RS-Biene hat geschrieben:"Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen."
(siehe § 57 StVZO)
Also 10-12 km/h sind da auch rechnerisch bestimmt nicht drin, es sei denn es werden Reifen mit größerem oder kleinerem
Abrollumfang gefahren oder hab ich jetzt falsch gerechnet.
wird schon hin kommen
mein Bruder konnte mit sein damaligen audi 80 70ps´er 220kmh laut Tacho fahren,das nen ich ne voreilung
is halt auch immer recht unterschiedlich,mein Ibiza ging bei 180kmh laut GPS 3kmh vor,mein Octavia hab ich noch nicht gemessen aber der geht bei der geschw. eher 8-10kmh vor