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Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 21. April 2009 16:01
von Edgar_Wibeau
Danke Leutchen, speziell:
scout77, das wird mir (in 2 Monaten) sehr weiterhelfen!
Was die Zulassungen von EU-Händlern angeht: das sind (wie in D auch) EU-Zulassungen, die gelten in ganz Europa. Das ist ja das Schöne (neben allen Nachteilen) der neuen Zulassungsbescheinigungen. Wenn sich also in der Zulassungsbescheinigung Teil II ein Eintrag findet, der auf eine der Varianten passt (genaue Übereinstimmung aller Buchtaben/Zahlen, beliebiges Zeichen wo ein "?" steht), kann das Fahrzeug umgeschlüsselt werden!
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 22. April 2009 20:08
von sonyronny
sonyronny hat geschrieben:
Die Dame am Telefon sagte dann, dass die Umschlüsselung dann quasi rückwirkend zum Tag der EZ gültig ist, sie das an das Finanzamt melden und somit auch die EU5 Steuerbefreiung gilt.
Jetzt muss der Bescheid halt nur noch kommen, dann is alles klar.
Gruß
Juhu
Hab gerade erst entdeckt, dass in meinem neuen (umgeschlüsselten) Fahrzeugschein (Teil I) im Feld 22 eine neue Bemerkung steht: "Zu 14.1:EURO5 ab Tag d. Erstzulassung"
Dann kann ja mit der Steuerbefreiung nix mehr schiefgehen.
Gruß, Ronny
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 12:56
von loucie
...fein ist also soweit
mein motorkennbuchstabe find ich wo?
laut dem zettel gilt das ja für den CCZA 147KW
hat sich da was geändert von 2008 zu 2009?
Ich muss eh hin wegen Adressänderung. Da bietet sich das umschlüsseln ja gleich an.
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 13:21
von Deekay
Hallo,
weiß hier jemand, warum der 1.6er keine Euro 5 erhält? Beim neuen VW Golf und beim Seat Exeo erfüllt der 1.6er Motor bereits die Euro 5 Richtlinien. Da alle Motordaten exakt identisch sind, müsste es sich da doch um genau den gleichen Motor handeln wie bei Skoda, oder? Dann sollte der 1.6er von Skoda doch auch problemlos die Euro 5 Norm erhalten!?
mfg,
Martin
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 14:02
von Hugo23
loucie hat geschrieben:mein motorkennbuchstabe find ich wo?
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) unter D.2 mittleres/zweites Feld unterhalb des Typs (1Z) die Ziffern 3-6.
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 14:17
von loucie
is Teil 2 nich der Brief?
der liegt bei der Bank...
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 14:37
von eckenwetzer
Nö. Müsste der Schein sein. Wenn du Deine Bordliteratur aufschlägst, ist im Serviceplan auch ein großer Aufkleber auf der ersten Seite. Dort findest du auch die MKB.
btw. Laut Auskunft meines Straßenverkehrsamtes soll das tatsächlich rückwirkend gehen. Jippiee! *freu*
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 14:44
von Hugo23
loucie hat geschrieben:is Teil 2 nich der Brief?
der liegt bei der Bank...
Doch, mein Fehler, Teil II ist der Brief. Steht jedoch auch im Teil I (Schein). Die Beschreibung oben passt auf Teil I und Teil II (D.2, zweite Zeile,
Buchstaben 3-6)
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 14:47
von loucie
M6FM ?
wenn das so is krieg ich keine Euro5 ?! *grübel*
edit: BWAX ....aber trotzdem kein CCZA ?! :/
Re: Euro 5 Steuerbefreiung
Verfasst: 23. April 2009 15:04
von Hugo23
Wohl eher "BWA". Ist noch ein 3-stelliger MKB.
Siehe auch: