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Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 31. Juli 2009 12:37
von Alfred
Ja, mitlerweile wohl auch bei uns. Das wäre aber das erste, was ich nach Zulassung umgehend widerrufen würde. Schon aus Prinzip. Wenn schon, dann gleiches Recht für alle, also auch für Vermieter, Lohnempfänger, Handwerker usw.. Nicht nur für das ach so macht- und hilflose Steuermonster ;-)

MfG Alfred

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 31. Juli 2009 13:11
von Benni0279
Was hast Du davon?
Erst bekommst Du eine Mahngebühr, weil sie die Steuer nicht abbuchen konnten und dann musst Du die Einzugsermächtigung eh wieder erteilen.

Grüße, Benni

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 31. Juli 2009 15:23
von Alfred
Was ich davon habe? Nenne es "Grundrecht auf finanzielle Selbstbestimmung" zumindest auf den Rest, den mir die vielen Blutsauger noch gelassen haben :lol: Ich bestimme, wer Zugriff auf mein Konto haben soll und wer nicht. Dass die Realität in D leider schon anders aussieht, ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Bürgerrechte schrittweise immer mehr ausgehöhlt werden, letzes Beispiel die Nummer mit den Überweisungsdaten für Uncle Sam. Aber sei es drumm, eine Einzugsermächtigung kann in D jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Manchmal wirklich der letzte Ausweg, um ignorante Plagegeister endlich loszuwerden - manche akzeptieren einfach fristgemäße Kündigungen nicht. Eine Mahnung? Wofür? Auf 11 Monate Nichtzurkenntnissnahme seitens der Behörde? Und eine erneute Einzugsermächtigung? Wie will das FA das bei einem ordnungsgemäß angemeldetem und versteuerten Fahrzeug durchsetzen? Da werden sie wohl wie bei Millionen anderer Fahrzeughalter wieder ihren guten alten Steuerbescheid verschicken müssen. Wehret den Anfängen!

MfG Alfred

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 31. Juli 2009 17:21
von Benni0279
Ich gebe Dir in allen Dingen vollkommen Recht!!!!
Auch ich versuch so wenig wie möglich zu vermeiden eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Strom, Gas oder GLZ können mich mal schön.
Aber wenn de Pech hast bekommste einen Mahnbescheid weil der Zugriff verweigert wurde auf dein Konto.
Dies sind ja aber eh deine eigenen Sorgen. Würde mich aber mal Interessieren wie der Ablauf dann ist wenn die Einzugsermächtigung gekündigt wurde.
Hat hier schon mal die Steuerbehörde provoziert?


Grüße, Benni

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 31. Juli 2009 18:13
von Alfred
Ich werde es Ende August wissen, dann ist der Tour fällig. Bei dem wurde die Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen. Bisher keine Reaktion seitens der Behörde.

MfG Alfred

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 1. August 2009 12:11
von Benni0279
Könntest ja mal bitte hier eine Rückmeldung machen, wenn die Behörde sich gemeldet hat.
Das würde mich nämlich ziemlich Interessieren!!!!

Grüße, Benni

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 21. Januar 2015 15:13
von octavius
folgende Frage in diesem Zusammenhang

Wenn das alte Fahrzeug abgemeldet wurde, muss man sich dann an die KFZ-Steuer Stelle wenden, um den nicht "verbrauchten" Teil der KFZ-Steuer erstattet zu bekommen? Oder geht das automatisch?

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 21. Januar 2015 16:45
von 1xAllrad-immerAllrad
Das passiert automatisch

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 21. Januar 2015 18:35
von Chief
Sollte...sollte.

Re: Frage zur KFZ Steuer

Verfasst: 21. Januar 2015 18:44
von TorstenW
Moin,

also bei mir hat das bisher problemlos geklappt. Meist war sogar die Rückerstattung eher da als die neue Steuer abgebucht wurde. :wink:

Grüße
Torsten