Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

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Chief
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Chief »

Beweis?!
picomint

Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von picomint »

Mal ein Beispiel aus der Praxis. Ein 67jähriger hatte mit seinem 14 Tage alten Octavia II 1.6 MPI meine damals 10jährige Tochter in einer 30er Zone heftig angefahren. Der Fahrer wohnte ca. 40 Meter von der Unfallstelle entfernt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt und unsere Versicherung hat später auch noch den Schaden an seinem Octavia bezahlt. Einzelheiten habe ich weggelassen, sie machen die Sache nicht verständlicher.Was bleibt ist eine Wut, die man kompensieren möchte, besonders wenn das Rechtssytem keine Gerechtigkeit geschaffen hat.
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Ronny12619
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Ronny12619 »

picomint hat geschrieben:Ein 67jähriger hatte mit seinem 14 Tage alten Octavia II 1.6 MPI meine damals 10jährige Tochter in einer 30er Zone heftig angefahren.
Ich glaube das ist mit das schlimmste was einem als Elternteil passieren kann. Ich will gar nicht drüber nachdenken!
md2609
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von md2609 »

Nein das ist bei weiten nicht das Schlimmste, aber das ist ein anderes Thema.
Ich sehe jeden Tag, wenn die Kinder aus der Grundschule oder vom Kindergarten kommen, wie viele Autofahrer ohne Reaktion knapp an Kinder vorbeifahren die auf dem Bürgersteig gehen, unsicher Radfahren oder rumtoben. Das sind auch Eltern mit Kindern im Auto. Ich mach da immer nen großen Bogen und werde langsamer.
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Alfred
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Alfred »

Genau. Und im Zweifel dann frontal in den Gegenverkehr. Damit an den lieben Kleinen bzw. deren Eltern nicht noch was (finanziell) hängen bleibt. Die Aufsichtspflicht geht ja scheinbar in solchen Fällen vollständig auf den Autofahrer über.

MfG Alfred
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Oberberger
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Oberberger »

Wieso? Er sagt doch, er macht das von sich aus. Und ich genauso, davon abgesehen.... Natürlich müssen die Eltern die Aufsichtspflicht wahren, aber trotzdem möchte ICH als Autofahrer kein Kind vorm Auto haben, nur weil ich im Recht bin... Wenn Gegenverkehr, dann eben bremsen statt nen Bogen schlagen.
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Escape
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Escape »

Alfred hat geschrieben:Genau. Und im Zweifel dann frontal in den Gegenverkehr. Damit an den lieben Kleinen bzw. deren Eltern nicht noch was (finanziell) hängen bleibt. Die Aufsichtspflicht geht ja scheinbar in solchen Fällen vollständig auf den Autofahrer über.
MfG Alfred
Ich buche das mal unter Satire ab, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein verantwortungsbewusster Mitmensch das ernst meint.

Wer zum Kindertotfahren nur die Alternative "in den Gegenverkehr rauschen" hat, darf nicht auf die Straße, sondern gehört in eine geschlossene Anstalt.
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tehr
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von tehr »

picomint hat geschrieben:Was bleibt ist eine Wut, die man kompensieren möchte, besonders wenn das Rechtssytem keine Gerechtigkeit geschaffen hat.
Die Gerichte sind an den gesetzlichen Rahmen gebunden. Aus Deiner knappen Schilderung kann ich nicht erkennen, inwiefern sich der Autofahrer falsch verhalten hat.
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picomint

Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von picomint »

Welche Gerichte? Wenn die Polizei den Unfall aufnimmt und meiner Tochter sagt, sie habe keine Schuld, die Staatsanwaltschaft anschließend das Verfahren gegen den Fahrer einstellt und der Fahrer dann auf dieser Grundlage (eingestelltes Verfahren) Schadenersatz verlangt, kann man sich als Haftpflichtversicherter rechtlich nicht mehr selbst dagegen wehren, sondern muss es seiner Versicherung überlassen.

Ich habe aber auch extra dazu geschrieben, dass ich die Einzelheiten weggelassen habe. Solche Sachen sind im Detail sehr kompliziert, in diesem Thread geht es um überhöhte Geschwindigkeit und in diesem Fall auch, die 30er Zone habe ich ja erwähnt.
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Basti1982
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.

Beitrag von Basti1982 »

Auch wenns offtopic ist - die Polizei klärt keine Schuldfrage. Sie stellt lediglich die Verursachung fest. Und auch damit kann sie falsch liegen.

Das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt ist nicht selten. Zum Einen ist es lediglich ein Antragsdelikt, und zweitens müssten zig Autofahrer irgendwelche Vorstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung haben. Dem ist zum Glück nicht so.

Außerdem ist Strafrecht und Zivilrecht völlig differenziert zu betrachten - nur weil das Verfahren eingestellt wird heißt es nicht, dass der Autofahrer alles richtig gemacht hat. Wenn jedoch deine Haftpflicht gezahlt hat, so kommt in mir die Vermutung auf, dass der Autofahrer nichts verhindern konnte.
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