STVO + STVZO + Rechtsfragen

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O2-Combi
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-Combi »

L.E. Octi hat geschrieben:Ist die Frage nun geklärt oder gilt folgendes?
L.E. Octi hat geschrieben:Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.
Nee eher gilt das hier:
L.E. Octi hat geschrieben:
O2-Combi hat geschrieben:
Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Wer macht das? Oder anders gefragt, wer prüft die Antworten auf Richtigkeit? Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.

Wie bei jedem anderen Thema hier im Forum auch, es sei denn man hat gerade Interesse dafür.....
oder aber das:
ich dachte das ist ein Forum hier, da kann und soll man auch mal diskutieren, seine Meinung kund tun dürfen, ohne gleich belehrt, oder zurechtgewiesen zu werden, dafür sind Foren eigentlich da. :motz:
Zum Thema, vielleicht noch eine Anmerkung, es gibt die sturre STVO, es gibt aber auch eine Auslegung dieser, durch die Gerichte. Im vorliegenden Fall, urteilten die Gerichte mehrfach, das wenn man von einer Einmündung nach links auf eine Straße einbiegt, und dort keine Wiederholung eines angeordneten Halteverbotes steht, muss der Verkehrsteilnehmer, dies auch nicht wissen, und befolgen.
Schön wäre natürlich, wenn man hier zu jedem Fall, ein Urteil eines Gerichtes aufweissen kann, welches zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden hat. Das macht die Sache sehr viel einfacher, um für sein Recht zu kämpfen. diskussion hin oder her, dafür soll dieser T. da sein...
Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater, und nicht schreiend, wie sein Beifahrer!
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L.E. Octi
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von L.E. Octi »

Ich habe doch nix dagegen wenn solche Threads existieren. Aber bei diesem Thema wünschte ich mir ebend doch zu einer Frage eine klare Antwort.
Einfach deswegen.
Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Was nützt mir wenn ich darüber diskutiere und mir aus 3 Meinungen die für mich passend heraussuche ohne zu wissen was nun genau stimmt. Von daher wäre vlt. schön wenn wirkliche Kenner der Materie die Fragen beantworten. Anwälte, Polizisten, Sachverständige etc. Ergooglete STVO Passagen und Selbstauslegungen von Sachverhalten sind Imho nicht zielführend. So, dass war die letzte Anmerkung von mir dazu. Nimm es als gut gemeinten Hinweis und nicht als das was Du jetzt grade verstehst. Nämlich das ich was gegen den thread und das Thema habe. :wink:
Ich bin dann mal weg.
O2-RSBerliner

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-RSBerliner »

L.E. Octi hat geschrieben:Ich habe doch nix dagegen wenn solche Threads existieren. Aber bei diesem Thema wünschte ich mir ebend doch zu einer Frage eine klare Antwort.
Einfach deswegen.
Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Was nützt mir wenn ich darüber diskutiere und mir aus 3 Meinungen die für mich passend heraussuche ohne zu wissen was nun genau stimmt. Von daher wäre vlt. schön wenn wirkliche Kenner der Materie die Fragen beantworten. Anwälte, Polizisten, Sachverständige etc. Ergooglete STVO Passagen und Selbstauslegungen von Sachverhalten sind Imho nicht zielführend. So, dass war die letzte Anmerkung von mir dazu. Nimm es als gut gemeinten Hinweis und nicht als das was Du jetzt grade verstehst. Nämlich das ich was gegen den thread und das Thema habe. :wink:
So ein BLÖDSINN, sorry !

Du solltest dich mal ein bissel mit dem Recht beschäftigen, dann wüsstest du, dass es im Recht nicht immer

1. ein schwarz oder weiß

2. ein richtig oder falsch

geben kann und wird, sondern noch eine Menge dazwischen liegt.

Und genau hier liegt die Kunst, damit umzugehen.

Im Recht gibt es,

1. herrschende Meinung
2. eigene Meinung
3. Gerichtsurteile mit den unterschiedlichsten Ergebnisse zum gleichen Thema
4. Kommentare
5. Lehrmeinungen
6. Rechtsprechung
7. Büchermeinungen
8. Mindermeinungen
9. Kenner und Nichtkenner
10. gute und schlechte Polizisten (vom Wissenstand her !!)

und und und...............

Aus den oben genannten Punkten 1-10 wird sich in der Regel immer eine Diskussion ergeben müssen. Das ist auch gut so und macht die Rechtsthematik aus meiner Sicht auch so spannend und reizvoll.

Die Gesetze unterliegen den untschiedlichsten Interpretaionen und Auslegungen/Deutungen. Mann kann sie z.B. nach Sinn und Zweck, nach der Grammatik oder nach der Historie auslegen und deuten.

Und jedesmal kann eine anderes Ergebnis die Folge sein.

Aus meiner Sicht ist es auch immer hilfreich - aus durchaus vernünftig "gegoogelten Seiten" - seinen Standpunkt zu untermalen und eine Hilfestellung zu geben.

Und ich beschäftige mich nicht erst seit gestern mit dem Thema "Recht"...........

Du musst also schlussendlich damit leben, dir aus mehreren Meinungen die für dich richtige und logische herauszusuchen, und diese dann auch schlussendlich zu vertreten oder ebend nicht.

Das dir jemand immer eine 100-prozentige und korrekte Antwort auf einem Silbertablett servieren wird, wird eher - auf das Recht bezogen - die Ausnahme sein.

In diesem Sinne........

Viel Spaß beim Diskutieren................

PS:

Nochmal, die Frage ist aus meiner Sicht schon beantwortet worden.

Nein, das Haltverborzeichen muss - so lange es seine Gültigkeit hat - nicht wiederholt werden, BASTA und AUS
Zuletzt geändert von O2-RSBerliner am 19. April 2010 20:31, insgesamt 3-mal geändert.
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O2-Combi
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-Combi »

Naja, wir leben in Deutschland...
bedeutet, jedes Gesetz ist in fast alle Richtungen auslegbar.Recht zu haben, heisst nicht gleich Recht zu bekommen.
Man kann sich aber auf rechtskräftige Urteile berufen, und es wäre eben schön, wenn der eine oder andere hier seine persönliche Erfahrung bzw. Urteile, am besten mit Aktenzeichen einbringen könnte, wenn es denn zum konkreten Fall passt. Dieses könnte der Anwalt, bei einem Prozess zum Vortrag bringen. Selbst den Einspruch bei einem Bußgeldverfahren, kann man damit vervollständigen, hat mir selbst schon die Einstellung, ohne weitere Rechtsmittel gebracht( angeblich nicht angelegter Sicherheitsgurt, wo der arogante Ordnungshüter sogar noch so schlau war, in seine Anzeige reinzuschreiben, das ich beim Anhalten angeschnallt war). :motz:
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L.E. Octi
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von L.E. Octi »

O2-RSBerliner hat geschrieben:So ein BLÖDSINN, sorry !
Warum schreibst Du erst Blödsinn und entschuldigst Dich dann dafür? Lass es gleich, oder steh dazu das Du meinst ich würde Blödsinn schreiben.
O2-RSBerliner hat geschrieben:Du musst also schlussendlich damit leben, dir aus mehreren Meinungen die für dich richtige und logische herauszusuchen, und diese dann auch schlussendlich zu vertreten oder ebend nicht.
Nein muss ich nicht. Weil ich den Thread nicht als Hilfestellung nutzen werde.
O2-RSBerliner hat geschrieben:Das dir jemand immer eine 100-prozentige und korrekte Antwort auf einem Silbertablett servieren wird, wird eher - auf das Recht bezogen - die Ausnahme sein.
Richtig. Das weis ich auch. Glaube mir, ich beschäftige mich hin und wieder brufsbedingt auch ein wenig mit Recht. Von daher halte ich mich auch zurück Hinweise zu geben weil ich mich ungern in rechtliche Diskussionen einmische. Grade weil es kein schwarz oder weiß, kein richtig oder falsch gibt. Und Dir gebe ich den Tip etwas genauer zu lesen. Ich bezog mich auf STVO Fragen und Antworten. Da wünschte ich mir konkrete Infos wo ich auch nachvolliehen kann ob die Aussage richtig oder falsch ist. Da weünschte ich mir ne Art aktuelle Wissensdatenbank.

P.S. Bin nun definitiv raus.
Ich bin dann mal weg.
O2-RSBerliner

Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-RSBerliner »

L.E. Octi hat geschrieben: Fragen und Antworten. Da wünschte ich mir konkrete Infos wo ich auch nachvolliehen kann ob die Aussage richtig oder falsch ist. Da weünschte ich mir ne Art aktuelle Wissensdatenbank.

P.S. Bin nun definitiv raus.
Da kann dir schnell noch geholfen werden:

http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php
L.E. Octi hat geschrieben:P.S. Bin nun definitiv raus.
:oops:

Stay Calm !
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TorstenW
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von TorstenW »

Moin,

Hätte mich gewundert, wenn es hier anders abgelaufen wäre als bisher...... :roll:

Noch jemand Popcorn? ;)

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
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O2-Combi
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-Combi »

TorstenW hat geschrieben:Moin,

Hätte mich gewundert, wenn es hier anders abgelaufen wäre als bisher...... :roll:

Noch jemand Popcorn? ;)

Grüße
Torsten
Ist eigentlich traurig oder?
Popcorn, ja gern, süss und den großen 10 Liter Eimer bitte! :lol:
Wobei Poppcorn wäre auch schön, muss mal eben schnell zu meiner Frau... :rofl:
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von O2-Combi »

Richter spricht Temposünder frei, weil Abzocke !!!!!!!!! :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl: :lol: :rofl:

http://web.de/magazine/auto/verkehr-ser ... ender.html
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Re: STVO + STVZO + Rechtsfragen

Beitrag von TorstenW »

Moin,

der Herr war gestern abend beim Jauchen-Gunter.
Aus dem was er da von sich gegeben hat, weshalb und mit welchen Begründungen er das nun eigentlich gemacht hat, bin ich ehrlicher Weise nicht so richtig schlau geworden........ :?
Kann mir das bitte mal Jemand erklären?
Grüße
Torsten
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