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Verfasst: 16. April 2004 10:09
von Mayday
marapunta hat geschrieben:Ich werde dann wohl auch bald mal als Rabattjäger mit einem Koffer voll Kohle losziehen, natürlich mit einem tollen Fernsehsender im Nacken.
War natürlich mit versteckter Kamera und wurde hinterher erst aufgelöst.
Der Kerl war aber auch ein Profi: Freundlich und nett aber dennoch raffiniert und verhandlungssicher ...

Verfasst: 16. April 2004 16:47
von Joker76
an Teddybär 1964
Garantie gibbet nich mehr seit 01.01.2002....
Ich habe es so gelernt :

Garantie 1/2 Jahr, nach Kaufdatum -> Beweislast = Verkäufer
Gewährleistung 2 Jahre nach Kaufdatum -> nach der Ablauf der Garantie unterliegt die Beweislast dem Käufer.

Stichwort : Beweislastumkehrung

Ist aber egal, auf jeden Fall würde ich das auslesen des Fehlerspeichers nicht selbst bezahlen. Egal ob EU oder nicht, die "Gewährleistung" gilt Europaweit. :)

:) :) :)

Verfasst: 16. April 2004 18:10
von Teddybär 1964
Joker76 hat geschrieben:an Teddybär 1964
Garantie gibbet nich mehr seit 01.01.2002....
Ich habe es so gelernt :

Garantie 1/2 Jahr, nach Kaufdatum -> Beweislast = Verkäufer
Gewährleistung 2 Jahre nach Kaufdatum -> nach der Ablauf der Garantie unterliegt die Beweislast dem Käufer.

Stichwort : Beweislastumkehrung

Ist aber egal, auf jeden Fall würde ich das auslesen des Fehlerspeichers nicht selbst bezahlen. Egal ob EU oder nicht, die "Gewährleistung" gilt Europaweit. :)


:) :) :)




Nochmal: Seit dem 01.01.2002 gibt es keine Garantie mehr - ausgenommen, sie wird freiwillig als solche angeboten (ist bei SKODA aber nicht der Fall !!!). Das Ding nennt sich seit 2002 "Gewährleistung" und zwar die gesamten 24 Monate lang !

@ Joker
Deine Anmerkung mit der Beweislast (6 Monate Verkäufer - dann 18 Monate Käufer) ist völlig richtig - dennoch nix Garantie.
Nur ist und bleibt grundsätzlich und rein rechtlich "Dein" Vertragshändler (sprich Der, bei Dem gekauft wurde) Ansprechpartner (auch wenn´s hier noch so oft nicht geglaubt wird) ! In der Praxis wird´s ja meist nicht so gehandhabt, aber wenn man mal wirklich auf einen sturen Bock triffst, dann hat der leider Recht.

Ich habe mich vor 2 Jahren eingehend mit der Thematik befasst (gerade im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte der damals neue Gewährleistung), weil ich auch an den Kauf eines OCTI aus DK gedacht hatte. Letztlich hab ich´s gelassen, weil ich wegen knapp 1.000 Oironen effektiver Ersparnis das Risiko von Ärger und Laufereien nicht eingehen wollte.
Zudem gibt´s bei mir den subjektiven Grund, dass ich seit 8 Jahren den hervorragenden Service eines sehr bemühten und kompetenten SKODA-Vertragspartners in Anspruch nehme. Eine gute "Schrauberbude" mit moderaten Preisen ist mir beim Neukauf eines Autos auch schon mal ein paar grüne Scheine wert.

Ich kann nur sagen Vorsicht, Vorsicht. Früher (vor 2002) konnte man mit einem Importi recht forsch bei jedem Vertragshändler in Europa auftreten und auf Erfüllung der Garantie pochen. Seit 2002 sieht´s da ein wenig anders aus - da sind Käufer von Importautos wiedere wesentlich mehr auf den guten Willen des Freundlichen vor Ort angewiesen.


Gruss
Michael

Antwort Jütten & Koolen

Verfasst: 19. April 2004 17:53
von Stefan E.
Nach dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht ist es in der Tat so, dass man einen Gewährleistungsanspruch nur gegen den Verkäufer, also den Händler, hat.
In der Praxis scheint das aber völlig anders gehandhabt zu werden. Ich habe bei Jütten & Koolen mal nachgefragt. Sie haben wie folgt geantwortet:

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir haben ein Schreiben von der Skoda Deutschland GmbH bezüglich der Europaweiten Gewährleistung vorliegen.

Gerne zitiere ich Ihnen aus diesem Schreiben :

" Es ist grundsätzlich möglich, unsere Fahrzeuge europaweit bei allen autorisierten Skoda Vertragspartnern reparieren und warten zu lassen. Sie können im Rahmen der gültigen Gewährleistungsbedingungen den Anspruch auf kostenlose Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels bei jedem autorisierten Skoda Partner im europäischen Service geltend machen.

Hierfür ist der Serviceplan unbedingt erforderlich. Der Skoda Vertragspartner überprüft Folgendes:

* erfolgt die Auslieferung des Produktes durch einen Skoda Partner innerhalb
der EU;
* befindet sich das Fahrzeug in den ersten beiden Gewährleistungsjahren ( anhand des Erstzulassungsdatums);
* wurden alle Serviceinspektionen nach Vorgabe des Herstellers durch
autorisierte Skoda Partner der EU durchgeführt

Falls eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer kostenlosen reparatur im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen. "

Ich hoffe, daß Ihnen dieses Zitat ein wenig weiterhilft.

Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bitte.

Mit freundlichen Grüßen"


Heute hab ich im Rahmen einer Reparatur meinen VW-Händler - von dem ich weiß, dass er auch Skoda-EU-Fahrzeuge verkauft, auf das Problem angesprochen. Er erklärte mir, bei VWs würden sie überhaupt keinen Unterschied zwischen deutschen und EU-Fahrzeugen machen. Die Skoda-Käufer müssten sie für Gewährleistungs- und Servicearbveiten zum Skoda-Händler schicken, weil sie ja dafür nicht autorisiert wären. Da hätte es aber noch nie ein Problem gegeben. Der Skoda-Händler sei im Gegenteil froh, dass sie ihm so viele Kunden schickten.

Vielleicht ist das Problem doch eher akademisch? Gibt es denn irgend jemanden, der tatsächlich in der Praxis gravierende Probleme hatte?

Re: Antwort Jütten & Koolen

Verfasst: 19. April 2004 23:47
von Teddybär 1964
Stefan E. hat geschrieben:Vielleicht ist das Problem doch eher akademisch? Gibt es denn irgend jemanden, der tatsächlich in der Praxis gravierende Probleme hatte?

Ich geb Dir ja Recht, dass in der Praxis zu bestimmt über 90 % Reklamationen befriedigend abgehandelt werden (hab ich auch mehrfach geschrieben, dass die Praxis anders aussieht als die Rechtslage es vorsieht). Nur ist es eben ein Unterschied, ob ich "verbrieftes" und einklagbares Recht habe, oder letztlich nur auf den guten Willen und Absichtserklärungen angewiesen bin. Mir reicht das eben nicht aus, um einen EU-Import zu kaufen. Ich geh da lieber auf Nummer sicher - ob akademisch, oder nicht.


Gruss
Michael

Verfasst: 20. April 2004 00:39
von orkfresh
Nur angemerkt dazu sei

- Skoda nennt hier bei mir vor Ort den VW-Händler als Werkstatt, einen ehem. Händler findet man lt. Hotline nicht.
-
wurden alle Serviceinspektionen nach Vorgabe des Herstellers durch
autorisierte Skoda Partner der EU durchgeführt
Das ist mE gegen die durch die EU-Vorgaben erlassene freie Wahlmöglichkeit der Werkstatt..
wenn eine beliebige Werkstatt nach Vorgaben arbeitet und dies dokumentiert, also auch ggfls. Originalteile verwendet. dann muss das auch reichen. In den ersten 2 Jahren - seit 1.1.2002 ist die Gewährleistung so lang- sollte es lt. GVO möglich sein.

Diese ist afaik seit dem 1.10.2002 verbindlich...

siehe auch http://www.westphalen-law.com/news/defa ... mLanguage=
Dort heisst es

Verbindung Vertrieb/Kundendienst ist entfallen

Kein Händler darf zukünftig verpflichtet werden, auch selbst vollen Kundendienst (Reparatur und Wartung) anbieten zu müssen. Er bleibt zwar für Garantie/Kulanz- und Rückrufarbeiten verantwortlich, wenn er die Serviceverpflichtungen durch eine (andere) autorisierte Werkstatt erfüllen läßt (Subcontracting). Der Hersteller kann al-lerdings verlangen, daß der Händler dem Endverbraucher vor Abschluß des Kaufver-trages den Namen und die Anschrift der zugelassenen Werkstatt mitteilt und den Händler über die Entfernung unterrichtet, wenn sie sich nicht in der Nähe der Verkaufsstelle befindet.

Vertragswerkstätten haben grundsätzlich das Recht, nicht–diskriminierend umfassenden Kundendienst durchzuführen, und zwar einschließlich Garantie-, Kulanz- und Rückrufarbeiten für alle Fahrzeuge ohne Rücksicht darauf, wo dieses Fahrzeug erworben wurde. Vertragswerkstätten dürfen demgegenüber nicht verpflichtet werden, Neufahrzeuge zu verkaufen.

Freie Werkstätten und andere interessierte Unternehmer müssen Zugang erhalten zu allen technischen Informationen, Diagnosegeräten, Spezialwerkzeugen, Software und fachliche Unterweisung, die zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten notwendig sind.

Die Trennung von Verkauf und Kundendienst einschließlich der Möglichkeit des Sub-contracting bedeutet, daß die Hersteller zukünftig verpflichtet sind, mehrere Verträge dem Händler vorzulegen: nämlich einen Vertriebsvertrag für Neufahrzeuge, einen Vertriebsvertrag für Ersatzteile sowie einen Werkstättenvertrag.

Verfasst: 20. April 2004 16:15
von Felixpeter
Hi,

ich habe für meinen Octavia (110 PS TDI Elegance, Metallic) als EU-Fahrzeug 18.000 Euro bezahlt. Ausstattungsbereinigt ein Preisvorteil von ca. 5000 Euro gegenüber dem Listenpreis von 24.000 Euro.

Nach ca. 2 Wochen wurden Einspritzpumpe und Steuergerät getauscht.

Alle Kosten inkl. Mietwagen wurden übernommen.

Des weiteren ist festzustellen, dass die Automobilindustrie den Zulieferern (Arbeite im Kostenmangement eines Zulieferers) die Preise unter immensen Kostendruck diktieren und International anfragen. Wieso regt sich dann jemand auf, wenn es die Kunden auch können und nicht bereit sind die im internationalen Vergleich festgesetzten höheren Verkaufspreise zu bezahlen.

Verfasst: 20. April 2004 16:24
von orkfresh
Das man mit einem Re-Import spart, ist wohl zu 95% richtig, auch unter dem berühmten Strich.

Die Vergleiche zum Listenpreis in D hinken aber stark, da sich derjenige, der spart, nicht einen Wagen zum Listenpreis kaufen würde, sondern doch wohl ca. 10% herausholen würde.
Eine totale Ausstattungsbereinigung ist dann wiederum erneut "erlös-schmälernd" =
>> Bsp. Elegegane in NL
ohne Teillederpaket, nur 6J15 etc. evtl. hat dort die Serie auch mehr..

Wer fragt (Hauspreis) kriegt doch fast sofort 8%-10% insg. (Überführung und Zulassung sind ja nicht rabattfähig).

Mehr ist mE irreal, weil nicht für gleichen Aufwand und Otto-Normal-Fahrer zu schaffen.

Verfasst: 17. März 2006 19:02
von pil
Hab heute vom mein freundlichen erfahren das bei Re-Import das Auslieferungsdatum gelte nicht das erstzulassungsdatum, das ist im mein fall fast ein monat vorher. :o

reiner

Verfasst: 27. März 2006 09:04
von ricosachsen
Hallo.

Habe meinen RS Combi im April 2004 als Neuwagen beim deutschen Autohaus bestellt.
Es war ein EU-import wo ich inkl. Winterräder(16"Alus) 22000€ bezahlt habe.
An Ausstattung war alles drin was es in Deutschland auch gibt. War auch schon einigemale beim Händler wegen Nachbesserungen(Sitzbezug,Dämpfer an Heckklappe,Heckscheibenheizung). Er hat mich immer gut begrüßt und auch so habe ich keine Probleme mit den Autohaus.

Mein Fazit:Ein EU-Import macht noch lange keinen schlechtgelaunten Autohausbesitzer.

MFG
Rico