Re: Ist die Doppelbelegung von Rechnungsposten legitim?
Verfasst: 31. März 2010 17:25
Domino hat geschrieben: kein händler/werkstatt darf irgend einen pfand behalten weder handy/ec-karte/perso/führerschein gar nix.
EDIT: sorry auto darf behalten werden
nö, Auto darf auch nicht behalten werden, Auto hat beispielsweise ca.25000€ Wert - Rechnung 1200€, absolut unangemessen! Ginge nur wenn das Auto ungefähr den Gegenwert der Rechnung darstellt. Mutig sein und mit Anzeige wegen Besitzentziehung drohen. Ebenso alle kommenden Taxifahrten (musst nicht laufen oder Bus nutzen, hattest ja Auto) und Nutzungsausfall in Rechnung stellen. Außerdem wird damit dem Kunden Betrugsabsicht unterstellt - ebenso ein Anzeigegrund, ruhig den Händler auch darauf aufmerksam machen. Funktioniert übrigens auch gut bei dubiosen Abschleppunternehmen. Polizei rufen und Herausgabe des Autos fordern - gleichzeitig Anzeige erstatten. Keine Werkstatt und kein Abschlepper darf heutzutage ausschließlich Barzahlung verlangen. Man kann durchaus auf Rechnung und Überweisung bestehen, weil z.B. grad nicht so viel Geld auf dem Konto ist um die Karte zu nutzen. Dann hat man alle Zeit der Welt, die Sache prüfen zu lassen. Ich bezahle alle Rechnungen ausschließlich per Überweisung und hatte noch nie Probleme. Um Stress zu vermeiden aber auch nie anmerken lassen, dass eventuell nicht oder nicht alles bezahlt werden sollTorstenW hat geschrieben:Moin,
Also Führerschein etc. als Pfand haben wollen/hinterlegen geht mal gar nicht!!!! :motz:
Sie können das Auto als Pfand behalten, bis der volle Rechnungsbetrag bezahlt wurde, alles Andere ist rechtlich gaaanz dunkelgrau!