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Verfasst: 14. April 2005 21:05
von Tamiya
Bookutus hat geschrieben:Na wenn Du das sagst....
Der TÜV-Prüfer war anderer Meinung, und der wird´s wohl wissen, meinst nicht auch??
So hat es mir mein KFZ-Mechaniker Meister gesagt, der kann sich ja auch irren
Verfasst: 14. April 2005 21:12
von hbert
StVZO hat geschrieben:§36a Abs. 1 Radabdeckungen, Ersatzräder
Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
Somit liegt es im Ermessen des Prüfers. Mehr steht nicht drin in der StVZO.