@ Pali oder Mackson
Die Wandlung regelt sich nach dem BGB. Hier sind die §§ 460 ff. BGB maßgebend.
Habe im November gerade meinen Peugeot Partner gewandelt. Nach meinem Kenntnisstand wird noch immer mit folgender Formel gerechnet:
0,67 % des Kaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer.
Diese Summe wird dir in Rechnung zum Kaufpreis gestellt. Das nennt man dann " Nutzungsvorteil" oder so ähnlich.
Habe alles alleine durchgezogen, ohne RA.
Bei mir war der Wagen 10 Monate alt. Kapitaler Konstruktionsfehler der 1600 er Maschine( Serienfehler ).
Denke aber an das neue Recht. Nach 6 Monaten Umkehr der Beweislast etc.
Da ist der Gang zum RA wahrscheinlich notwendig.
Eine Wandlung ist zwar ggf. nervig, aber laß dich vom Händler nicht einschüchtern.
P.S. "Googel" mal mit dem Wort -Wandlung bzw. -Wandelung, kommen echt gute Ergebnisse bei raus.
Solltest du Fragen haben, gebe ich dir gerne eine Auskunft.
Sollten evt. Fehler in meiner Ausführung sein, bitte alle RA' s kurz die Passagen zu berichtigen.
Gruß Erik.Ode