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Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 20. August 2009 18:46
von digidoctor
Das will ich dir sagen. Bezweifelt jemand, dass hier SW manipuliert wird? Wohl kaum.

Vergleiche das mit einem Officepaket, bei dem die Freischaltung der Rechtschreibprüfung kostenpflichtig ist. Nun gehst du zum SW-Händler und zahlst ihm 10 Euro, dass er die 100 Euro Option mit einem Hack freischaltet. Einem undokumenierten Kniff in der SW. Es wird hier betrachtet wie ein Schnäppchen, ein Kavaliersdelikt. Ich möchte nur einmal die Frage in die Runde werfen, wieso dieses legal sein soll?

Ich finde, die Frage ist absolut berechtigt. Sicherlich unpopulär, aber berechtigt.
impulse hat geschrieben: - 100€ laut Konfigurator
- 10€ Kaffeekasse für den Freundlichen

Unterm Strich 90€ gespart dank des Forums! :)
Unterm Strich Skoda um 100 Euro brutto gebracht? Dazu stattdessen schwarz 10 Euro in die Kaffeekasse?

Klar ist das provokant. Aber widerleg das mal.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 20. August 2009 20:40
von Cardriver
Mag sein, aber SKODA hättedas ja ab werk freischalten können.
Scheinwerfer sind ja sowieso dafür ausgelegt.

Und dann 100€ für einen Haken zu nehmen ist auch schon bissel Betrug.
Meine Meinung.

Gruß

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 20. August 2009 20:56
von impulse
Die moralische Frage könnte man fast in einen eigenen Thread abtrennen, da es nur bedingt mit dem Abbiegelicht zutun hat.

Da die Deutschen nunmal geizig sind und in einer Nehmergesellschaft leben, nehmen die meisten, wenn sie können.
Wenn es die Möglichkeit gibt etwas zu bekommen, dann wird sie auch wahrgenommen.
- Abbiegelicht
- Navi-DVDs
- etc.

Werden diese Möglichkeiten nicht unterbunden, werden sie auch weiterhin genutzt werden.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 20. August 2009 21:13
von digidoctor
Ich finde, dass der Thread dafür genau richtig ist. Es trifft das "Abbiegelicht nachträglich aktivieren" zu 100%.

Das fehlende Unrechtsbewusstsein spricht Bände. Und es kann nur Unrecht sein, wenn Skoda es nicht offiziell erlaubt. Denk mal drüber nach. Das ist nämlich keine moralische Frage.

Und ich finde es wichtig, so etwas zu diskutieren, gerade in einem Forum, in dem sich auch mal gerne über 23 Euro zuviel auf der Rechnung die Augen ausgeheult werden. Aber dann ist es ja der eigene Geldbeutel.
impulse hat geschrieben:Werden diese Möglichkeiten nicht unterbunden, werden sie auch weiterhin genutzt werden.
Und das ist ja auch ein Hammer :lol:. Die Begründung auch dafür, weswegen man im Laden mal lustig ein paar Sachen mitgehen lassen kann, weil die ja zu blöd sind, diese vernünftig zu verschließen. Also echt mal.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 08:47
von Escape
Du verwechselst bzw. vermischst hier Unterschiedliches.

Das "Ausleihen" einer Navi-DVD zum persönlichen Update ist einerseits ein Copyright-Vergehen, andererseits ein Vertragsbruch. Die Nutzungsbedingungen sind an den Verkauf der DVD gebunden. Das gleiche betrifft die Freischaltung von Softwarefunktionen. Auch hier erwerbe ich nicht wirklich die Software, sondern nur eingeschränkte Benutzungsrechte. Das gilt übrigens auch für Betriebssysteme...

Ich habe aber ein Auto gekauft, bei dem die Nutzung nicht vom Hersteller bzw. Verkäufer eingeschränkt ist (wohl aber vom Gesetzgeber). Damit bleibt es mir überlassen, was ich mit dem Fahrzeug anstelle. Das Setzen von Bits in Steuergeräten (vergleichbar mit der Benutzung von Schaltern) kann mir der Hersteller nicht verweigern, weil es mein uneingeschränktes Eigentum ist.

Du vergleichst dies mit der Modifikation von Software, aber das trifft nicht zu. Die Software wird nicht einmal gehackt oder verändert*, ich setze lediglich Parameter (= Schalter) anders. Daran ändert die Tatsache nicht, dass der Hersteller diese "Schalter" nicht für mich dokumentiert. Ich darf sie trotzdem nutzen, denn nach der Vertragserfüllung (Kauf, Bezahlung) habe ich kein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Hersteller, das mir Pflichten auferlegen würde. Ich darf mein Auto ja auch jederzeit chippen oder die Steuergerätekennfelder (auch nur Parameter) verändern, auch dies kann der Hersteller nicht untersagen.

Der Hersteller kann mir aber sehr wohl die Gewährleistung bzw. die Garantie versagen, wenn die Modifikation oder der Gebrauch des Fahrzeugs aus dem Rahmen fallen. Der Hersteller setzt damit Rahmenbedingungen für seine weiteren Pflichten mir als Käufer gegenüber. Diese Rahmenbedinungen binden mich aber nicht, ich kannn jederzeit gegen sie verstoßen. Nur ist dann der Hersteller von seinen Pflichten zur Gewährleistung frei.

Damit ist klar, dass solche Veränderungen nicht illegal sind.

Habe ich nun Skoda um 100 Euro betrogen? Nein. Skoda ist frei in seiner Preisgestaltung. Und wenn die Firma 100 Euro haben will dafür, dass sie einen Schalter umlegt, ist das schon in Ordnung. Es ist aber auch in Ordnung, wenn ich einen finde, der das für weniger Geld macht...

*Und ich dürfte selbst die Software modifizieren, denn ich unterschreibe beim Kauf nicht einen Vertrag zur eingeschränkten Benutzung der Software in den Steuergeräten, der mir das verbieten würde. Außerdem ist die Hardware/Software-Kombination in den Steuergeräten so eng miteinander verzahnt, dass kaum ein Gericht die Software als vom Steuergerät eigenständiges (weil frei portierbares) und damit als copyrightgeschütztes Produkt ansehen wird.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 09:09
von Ronny12619
Gut erklärt werter Herr Escappe!

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 09:14
von Evel Knievel
Hervorragend!!!
So sachlich und eindeutig wünsche ich mir im Forum mehr Aussagen (wobei das natürlich nicht immer so einfach ist)! Ich bin auch der Meinung mit einer Änderung von Bytes in STG's nichts illegales zu tun, aber ich hätte es nicht halb so perfekt erklären können.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 13:09
von Basti1982
Dann brauche ich meinen Senf ja auch nicht mehr dazugeben.
Betrug oder andere Straftatbestände liegen hier nicht vor. Bumms Aus Ende.

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 14:22
von Hobbes
Die Anleitung hier gilt ja für ein 30Byte Steuergerät(Byte 14 und 17). Aber was ist denn mit dem 23 Byte Steuergerät?

Re: Abbiegelicht nachträglich aktivieren / deaktivieren

Verfasst: 21. August 2009 16:42
von Basti1982
Da gehts nicht.