Wo haste dat denn her?O2-RSBerliner hat geschrieben:Denn:
Das Fahren mit Standlicht ist *nur* dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse).
Im Abs. 2 steht doch eindeutig
Und zu den Neblern Absatz 3:Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.