl:

MfG Alfred

Steht direkt in Jagstfeld auf der B27! :roll:

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 22. März 2009 13:56
von Qwicknick
Mahlzeit,

wie sang schon Fats Domino I´Walking. Wenn es wirklich so war schonst du wohl 1 Monat die Umwelt und deinen Geldbeutel.

Mir gings Ähnlich. Habe aber noch Glück gehabt.Nur 19 kmH innerorts. Macht 35€ :motz:

Ein Danke an die Stadt Vaihingen Enz.

PS: Kopf nicht hängen lassen.

Gruß Nick

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 22. März 2009 14:49
von Benni0279
Also ich bin auch der Meinung, dass man seine Straffe hin nimmt und nicht nach dummen Ausreden suchen sollte. Ich habe auch eine ganz gute Bildersammlung und habe bis jetzt nur bei einem Bußgeld das Gefühl gehabt das ich Ungerecht behandelt werde.Es wurde aber immer ohne zu diskutieren gezahlt.
Wer mit 30km/h in der Ortschaft rast der soll dann auch die Konsequenzen tragen und nicht überlegen wie er der Straffe entgeht.

Grüße,Benni

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 22. März 2009 15:26
von SeRiJ-HN
Qwicknick hat geschrieben: PS: Kopf nicht hängen lassen.

Danke für deine aufmunterung! :)
Benni0279 hat geschrieben:Wer mit 30km/h in der Ortschaft rast der soll dann auch die Konsequenzen tragen und nicht überlegen wie er der Straffe entgeht.

Ich mein, wenn man es umgehen kann, warum den nicht? Ich schone auch so mein Geldbeutel (wenn ich keine 130€ zahlen muss) und hab weiterhin mein Auto! (mit dem ich zur Arbeit muss) :roll:

Re: Was droht einem wenn...

Verfasst: 22. März 2009 17:37
von insideR
Aber nur, wenn du endlich versprichst, zukünftig entsprechend den Regeln zu fahren. Denn persönliche Bedürfnisse ( Ach, ich armes Mensch muß doch zur Arbeit fahren, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen und Steuern zu zahlen, wovon diese Wegelagerer auch noch bezahlt werden ) sind den gesellschaftlichen Bedürfnissen nach Sicherheit und Ruhe nunmal unterzuordnen.