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Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 19. November 2009 22:07
von Klinke
Ist wie mit der GEZ ...
Sobald ein Fernseher/Radio ein Empfangsteil (Tuner) enthält, der das ansehen von Programmen allein möglich macht, muss gezahlt werden.
Und so verhält es sich auch mit dem öffentlichen Straßenverkehr und einer Tuningmaßnahme am Auto.
Egal ob angewandt oder nicht, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Tunings muss das vom TüV abgesegnet und später (bis 4 Wochen) eingetragen werden.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 19. November 2009 23:06
von TRC
Ist ebenso mit einer Lachgasanlage. So lange die Flasche nicht angeschlossen ist gibt es keine Probleme im öffentlichen Straßenverkehr. Ist die Flasche aber angeschlossen kann man gegenüber der Rennleitung noch so beteuern das man nicht auf's Knöpfchen drückt, dran ist man trotzdem. Also alles was auf Knopfdruck abrufbar ist muß eingetragen werden, falls überhaupt zulässig.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 19. November 2009 23:31
von neuhesse
Eintagung steht hier NICHT zur Depatte!!!
Warum nur habe ich hier eine Assoziation zu einem im Süddeutschen bei verbalen Konfrontationen häufiger gebräuchlichen Begriff?
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 11:05
von Gargravarr
Die Debatte über Chiptuning usw. zumindest für AT, keine Ahnung wie das für DE ist, müsste ganz anders anfangen:
1.) Versicherungsbetrug, aufgrund der höheren Leistung. Und da spielt es definitiv keine Rolle ob das abschaltbar ist, oder nicht. Alleine die Möglichkeit ist ausreichend.
2.) Steuerbetrug, aufgrund der höheren Leistung. Und da spielt es definitiv keine Rolle ob das abschaltbar ist, oder nicht. Alleine die Möglichkeit ist ausreichend.
Und alleine aufgrund von 1. hat die Versicherung die Möglichkeit den Vetrag als nichtig zu erklären, da du einseitig den Vertrag gebrochen hast. Ob das dann vor Gericht hält und die Versicherung dadurch Regressforderungen stellen kann, sei mal dahingestellt (Urteile gibt's sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung).
Kausalitätszusammenhänge zwischen einem Unfall und höherer Leistung (wenn auch illegal) halte ich nahezu fur unmöglich. Sowas ist recht beliebt und einfach mit verändertem Fahrwerk, Breitreifen usw., aber zu beweisen, dass ein Unfall nur deswegen passiert ist, weil das KFZ theoretisch schneller fahren oder besser beschleunigen kann, als im Originalzustand wäre doch sehr gewagt und nur von wenigen Sachverständigen vertreten. Aber sicher gibt's das auch, weil's alles gibt
Aber wie immer und überall bei der Juristerei gibt's kein definitives JA oder NEIN. Kommt immer alles auf die Geschicktheit des Anwalts an
.
lg
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 13:11
von Mr.Tom
Lachgasflasche die nicht angeschlossen ist
ist nicht verboten.
ist mir klar!
was ist also, wenn ich den Funkeinschalter der die Mehrleistung ein schaltet zu hause lasse?
mir ist die Möglichkeit demnach ja nicht mehr gegeben.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 14:41
von coldflame
NEIN
79er hat geschrieben:
(in D) ist jede Veränderung des Fahrzeuges verboten, es sei denn es ist abgenommen/eingetragen oder besitzt eine ABE, E-Prüfzeichen blabla.
Und da dies ein Eingriff in das Fahrzeug ist, kann man das nicht einfach spazieren fahren.
wird bei euch in Österreich sicher genauso sein wenn ich mir den Post von Gargravarr anschaue ...
man kann diese Debatte aber noch ewig so weiter führen indem man irgendwelche vermeintliche Schlupflöcher sucht
Daher der Satz:
JEDE Veränderung ist verboten, es sei denn abgenommen/eingetragen ... usw.
MfG Chris
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 14:49
von Klinke
@Mr. Tom
Diese Form von vorgestellten "Fällen" artet in dümmlichen "Was wäre wenn ..." - Mutmaßungen aus, auf die sich keine allgemeine Verkehrskontrolle drauf einlässt.
Wenn du also die Meinung vieler User nicht akzeptieren willst, dann bau es ein und stehe für gerade wenn du erwischt wirst.
Oft genug haben dir die User erklärt dass es eben nicht möglich ist, ohne Eintragungen herumzugondeln. Da bringen auch keine "Was wäre wenn ..."-Fragen etwas.
Jetzt kannst du entweder richtige oder falsche Schlüsse daraus ziehen, liegt ganz an dir.
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 16:06
von Mr.Tom
Klinke hat geschrieben:@Mr. Tom
Diese Form von vorgestellten "Fällen" artet in dümmlichen "Was wäre wenn ..." - Mutmaßungen aus, auf die sich keine allgemeine Verkehrskontrolle drauf einlässt.
Wenn du also die Meinung vieler User nicht akzeptieren willst, dann bau es ein und stehe für gerade wenn du erwischt wirst.
Oft genug haben dir die User erklärt dass es eben nicht möglich ist, ohne Eintragungen herumzugondeln. Da bringen auch keine "Was wäre wenn ..."-Fragen etwas.
Jetzt kannst du entweder richtige oder falsche Schlüsse daraus ziehen, liegt ganz an dir.
schau
in Wirklichkeit weiß es niemand genau.
aber viele gescheite Mutmaßungen!
mehr nicht.
den Fred kannst zu machen! thx
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 20. November 2009 16:38
von Chief
Wie gewünscht...
Re: Chiptuning Gesetz
Verfasst: 23. November 2009 15:43
von Chief
Noch ein Nachtrag den mir ein User per PN zukommen ließ:
Kannst du in den Thread noch diesen Link einfügen, falls Links auf andere Foren erlaubt sind? Oder zitieren?
http://www.seat-leon.de/vboard/showthread.php?t=1487
Dort wurde dies bereits besprochen (2001) und es hat jemand den östereichischen TÜV gefragt.
Es ist und bleibt illegal...