Brauche Hilfe bei Inanspruchnahme des Fernabgabegesetzes
- paramaster
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Tach auch,
in den AGB's des Shops wird auf den §312d BGBverwiesen. In den AGB's steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "...Das Widerrufsrecht kann nur bei Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.".
Gibt's hier jemanden, der das vielleicht übersetzen kann ?
Gruß Hajo
in den AGB's des Shops wird auf den §312d BGBverwiesen. In den AGB's steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "...Das Widerrufsrecht kann nur bei Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.".
Gibt's hier jemanden, der das vielleicht übersetzen kann ?
Gruß Hajo
Skoda Octavia Combi 2.0l, "Collection", diamant-silber-metallic; 40mm tiefer dank Eibach, SL Lumar "Alu Chrom" (soweit erlaubt)
Ich verstehe das so, daß der Käufer dem Verkäufer seinen Widerruf aktiv mitteilen muß, daß er ihn also auffordern muß, die Ware zurückzuholen.Hajo hat geschrieben:In den AGB's steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "...Das Widerrufsrecht kann nur bei Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.".
Grüße
Tamiya
Ich glaube, ein Rechtsbeistand könnte das dem Verkäufer schon näherbringen.Tamiya hat geschrieben:Jetzt frage ich mich, wie man schriftlich sein Rückgaberecht dem Verkäufer mitteilen soll, wenn der die Annahme verweigert?
Nee, mal ganz ehrlich, auch wenn Deine Rechtschutz bald ausläuft, noch gilt sie, geh zu nem Anwalt.
Oder entscheid Dich die Sache zu schlucken und die mässig alten Reifen zu akzeptieren.
- PatrickmeinName
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