Martini hat geschrieben:Wie mit Standlicht?
Das ist ja nun überhaupt nicht erlaubt
Warum heisst es Standlicht?
Gruß Martini
Diese Aussage ist schlichtweg falsch.
Das Fahren mit Standlicht am Tage ist de facto nicht verboten. Zeig mir bitte das Gesetz, wo das stehen soll.
Wenn jetzt kommt, das steht aber im § 17 Absatz II StVO, dann ist das so auch nicht richtig.
Denn:
Das Fahren mit Standlicht ist *nur* dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse).
Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist.
Umkehrschluss:
Besteht keine Beleuchtungspflicht aufgrund gesetzlicher Regelungen, so ist das Fahrem mit Standlicht ohne Probleme erlaubt und möglich.
Und was ist da denn bitte für eine Begründung:
Martini hat geschrieben:
Warum heisst es Standlicht?
Aha ! Und Nebelscheinwerfer darf ich nur bei Nebel anmachen, weil sie so heißen. Schon klaro !
Gruß Martini[/quote]