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Verfasst: 30. März 2005 16:50
von paramaster
Ok.... alles klar... Gebe mich geschlagen

Verfasst: 31. März 2005 10:08
von Tamiya
Man glaubt's ja nicht:
Die Firma hat die Annahme des Einschreibens verweigert! :motz: :evil:
Ich habe den ungeöffneten Brief heute zurückbekommen.

Jetzt frage ich mich, wie man schriftlich sein Rückgaberecht dem Verkäufer mitteilen soll, wenn der die Annahme verweigert? :(

Grüße
Tamiya

Verfasst: 31. März 2005 10:56
von Hajo
Tach auch,

in den AGB's des Shops wird auf den §312d BGBverwiesen. In den AGB's steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "...Das Widerrufsrecht kann nur bei Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.".

Gibt's hier jemanden, der das vielleicht übersetzen kann ?

Gruß Hajo

Verfasst: 31. März 2005 11:39
von Tamiya
Hajo hat geschrieben:In den AGB's steht ein Satz, den ich nicht verstehe: "...Das Widerrufsrecht kann nur bei Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.".
Ich verstehe das so, daß der Käufer dem Verkäufer seinen Widerruf aktiv mitteilen muß, daß er ihn also auffordern muß, die Ware zurückzuholen.

Grüße
Tamiya

Verfasst: 31. März 2005 19:27
von 8Knut
Tamiya hat geschrieben:Jetzt frage ich mich, wie man schriftlich sein Rückgaberecht dem Verkäufer mitteilen soll, wenn der die Annahme verweigert?
Ich glaube, ein Rechtsbeistand könnte das dem Verkäufer schon näherbringen.

Nee, mal ganz ehrlich, auch wenn Deine Rechtschutz bald ausläuft, noch gilt sie, geh zu nem Anwalt.

Oder entscheid Dich die Sache zu schlucken und die mässig alten Reifen zu akzeptieren.

Verfasst: 2. April 2005 12:49
von Tamiya
Ich habe nochmal das Widerruf-Einschreiben verschickt, diesmal aber an eine andere Anschrift (scheinbar die der Verwaltung). Jetzt kam der Rückschein zurück: Brief angenommen.

Grüße
Tamiya

Verfasst: 4. April 2005 09:57
von PatrickmeinName
... gefickt eingeschädelt! Äh, oder so ähnlich. Viel Erfolg noch!


Gruß
Patrick