Seite 3 von 4

Verfasst: 3. Dezember 2004 08:29
von Melli
ich hab den gleichen wagen am montag auch bei j&k bestellt :)

Verfasst: 5. Dezember 2004 20:11
von PatrickmeinName
Wollte nur noch was anmerken zur Preisthematik:

OK, man muss wohl angeben dass es ein EU-Import ist. Aber der Preis ist und bleibt natürlich frei verhandelbar zwischen Käufer und Verkäufer!

Habe schon so Sachen gehört wie "da geh' ich dann als Interessent hin und zieh' erstmal 10 % vom Preis ab" - nix da. Freilich, wenn der Verkäufer so blöd ist und da mitmacht ist das sein Bier.
Wenn ich meinen Wagen wieder verkaufe (aus Dänemark), werde ich den Umstand des EU-Imports beiläufig erwähnen, aber da es eh die deutsche Ausstattung ist, fang' ich gar nicht lang das Verhandeln an deswegen.

Gruß

Patrick

Verfasst: 6. Dezember 2004 08:52
von rubidubidu
PatrickmeinName hat geschrieben: Wenn ich meinen Wagen wieder verkaufe (aus Dänemark), werde ich den Umstand des EU-Imports beiläufig erwähnen, aber da es eh die deutsche Ausstattung ist, fang' ich gar nicht lang das Verhandeln an deswegen.
Ich würde an Deiner Stelle deutlich darauf hinweisen. Wird vor Gericht angesehen wie ein nicht ordnungsgemäß erklärter Vorschaden. Der Käufer kann dann den Kaufvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung. Mit der Folge, dass er Dir das Auto wieder vor die Tür stellt und Du den Kaufpreis zurückerstatten musst und wenn er ganz sauer ist bekommst Du ne Anzeige wegen Betruges.

Ich würd das in den Kaufvertrag mit reinschreiben und ihn auch drauf richtig hinweisen. Wenn es ihm egal ist bekommst Du ja Dein Geld und wenn nicht dann fängst Du ja eh kein Verhandeln an, der Nächste kann ja vielleicht kaufen!

Verfasst: 6. Dezember 2004 13:29
von martin.koch
Kann man gar nicht so genau beziffern. Hängt etwa von der Ausstattung ab. Auf die dritte Kopfstütze in der Mitte sowie den dortigen Dreipunktgurt wird manch einer beim Gebrauchtwagenkauf vielleicht nicht achten. Fehlende Sidebags schlagen aber bestimmt negativ zu Buche. Viele Re-Importe kann man sich allerdings selbst zusammenstellen. Fällt dann die Ausstattung so aus, wie bei einem deutschen Serienfahrzeug, dann wird auch der Wiederverkaufswert in etwa gleich sein (Neuwagen wird dann allerdings auch annähernd so teuer).

Verfasst: 6. Dezember 2004 18:13
von PatrickmeinName
Ich würde an Deiner Stelle deutlich darauf hinweisen. Wird vor Gericht angesehen wie ein nicht ordnungsgemäß erklärter Vorschaden. Der Käufer kann dann den Kaufvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung.
Den Umstand des EU-Imports erwähnen reicht aus. Arglistig täuschen würde ich dann, wenn ich bspw. wahrheitswidrig behauptete, der Wagen sei kein EU-Import. Wenn der Käufer gesagt kriegt, was Sache ist, kann er diesbezüglich ja nicht mehr getäuscht werden.
(...) und wenn er ganz sauer ist bekommst Du ne Anzeige wegen Betruges.
Immer langsam. Ein Betrug kommt nicht mal ansatzweise in Betracht, nicht mal wenn ich den EU-Import nicht erwähnen würde (was ich aber tun werde). Im Zweifel wäre dann nämlich immer noch der sogenannte "subj. Tatbestand" zu verneinen, bei einem Wagen mit deutscher Ausstattung ist auch das Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zweifelhaft.
Aber genug davon, ich stimme mit Dir ja insofern überein, dass ich brav sagen werde, dass es ein EU-Import ist.

Gruß

Patrick

Verfasst: 6. Dezember 2004 21:22
von frankw
@PatrickmeinName: Als Verkäufer egal ob Händler oder Privatperson bist Du immer verpflichtet den Käufer über Mängel, die Herkunft usw. hinzuweisen. Im Kaufvertrag sollte ähnliches stehen, wenn beide Parteien sicher gehen wollen. Ein Hinweis am Rande kommt in meinen Augen schon einer arglistigen Täuschung gleich. Ich persönliche wäre nicht bereit die gespart Differenz zu zahlen. Wer es macht ist selber Schuld.

Gruß Frank

Verfasst: 7. Dezember 2004 14:47
von PatrickmeinName
Ein Hinweis am Rande kommt in meinen Augen schon einer arglistigen Täuschung gleich.
Nein, ist definitiv nicht der Fall. Aber egal, ich lass das Thema jetzt und lass euch eure Meinung dazu.

Gruß

Patrick

Verfasst: 8. Dezember 2004 12:28
von thommy_berlin
Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, sondern komme aus einer ganz anderen Branche.

Ich bin der Auffassung, daß ein normal gebildeter Käufer in diesem Land ja ständig von verschiedenen Seiten suggeriert bekommt, daß das wichtigste am Auto nicht etwa Motor, Tank, Karosserie etc. sind sondern, das ordentlich, durch den "Freundlichen" geführte, Serviceheft sind. Und spätestens beim Blick auf die 2. Seite sehe ich, wo die Übergabeinspektion durchgeführt wurde.
Nun wird es sicherlich auch Möglichkeiten geben, dieses Heft auszutauschen.
Ob dabei jeder "Freundliche" mitspielt, wage ich zu bezweifeln. Denn das dürfte ja dann den Tatbestand der "Urkundenfälschung" erfüllen.

Nachvollziehen kann ich den "sogenannten" Wertverlust bei EU-Fahrzeugen nicht, da ja, immer identische Ausstattung vorausgesetzt, das Fahrzeug letztendlich vom gleichen Produktionsband (vielleicht sogar nacheinander) rollt.

Für die Firmenpolitik der "großen" Mutter VW, die ja erst diese Preisunterschiede ermöglicht, kann ich leider nichts,

Im übrigen würde wohl keiner sich darüber auslassen, wenn es um einen Fernseher, Staubsauger, Kühlschrank etc ginge, den man preislich günstiger einkaufen kann, nur weil ein Händler ihn über einen europäischen Zwischenhändler eingekauft hat.

Thomas

P.S.: Übrigens habe ich so einen EU-Import. Wie in einem anderen Beitrag hingewiesen, konnte mir im Nov 2002 in Berlin und Umland kein Händler die Preisdifferenz von ca. 4000,- € kompensieren. (wohlgemerkt bei identischer Ausstattung und ein bischen mehr als die "deutsche" Norm).

Verfasst: 8. Dezember 2004 13:29
von Melli
thommy_berlin hat geschrieben:
(wohlgemerkt bei identischer Ausstattung und ein bischen mehr als die "deutsche" Norm).
das würde mich jetzt mal interessieren, denn ich habe bei vielen eu-händlern angebote eingeholt und habe keinen gefunden, der die absolut identische ausstattung eines deutschen neufahrzeuges hat.
entweder es fehlte esp oder das maxidot oder.... klar kann ich das dazubestellen, nur das macht mir genau den preisvorteil wieder kaputt (siehe auch in meinen) vorherigen postings.

das was ich bei einem eu-fahrzeug beim ankauf spare, dass verliere ich beim verkauf wieder. wenn man das auto bis zum "lebensende" fahren möchte, ist es absolut okay einen eu wagen zu kaufen und sich das "schnäppchen" beim kauf zu schnappen.
wenn man aber das fahrzeug nach einigen jahren verkaufen will, kompensiert man die ersparnis, da die händler (bzw. zum teil auch die privatkunden) dir nicht soviel zahlen, als wenn es ein deutsches auto wäre (schon allein wegen dem kaufpreis nicht).
hat also alles vor und nachteile :)

ps: mit identischer ausstattung meinte ich nicht, dass der euwagen nicht mehr ahben darf, sondern dass er die "normalen" sachen (wie z.b esp) haben sollte.

Verfasst: 8. Dezember 2004 13:53
von Octi-Marc
@Melli:

Beim Verkauf machst Du Dir den Einkaufsvorteil nicht unbedingt kaputt. Mein Octi ist nun mein mittlerweile 3. EU Neuwagen. Beim Verkauf der beiden vorherigen Autos (Polo und Lupo) konnte ich keinen Unterschied preislichen Unterschied feststellen.

Wichtig war: Man geht offen mit dem Thema um und das Fahrzeug ist gepflegt und i.O.

Marc