Nee eher gilt das hier:L.E. Octi hat geschrieben:Ist die Frage nun geklärt oder gilt folgendes?L.E. Octi hat geschrieben:Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.
L.E. Octi hat geschrieben:
O2-Combi hat geschrieben:
Hier kann und soll man sich auf den aktuellsten Stand bringen lassen.
Wer macht das? Oder anders gefragt, wer prüft die Antworten auf Richtigkeit? Von daher wird dieser Thread eh zerdiskutiert bzw. mit ergoogleten Passagen gefüllt deren Wahrheitsgehalt auch wieder in Frage steht. Eine Wissensdatenbank mit aktuellem Inhalt wird so nicht draus. Nach 3 Seiten verliert sich dann auch die Übersichtlichkeit.
Wie bei jedem anderen Thema hier im Forum auch, es sei denn man hat gerade Interesse dafür.....
oder aber das:
ich dachte das ist ein Forum hier, da kann und soll man auch mal diskutieren, seine Meinung kund tun dürfen, ohne gleich belehrt, oder zurechtgewiesen zu werden, dafür sind Foren eigentlich da. :motz:
Zum Thema, vielleicht noch eine Anmerkung, es gibt die sturre STVO, es gibt aber auch eine Auslegung dieser, durch die Gerichte. Im vorliegenden Fall, urteilten die Gerichte mehrfach, das wenn man von einer Einmündung nach links auf eine Straße einbiegt, und dort keine Wiederholung eines angeordneten Halteverbotes steht, muss der Verkehrsteilnehmer, dies auch nicht wissen, und befolgen.
Schön wäre natürlich, wenn man hier zu jedem Fall, ein Urteil eines Gerichtes aufweissen kann, welches zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden hat. Das macht die Sache sehr viel einfacher, um für sein Recht zu kämpfen. diskussion hin oder her, dafür soll dieser T. da sein...