Seite 3 von 3

Verfasst: 6. Januar 2005 06:27
von Siúlóir
Melli hat geschrieben:von wegen roter nummer und durch die gegend fahren:

Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.

OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Hierbei ist allerdings zu unterscheiden, ob es ein rotes 06er Kennzeichen (Händler) oder ein 04er Kennzeichen mit Ablaufdatum im gelben Streifen ist (s. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_28.php) .

Die 04er mit dem gelben Streifen haben ab Mai 1998 die roten 04er ersetzt. Aus dem Urteilsfragment geht leider nicht hervor, wann der Vorfall auf den sich das Urteil bezieht stattfand.

Tschüss

Siúlóir

Verfasst: 6. Januar 2005 23:18
von Melli
doch 1999 die jahreszahl steht bei urteilen immer mit dabei

Verfasst: 17. Januar 2005 20:44
von Melle
von wegen roter nummer und durch die gegend fahren:

Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.

OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Das ist richtig... und außerdem bekommst du eine Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung (VOWi gem. §§28/I S.1, 18/I, 69a/II Nr.3 StVZO iVm §24 StVG) , wenn die Polizei dich anhalten sollte und es sich herausstellt das du keine dieser oben genannten Fahrten machst...

Verfasst: 17. Januar 2005 22:08
von Kreismaus
Hallo Kollegen!

Eigentlich wollte ich jetzt auch noch mal meinen Senf zu Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen hinzugeben, aber nach dem Durchlesen einiger dieser Antworten schwirren scheinbar noch mehr von meiner "Sorte" in diesem Forum rum.

@ Melle: Schön hergeleitet : Kenntnisse noch frisch drauf oder immernoch belesen ???? :wink:


Also, ich bin ja der Meinung, dass Du das mit den Kennzeichen echt lassen solltest. Da kannst Du Dir nämlich die Freude an Deinem "neuen" echt vermiesen. Wenn man Dir Absicht bei dem Benutzen unterstellen würde, könnte man auch an den §2 XII StVG denken (okay, weit hergeholt), aber da kann/soll die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde Anhaltspunkte über Nichteignung von Fahrzeugführern im Straßenverkehr mitteilen. --> Die können über Einziehung der FE entscheiden.
Wenn Du also wider besseren Wissens solche Sachen machst ohne Rücksicht auf die Folgen....... besser nicht probieren, oder ?


Führerschein = wertvoll in unserer Zeit.[/quote]

Verfasst: 18. Januar 2005 08:16
von Melli
@kreismaus: gut im googlen ;) spass beiseite arbeite bei einer versicherung und hatte dann und wann auch mal was damit zu tun ;)

Verfasst: 18. Januar 2005 14:37
von Melle
@Kreismaus
@ Melle: Schön hergeleitet : Kenntnisse noch frisch drauf oder immernoch belesen ????
Allgemeinwissen :rofl:

@Melli

Der Versicherungsschutz bleibt normalerweise bestehen, wie es dann mit Inkressnahme (oder wie man schreibt) ist die andere Seite...

Verfasst: 18. Januar 2005 15:19
von Melli
hups wer lesen kann ist klar im vorteil...ich war gar nicht gemeint, sondern melle :roll: :wink:

im aussenverhältnis (schadenverursacher/versicherer-geschädigter) bleibt der versicherungsschutz bestehen richtig, im innenverhältnis (versicherung - versicherungsnehmer) geht er dann flöten weil der versicherer den versicherungsnehmer in regreß nimmt ;)