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Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 18. März 2012 20:25
von insideR
Pfad hat geschrieben:Der Schaden ist doch schon entstanden, weil Du kein solches Auto-angeblich- mehr geliefert bekommst.
Beziffere den Schaden bitte.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 18. März 2012 21:09
von digidoctor
Lass dir doch mal einen Superb 4x4 durchrechnen. Vielleicht hat am Ende alles sein Gutes wie so oft.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 18. März 2012 21:22
von Käfer25
Dann würde ja die Rechnung von Skoda aufgehen. Da liefern wir eben keinen Octavia, der Kunde kauft Superb und Ziel ist erreicht. Das konnte man ja hier schon lesen, Scout bestellt und letztendlich Superb an den Mann gebracht. Das Auto ist Ja noch bestellbar, also sollte es auch möglich sein ein im Sep. 2011 bestellten Wagen zu liefern. Wenn man will !

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 18. März 2012 22:13
von König Fußball
Einseitig aufheben ist bei einem Vertrag in der Tat nicht. Man müsste auf Erfüllung bestehen, Frist setzen und dann bei Nichterfüllung die Mehrkosten aus einem alternativen Deckungskauf bei einem anderen Händler vom säumigen Händler verlangen.

So die Theorie....Zwischen Recht haben und Recht bekommen können manchmal Monate und Jahre liegen, ob man getroffene Absprachen nachweisen kann ist auch oft ein Problem.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 19. März 2012 15:00
von orso-ch
Wie @König Fussball sagt: "Man müsste schriftlich auf Erfüllung bestehen, Frist setzen und dann bei Nichterfüllung die Mehrkosten aus einem alternativen Deckungskauf bei einem anderen Händler vom säumigen Händler verlangen."

1. Kann man einen grösseren finanziellen Mehraufwand wegen der Nichterfüllung des Vertrages vorweisen wie z.B. Mietauto, Mehrauslagen wegen Benützung eines öffentlichen Verkehrsmitte etc., so ist dafür sowieso einen Anwalt notwendig.

2. Ein Auto wird so oder so gebraucht. Also muss zuerst mal eine neue Bestellung vorgenommen werden.

3. Anschliessend kann man sich immer noch entscheiden, ob man die Diffferenz vom altem und neuem Kaufpreis von einem Anwalt eintreiben lassen soll. Ich denke, bei einer Kaufdifferenz unter von unter € 1'000 wird man sich aber überlegen müssen, ob man die Mithilfe eines Anwalts beanspruchen will.

Wie @König Fussball sagt: "So die Theorie....Zwischen Recht haben und Recht bekommen können manchmal Monate und Jahre liegen"
...oder das Risiko keine Entschädigung zu erhalten, weil beim Händler finanziell nichts zu holen ist.

Schlusssstrich ziehen und sich auf den neu bestellten freuen.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 21. März 2012 21:24
von Matrose
Käfer25 hat geschrieben:20 Minuten später rief B wider an und legte 250 € auf den Ankaufspreis meines Gebrauchen drauf und sagte mir das Navi Amundsen bekomme ich ohne Aufpreis noch dazu. Also neu gerechnet und die Entscheidung fiel nun zu Gunsten des Händler B.
In Anbetracht der Gesamtsumme eines Neufahrzeugs finde ich es lächerlich, auf Basis einer solch popeligen Summe die Entscheidung zu treffen. :rofl: Stattdessen hätte ich mir Meinungen zu den Händlern eingeholt und auch auf mein gesundes Bauchgefühl gehört.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 21. März 2012 21:55
von L.E. Octi
Naja, summa summarum 1000 € als popelig zu bezeichnen.......nunja.

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 21. März 2012 22:17
von Käfer25
Der Händler ist im Nachbarforum sehr gelobt worden !!!
Und für 1000 € muss ich lange arbeiten. Ich habe den Preis nicht gedrückt , sondern er wollte unbedingt Händler A unterbieten( beide kennen sich ).

Re: Händler hebt nach 6 Monaten warten Neuwagenkaufvertrag auf

Verfasst: 22. März 2012 13:13
von zweiter_BSE
Käfer25 hat geschrieben:Und für 1000 € muss ich lange arbeiten.
DU schon! Ich auch. Aber ein Rechtsanwalt nicht. Und deshalb lohnt sich bei einem solchen Streitwert kein Prozess - es sei denn, Du hättest eine gute Rechtsschutzversicherung. Zumal die Beweisführung des entstandenen Schadens nicht trivial sein dürfte ...
Verbuche es geistig bei Dir als "Lehrgeld" und laß gut sein!