Re: 1.8 T FSI Chiptuning (Zusammenfassung auf Seite 1)
Verfasst: 31. Mai 2009 12:05
Juristisch wohl in diese Richtung auf dem Rechtsweg klagbar (und mit möglicher Erfolgsaussicht). Genaue Formulierung diesbezüglich weis ich nicht.
Hier steht wohl der Gedanke dahinter, daß wenn man auf Grund eines Tunings einen Motorschaden zurückführen kann, der ohne eines Solchen allgemein eher nicht aufgetretten währe (z.B. wenn nachweislich Scheckheftgepflegt und die Kilometerleistung noch weit unter der bleibt, die allgemein den auf den Markt befindlichen Fahrzeugen diese Modells entspricht, welche als Lebenserwartung für den Motor in der Praxis gilt), daß dann ein Schadensersatzanspruch resultiert, wenn dieses Tuning beim Verkauf nicht angegeben wurde, gleich ob es rückgerüstet wurde. Ein Ersatzanspruch bei Verschweigen ergibt sich aus der Begründung des Betruges, sowie der grob fahrläsisigen Handlung (wenn nicht eingetragen), da das Fahrzeug dann keine Betriebserlaubnis hat und somit ebenfalls zwingend darauf hinzuweisen wäre. Damit wird beides letztlich zur Straftat. Resultat wäre Schadensersatzansprüch und ein Strafverfahren.
Problematisch ist allerdings der Nachweis eines gut gemachten Tunings (Kennfeldprogramierung), da selbst die Hersteller dies nicht so ohne weiteres können. Hierzu muß das Motorsteuergerät direkt an z.B. Bosch/Siemens geliefert werden. In einer aufwändigen (und teueren) Laboranalyse, welche einige Wochen dauert, kann wohl dann evtl. festgestellt werden, ob ein Tuning mal drauf war oder nicht.
Hier steht wohl der Gedanke dahinter, daß wenn man auf Grund eines Tunings einen Motorschaden zurückführen kann, der ohne eines Solchen allgemein eher nicht aufgetretten währe (z.B. wenn nachweislich Scheckheftgepflegt und die Kilometerleistung noch weit unter der bleibt, die allgemein den auf den Markt befindlichen Fahrzeugen diese Modells entspricht, welche als Lebenserwartung für den Motor in der Praxis gilt), daß dann ein Schadensersatzanspruch resultiert, wenn dieses Tuning beim Verkauf nicht angegeben wurde, gleich ob es rückgerüstet wurde. Ein Ersatzanspruch bei Verschweigen ergibt sich aus der Begründung des Betruges, sowie der grob fahrläsisigen Handlung (wenn nicht eingetragen), da das Fahrzeug dann keine Betriebserlaubnis hat und somit ebenfalls zwingend darauf hinzuweisen wäre. Damit wird beides letztlich zur Straftat. Resultat wäre Schadensersatzansprüch und ein Strafverfahren.
Problematisch ist allerdings der Nachweis eines gut gemachten Tunings (Kennfeldprogramierung), da selbst die Hersteller dies nicht so ohne weiteres können. Hierzu muß das Motorsteuergerät direkt an z.B. Bosch/Siemens geliefert werden. In einer aufwändigen (und teueren) Laboranalyse, welche einige Wochen dauert, kann wohl dann evtl. festgestellt werden, ob ein Tuning mal drauf war oder nicht.