Ich wiederhole meine Frage gerne. Mir ist bekannt, daß dein Wagen neu ist. Mich würde aber interessieren, ob das von mir gefundene Urteil nur auf Gebrauchtwagen anzuwenden ist, oder ob sich die Problematik auch auf Neuwagen beziehen läßt. Bin leider kein Anwalt und habe mir erhofft, daß du deinen mal darauf ansprichst.Erik.Ode hat geschrieben:Frage deinen Anwalt mal, ob ein Rechtsstreit erfolgsversprechend ist und/oder sich das o.g. Urteil nur auf Gebrauchtwagen bezieht !
Hoffe, habe mich nun eindeutig ausgedrückt.
Danke für deine Bemühungen.