octavius2 hat geschrieben:.....kann die Versicherung die Zahlung des Unfallschadens nur dann verweigern , wenn die Felgen ursächlich für den Unfall waren.......
Versicherungen sind da seeeehr erfinderisch, wenn es ums Zahlen geht........
Außerdem ist beim Fahren mit einer nicht zulässigen Rad/Reifen-Kombination die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und somit auch der Versicherungsschutz erloschen!
Mein juristisch laienhaftes Verständnis. 8)
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
Ein Beispiel : Es wurde eine Standlichtglühlampe vorne rechts ohne e-zeichen ( ohne Betriebserlaubnis , nicht zulässig ) verbaut . man fährt ohne ABE . Es kommt tagsüber ( ohne eingeschaltetes Fahrlicht ) zum Unfall . Nach meinem Verständnis führte die nicht zulässige Birne nicht ursächlich zum Unfall , -also sollte ( muß ) die Versicherung zahlen .
Wenn ich den TE richtig verstanden habe hanelt es sich hier nicht um eine nicht zulässige Rad/Reifen-Kombination , denn er hat ja ein Gutachten . Er hat es "lediglich" versäumt , die Räder eintragen zu lassen . Es ist zwar fahren ohne ABE , aber die Vers. sollte für die Kosten aufkommen , es sei denn , der unabhängige ( im Zweifelsfall ) vom Gericht bestellte
Gutachter kommt zu dem Urteil , dass die Rad/Reifen-Kombination nicht zulässig und !!! ursächlich für das Zustandekommen des Verkehrsunfalls war .
@ Andreas HH : Woher weißt du das die Vers. definitiv NICHT zahlt ? Dann dürfte sie auch nicht bei dem nicht zulässigen Standlichtbirnchen zahlen . Denn dann erlischt die ABE , übrigens genau so , auch wenn man die Tagfahrlichtfunktion auf die serienmäßigen Nebelscheinwerfer einstellt ( damit fahren ja einige )
( Nordamerika oder Skandinavien-Einstellung ) . Ich bin zwar kein Jurist , bin mir aber nicht sicher , das du damit richtig liegst . Bist du Richter oder Gutachter oder kannst du ein tatsächlich passendes Gerichtsurteil nennen ?
Vielleicht kann man sich ja auf folgendes einigen... 8)
Wenn eine Versicherung nur den Hauch einer Chance sieht, sich der Zahlung des Schadens zu verweigern, dann macht sie das auch. Ob der Mangel ursächlich für den Verlauf eines Unfalles war, ist doch zunächst völlig unerheblich. Wenn die Versicherung nicht zahlt, ist man selber im Zugzwang einen Anwalt zu beschäftigen und ggf. das Geld gerichtlich ein zu klagen. Das kostet Zeit und Ärger und wenn man nicht rechtschutzversichert ist u.U. einen Batzen Geld. Jeder der sich so einigermaßen mit rechtlichen Dingen auskennt, wird bestätigen:
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge!
Und wenn es hinterher auch nur auf einen Vergleich hinausläuft, hat die Versicherung schon was gespart, man selber aber ordentlich Geld versenkt.
In so fern sollte man immer damit rechnen, dass Versicherungen genau so handeln.