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Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 17:07
von Klinke
Sehe ich ihn komplett im Aussenspiegel bin ich beruhigt, mach noch nen Schulterblick und fahre rüber.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 17:20
von Domino
überwiegend sofort, mit schulterblick!!
komme meist mit genug geschwindigkeitsüberschuss an, das dann genug platz ist wo ich wieder einschere!!
also d.h. ausbremsen tue ich keinen.....
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 17:32
von Spooner
Ich mache es mit dem gewissen Abstand das ich niemandem zum bremsen nötige oder gefährde ,Schaue in den Spiegel und dann noch mal über die Schulter .
In der Statt Kotzen mich dann aber diese Typen an ,die wenn Sie überholt werden und man einscheren möchte sie Gas geben sobald sie den Blinker erspähen . :motz:
Genauso wie ich einen Sicherheitsabstand einhallten möchte und kurz vor mir sich einer hineinzwängt muss ,damit ich wieder Bremsen darf . :motz:
Da ich dieses selber alles nicht mag , mache ich das auch nicht .
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 18:01
von cybercore
Ich überhole bis ich den Überholten im Außenspiegel sehe und vergewissere mich dann per Schulterblick, dass z.B. vor ein LKW, nichts anderes ist. Und bei dem Schulterblick kann man den Sicherheitsabstand eigentlich auch über die Leitpfosten gut schätzen. Bisher musste ich noch niemand so ausbremsen bzw. hab auch noch kein Gefuchtele o. ä. hinter mir beobachtet.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 22:40
von perfusor
ich finde es dauert deutlich länger, bis ich den Überholten im Innenspiegel sehe. Das bedeutet für mich, dass der Abstand auch deutlich größer ist. Deshalb - erst wenn ich ihn im Innenspiegel durch die Heckscheibe deutlich sehen kann - ohne Schulterblick
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 22:47
von RS200@raceblue
Ich gestehe, dass ich öfter nach Gefühl wieder einschere. Aber meistens nach rechtem Außenspiegel.
X
Aber mit ´nem RS ist der Geschwindigkeitsüberschuß meistens so eklatant, dass der Sicherheitsabstand für den Überholten ganz schnell wieder größer wird, falls ich mal zu knapp dran bin.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 18. Januar 2010 23:06
von Basti1982
Mal zum rechtlichen Gedöns:
Der Überholer muss nicht auf den Sicherheitsabstand des Überholten achten. Deswegen werden Abstandsverstöße nur dann geahndet, wenn auf dem Film zu sehen ist, dass man eine längere Distanz mit dem Abstand so fährt. Sprich das nicht gerade erst ein Überholvorgang durchgeführt wurde. Wurde in den Sicherheitsabstand gefahren muss man nötigenfalls langsamer werden, bis es passt. Und sind wir doch mal ehrlich, jeder von uns macht das Hin und Wieder - auch wenns nicht seine Absicht ist. Aber bei voller AB sind Abstände wie man sie in der Fahrschule lernt utopisch.
Ansonsten wie hier erwähnt wurde eine Anzeige wegen Behinderung oder Gefährdung - das zieht nicht. 1. könnte man pro AB Fahrt 3.256 Fahrzeugführer anzeigen, 2. meistens gilt dann Aussage gegen Aussage (auch wenn du mit 3 weiteren im Fahrzeug sitzt) und 3. gilt wenn dann der Tatbestand einer Gefährung. Und dafür musst du als Überholter eine Gefahrenbremsung durchführen, also voll in die Eisen. Und das macht man nur, wenn er einen schneidet, sonst nicht.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 19. Januar 2010 18:07
von Der Thüringer
Wenn ich das hier richtig verstanden habe, wollte der Foren-Knigge aber kein Belehrung (Richtig/Falsch) und auch keine nachhilfe in theoretischer Fahrschule, sonder wollte wissen wie Ihr es alle jeden Tag im richtigem Leben immer zu 100% macht
"Wie haltet ihr es? Gemeint ist der normale Überholvorgang auf der Autobahn, bei dem die Differenz der Geschwindigkeiten min. 10 km/h ist."
Gruß!
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 20. Januar 2010 09:15
von Escape
Ja, aber auch:
Escape hat geschrieben:Und wie verhält es sich eigentlich mit dem gesetzlich geforderten Abstand? Ist der Überholer nicht auch verpflichtet, ihn zu achten?
Insofern danke ich dem Hinweis aus berufenem Munde. Wenn die Auskunft auch ein wenig ernüchternd ist.
Re: Rechts einscheren nach Überholvorgang
Verfasst: 21. Januar 2010 08:06
von Oberberger
Meine Erfahrung ist, dass die Meisten schon sehr früh wieder einscheren....was hilft aufregen? Ich lass mich dann ein Stück zurückfallen, wenn ich es nicht eilig habe.
Was mich aber rasend macht, und da blinke ich die auch manchmal an, ist bei slazregennasser Strasse, wenn dann die Gischt hochkommt und die trotzdem 5 m vor einem wieder einscheren....das ist meiner Meinung nach Verkehrsgefährdung....