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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 28. Dezember 2010 13:59
von insideR
Chief hat geschrieben:Da man ja auch nen 1er so misshandeln kann hab ich mal in den allgemeinen Bereich verschoben.
Wie bestrafen wir ihn eigentlich?

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 16:11
von newbee
Die Versicherung sieht es nicht als Fahrlässig an die Garage zu beheizen, um Morgens in ein eisfreies Fahrzeug zu steigen. Ich habe als nicht! Kristallkugel-Besitzer alles Menschenmöglich unternommen um einen Brand zu verhindern. Von Herstellern solcher Geräte verlange ich als Kund einfach das sie mir nicht den letzten Schrott verkaufen, und nach 5 Betriebsstunden sich nicht einfach eine Schlauchpressung löst. Aber das ist eine andere Geschichte, und an den Hersteller bin ich auch schon herangetreten. Natürlich sind die in solchen Fällen nicht die Schnellsten, und ich werde das einfach durch meinen Rechtsbeistand klären lassen. Fertig.Aus,Schluss!!!

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 16:13
von newbee
:motz:

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 16:58
von Chief
Hoppla, das sieht aber übel aus! Sorry, ich käme nie auf die Idee solch Gerät unbeaufsichtigt über mehrere Stunden zu betreiben!

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 17:21
von TorstenW
Moin,
Chief hat geschrieben:Sorry, ich käme nie auf die Idee solch Gerät unbeaufsichtigt über mehrere Stunden zu betreiben!
Ich auch nicht!

Meine Frage, ob der Hersteller den unbeaufsichtigten Betrieb überhaupt gestattet, wurde bisher auch geflissentlich ignoriert............. :roll:

Grüße
Torsten

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 17:31
von Domino
aua, ja ist denn schon Sylvester bei Dir gewesen?

Da bin ich ebenfalls gespannt, wie das ausgeht!!

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 18:48
von md2609
Ach du Scheis..., sieht ja übel aus.

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 19:01
von newbee
TorstenW hat geschrieben:Moin,

Meine Frage, ob der Hersteller den unbeaufsichtigten Betrieb überhaupt gestattet, wurde bisher auch geflissentlich ignoriert............. :roll:

Grüße
Torsten
Der gleichen, steht nichts in Bedienungsanleitung, und länger als eine Stunde hatte ich es auch unbeaufsichtigt nicht gelassen.„Hinterher ist man immer klüger“ :roll:

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 19:09
von L.E. Octi
Ohne jetzt ganz abzuschweifen. Wer kauft sich einen Heizstrahler, stellt ihn ordnungsgemäß auf (unterstell ich dem TE jetzt mal) um wie in dem Fall eine Garage zu erwärmen und steht dann stundenlang neben dem Ding um es zu beaufsichtigen? Ich glaube keiner von euch. Das ganze kann man jetzt mit elektrischen Heizlüftern, Waschmaschinen, Geschirrspülern, dem Braten im Ofen etc. fortführen. Die Versicherung, ggnf. der Hersteller werden es sicher so sehen um sich aus der Haftung zu winden. Aber wir hier, sollten etwas Realitätsnah bleiben und nicht allzu Oberlehrerhaft den TE verurteilen. :wink:

Re: Heizstrahler verbrennt Autotür

Verfasst: 29. Dezember 2010 19:12
von Basti1982
TRC hat geschrieben:Ihr sprecht hier immer davon "wenn es keine grobe Fahrlässigkeit war". Die meisten Versicherungen schließen mittlerweile grobe Fahrlässigkeit mit ein, Ausnahmen Alkohol und rote Ampel.

Nicht ganz. Seit 2008 gibt es ein neues Versicherungsgesetz was besagt, dass auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt werden muss. Dies ist in Prozentanteilen gestaffelt - je schwerwiegender die gF, desto größer der zu zahlende Anteil. Eine von vielen Quellen zum Thema: hier