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Re: Auffahrunfall

Verfasst: 6. September 2011 21:00
von Chocobo-Mobil
Im Endeffekt können die ja Gutachten erstellen lassen soviel sie wollen - sie zahlens ja auch. Ich würds ebenfalls einfach reparieren lassen und die ggfs aufgetretene Wertminderung schätzen lassen, sofern der Schaden wirklich so groß ist. Bei allen anderen Varianten schießt man sich bloß selbst ins Knie.
frankw hat geschrieben:Aber hier hat nie jemand davon gesprochen, dass man nur den Gutachter der gegnerischen in Anspruch nehmen soll.
Sorry, dann hab ich dich falsch gelesen / interpretiert...

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 9. September 2011 14:55
von Huppi68
Catwiesel hat geschrieben:...so sollte man es angehen: Sachverständen holen (wird vom Gegner bezahlt) dann nach Gutachten abrechnen, wenn Fahrzeug instantgesetzt wurde, wieder den Gutachter holen (kostet dann nix) er macht Fotos, diese an die Versicherung schicken, und man bekommt die Mwst ausgezahlt...

Es steht jedem frei nach Gutachten/KVA abzurechnen. Die MwSt. bekommst Du bei nachgewiesener Reparatur (das meintest Du wohl mit dem 2. Gutachterbesuch) erstattet - richtig.
ABER: Du bekommst nur die MwSt. die nachweislich angefallen ist! z.B. für Teile die Du für die Reparatur kaufen musstest und eine Rechnung vorlegen kannst!.

für interessierte: Nachzulesen im § 249 (2) BGB

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 12. September 2011 12:13
von rex1252
Ich nutze mal diesen bestehenden Thread um euch von meinem Auffahrunfall zu berichten.
Als erstes muss ich sagen das ich eigentlich am vergangenen Wochenende mein neuen "Dicken" im Vorstellungsthread vorstellen wollte. Denn am 19.8.11 war es nach genau 6 Monaten Wartezeit endlich soweit und ich konnte ihn bei meinen :D in Empfang nehmen. Ich war bis vergangenen Mittwoch top zufrieden und kann auch nur von dem Motor und der Innenraumverarbeitung schwärmen. Allerdings nahm dann am 7.9.11 das Schicksal seinen Lauf. Auf dem Weg zur Arbeit musse ich eine Gefahrenbremsung aus 130 km/h machen und konnte meinen Octi noch zum stehen bekommen. Allerdings schaffte mein Hintermann dieses Bremsmanöver nicht und schoß mir mit ca. 60-80km/h hinten drauf. So ist aus meiner neuen Errungenschaft ein Unfallwagen geworden. Der Schaden liegt bei ca. 10000 Euro. Da ich mich wie ein kleines Kind auf meinen ersten selbsterarbeiteten Neuwagen gefreut habe ist es jetzt umso ärgerlicher einen Unfallwagen zu haben.

Lg Rex

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 12. September 2011 12:19
von tehr
Das ist natürlich besonders ärgerlich, wenn nach so langer Wartezeit das langersehnte Auto gleich kaputt gefahren wird.

Bei dem geringen Alter des Wagens würde ich versuchen, eine Reparatur abzuwenden und auf einen Neuwagen zu bestehen, wenn Du denn noch einmal so lange warten willst.

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 12. September 2011 12:22
von rex1252
Das Problem mit einer Neuwagenentschädigung ist der Kilometerstand, denn der Gesetzgeber sagt aus, dass ein Auto nur ein Neuwagen ist wenn es weniger als 4 Wochen alt ist und weniger als 100Km gelaufen ist. Da ich aber schon 2800 Km gefahren habe wird es sehr schwer eine Neuwagenentschädigung zu erhalten. Es gibt zwar Ausnahmeregelungen für bis zu 3000 Km aber diese sind an sehr strenge Auflagen, was den Schaden betriftt, gebunden.

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 12. September 2011 13:06
von tehr
Sprich doch einfach mal mit Deinem Händler! Eventuell kannst Du Deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an ihn abtreten. Im Gegenzug würdest Du bei ihm ein neues Auto bestellen. Eventuell wäre der Händler dann bereit ohne Aufpreis Dir einen neuen Octavia zu besorgen.

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 13. September 2011 21:11
von frankw
@rex1252: Mein Beileid. Sehr ärgerlich. Aber ich würde tehrs Rat mal befolgen und mal mit den Händler sprechen.

Re: Auffahrunfall

Verfasst: 13. September 2011 21:38
von rex1252
Ich habe gestern wiedereinmal mit meiner Anwältin telefoniert und das weitere Vorgehen besprochen. Die Idee mit dem Händler zu sprechen ist durchaus gut aber sie hat auch den Nachteil, dass ich wieder eine Wartezeit von 6 Monaten in Kauf nehmen müsste und mir die gegn. Versicherung keinen Leihwagen für diesen Zeitraum stellen muss da es sich um einen Reperaturschaden handelt. Auf einen Rechtsstreit möchte auch verzichten da die Regelung mit bis zu 3000 Km an sehr enge Grenzwerte gesetzt ist und ich "nur" einen Auffahrunfall hatte. Ich muss jetzt auf das Gutachten warten (morgen soll es fertig sein) und dann nochmals abwägen wie vorgegegangen wird.