Laut Aussage meines Skoda-Händlers von heute morgen, gilt für den Schwerbehindertenrabatt in Höhe von 15% seit 01.01.2006 folgendes:
- Das Fahrzeug muß auf den Behinderten ODER auf seinen gesetzlich bestellten Betreuer zugelassen sein
- Die Regelung mit der Verwandtschaft 1. Grades gilt nicht mehr (Missbrauch)
- Das Fahrzeug muß mindestens 6 Monate lang auf den schwerbeschädigten Halter oder seinen Betreuer zugelassen sein.
- Es kann nur ein Fahrzeug pro Jahr rabattiert erworben werden.
- Als Nachweis der Schwerbehinderung gilt der Behindertenausweis, der im Original vorliegen muss und ggf. der Betreuerausweis
- Der Rabatt kann gewährt werden ab einem GdB von mindesten 50%
Meine Händlerin wickelt derartige Geschäfte mehrmals pro Jahr ab, die Angaben sollten also stimmen. Sollte jemand andere Aussagen von Händlern haben, kann er sich gerne nochmal bei mir melden. Auch per PN.
Ich als Sohn eines Schwerbehinderten Vaters sehe das etwas anders.
Ich finde es völlig in Ordnung, dass es nicht reicht, jemanden zu kennen der einen kennt mit einer Schwerbehinderung.
Ich halte es aber für völigen Blödsinn ein Fahrzeug auf jemanden zulassen zu müssen, der auf Grund seiner Behinderung nie mehr Autofahren kann.
Ich bin derjenige, der ihn kutschiert, und darf mein Auto nicht auf meinen Namen zu lassen? Würde ich das Auto auf meinen Vater anmelden, gibt es Probleme mit einigen Versicherungen oder Automobilclub, was wieder zu Mehrkosten führt. :motz:
Also werden die, die "nur" soweit behindert sind, dass sie noch ein eigenes Fahrzeug haben und fahren können belohnt. Diejenigen, die noch nicht einmal mehr fahren können, bekommen Steine in den Weg gelegt.
Seit 08.12.2004: O², 1,9TDI Elegance, graphit-grau mit Schiebedach, Teilleder, AHK, Freisprech, Heckwischer, beh. Waschdüse, TPM.
Bilder:http://www.pixum.de/viewalbum/?id=1550852