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Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 18. April 2009 17:25
von juschwien
Hugo23 hat geschrieben:Ich hatte vorher angefragt und es reicht wohl der Schein. Hatte meinen Brief zwar dabei, aber an dem wurde nichts geändert.
Uups, der Brief bzw. Teil II wird nicht gebraucht?
Dann werde ich das nächste Woche auch mal in Angriff nehmen.
Gruß
Juschwien
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 18. April 2009 18:13
von BerlinerBeamter
Ich habe heute einen Änderungsbescheid vom FA bekommen.
meine Steuerbefreiung wurde nachträglich per Änderungsbescheid bis 31.12.10 verlängert. Also Männer - das umschlüsseln lohnt sich doch.
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 18. April 2009 18:56
von sonyronny
BerlinerBeamter hat geschrieben:Ich habe heute einen Änderungsbescheid vom FA bekommen.
meine Steuerbefreiung wurde nachträglich per Änderungsbescheid bis 31.12.10 verlängert. Also Männer - das umschlüsseln lohnt sich doch.
Wenn dem wirklich so ist wär ich sehr erleichtert. Bisher hat man ja immer nur Gegenteiliges gehört.
Wenn die Ämter jetzt beim "Nachumschlüsseln" den vollen EU5 Steuererlass einräumen, sollte jeder zuschlagen der den entsprechenden Motor hat.
Ich hoffe mal das ist nicht nur so ein "Kulanzding" einiger Zulassungsstellen, sondern dass das bundeseinheitlich geregelt ist.
Gruß, Ronny
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 18. April 2009 20:03
von impulse
Selbst wenn der Staat die nachträgliche Umschlüsselung nicht anerkennt, werde ich mit Sicherheit darauf bestehen, dass mit das Autohaus oder SAD die verloren gegangene Steuerbefreiung ersetzt.
Wenn das Autohaus sich um die Anmeldung kümmert und das Schreiben an die Autohäuser ist ja bekannt, dann sollen sie auch das Schreiben mit zur Anmeldung nehmen, damit jeder Euro5 bekommt.
Es ist zwar keine riesen Summe, aber ca. 110€ sind auch Geld!
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 19. April 2009 18:55
von wrack
hm kann ich mein zugelassenen 1.4er (vor 2wochen zugelassen) nich umschlüsseln? mein händler hätte es ja eigentlich wissen müssen oder?
Danke
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 19. April 2009 19:18
von impulse
Dein 1.4er kann umgeschlüsselt werden. Versuch die verloren gegangene Steuerbefreiung vom Autohaus wiederzubekommen. Schließlich hätte er es ja, wie du sagtest, wissen müssen.
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 20. April 2009 14:22
von sonyronny
Hab meinen 1.8er heut morgen auch umgeschlüsselt. Wurde ja bei der Erstzulassung vorige Woche versäumt.
Hab auch 11,70€ bezahlt. Jetzt warte ich nur noch auf den Steuerbescheid, der mich bis Ende 2010 befreit.
Gruß
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 20. April 2009 14:32
von juschwien
sonyronny hat geschrieben:Hab meinen 1.8er heut morgen auch umgeschlüsselt. Wurde ja bei der Erstzulassung vorige Woche versäumt.
Hab auch 11,70€ bezahlt. Jetzt warte ich nur noch auf den Steuerbescheid, der mich bis Ende 2010 befreit.
Gruß
Hast Du auch nur Teil 1 der Zulassungsbescheinigung benötigt?
Habe bei meinem SVA angerufen und die meinten bei einer Umschlüsselung werden beide benötigt!
Gruß
Juschwien
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 20. April 2009 18:36
von sonyronny
Nein, der Fahrzeugschein (Teil I) genügt. + die Umschlüsselungspapiere von SAD.
Im Brief (Teil II) wird ja nix geändert, der bleibt so wie er is. Wenn man sich den genau anguckt, steht die Schadstoffklasse da auch gar nicht drin.
Der Schein wird einfach mit den neuen Eintragungen neu erstellt/gedruckt. (für 11,70€
)
Hatte aber zur Sicherheit heut morgen bei der Zulassungsstelle angerufen, bevor ich losgefahren bin und entsprechend nachgefragt.
Die Dame am Telefon sagte dann, dass die Umschlüsselung dann quasi rückwirkend zum Tag der EZ gültig ist, sie das an das Finanzamt melden und somit auch die EU5 Steuerbefreiung gilt.
Jetzt muss der Bescheid halt nur noch kommen, dann is alles klar.
Gruß
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 20. April 2009 20:45
von Hugo23
sonyronny hat geschrieben:Die Dame am Telefon sagte dann, dass die Umschlüsselung dann quasi rückwirkend zum Tag der EZ gültig ist, sie das an das Finanzamt melden und somit auch die EU5 Steuerbefreiung gilt.
Ja, das hatte ich noch vergessen. In meinem Schein wurde auch vermerkt, dass die Umschlüsslung rückwirkend zur Erstzulassung (in Österreich) erfolgt. Damit sollte auch die Steuerbefreiung voll greifen ... weiß jemand ob sich hier was geändert hat?