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Verfasst: 21. März 2006 08:42
von DeMixx
Hi!
insideR hat geschrieben:Bei Skoda dagegen soll es Händler geben, die in diesem Monat keine Autos mehr zulassen wollen.
Zumeist durchschaue ich deine Aussagen, hier bin ich aber völlig ratlos. Was willst du uns mitteilen?

Gruß
DeMixx

Verfasst: 21. März 2006 09:33
von insideR
Die haben den Plan für das Quartal bereits erfüllt.

Verfasst: 21. März 2006 11:15
von Haribo
Streik????? :o

Verfasst: 21. März 2006 12:15
von rubidubidu
Klar gibts die, aber es gibt auch welche die trotzdem noch liefern! :D

@DeMixx:
Änder mal die Signatur: noch hast Du ihn nicht!!!! :o

Verfasst: 21. März 2006 13:04
von DeMixx
Hi!
rubidubidu hat geschrieben:@DeMixx:
Änder mal die Signatur: noch hast Du ihn nicht!!!! :o
Püh!

Gruß
DeMixx

Verfasst: 21. März 2006 13:20
von Octafox
Zurück zum Thema...

Laut Aussage meines Skoda-Händlers von heute morgen, gilt für den Schwerbehindertenrabatt in Höhe von 15% seit 01.01.2006 folgendes:

- Das Fahrzeug muß auf den Behinderten ODER auf seinen gesetzlich bestellten Betreuer zugelassen sein
- Die Regelung mit der Verwandtschaft 1. Grades gilt nicht mehr (Missbrauch)
- Das Fahrzeug muß mindestens 6 Monate lang auf den schwerbeschädigten Halter oder seinen Betreuer zugelassen sein.
- Es kann nur ein Fahrzeug pro Jahr rabattiert erworben werden.
- Als Nachweis der Schwerbehinderung gilt der Behindertenausweis, der im Original vorliegen muss und ggf. der Betreuerausweis
- Der Rabatt kann gewährt werden ab einem GdB von mindesten 50%

Meine Händlerin wickelt derartige Geschäfte mehrmals pro Jahr ab, die Angaben sollten also stimmen. Sollte jemand andere Aussagen von Händlern haben, kann er sich gerne nochmal bei mir melden. Auch per PN.

Verfasst: 21. März 2006 13:37
von Sashgermany
und was sag ich als Schwerbeschadigter dazu!

100% Richtig was die machen

Verfasst: 22. März 2006 08:20
von rubidubidu
Ich kann Octafox's Aussage nur bestätigen, stimmt 100%!

Verfasst: 23. März 2006 21:23
von cardealer
völlig korrekt. die aussage und die handhabe. :D

Verfasst: 24. März 2006 19:33
von Niederrheiner
Ich als Sohn eines Schwerbehinderten Vaters sehe das etwas anders.

Ich finde es völlig in Ordnung, dass es nicht reicht, jemanden zu kennen der einen kennt mit einer Schwerbehinderung.

Ich halte es aber für völigen Blödsinn ein Fahrzeug auf jemanden zulassen zu müssen, der auf Grund seiner Behinderung nie mehr Autofahren kann.
Ich bin derjenige, der ihn kutschiert, und darf mein Auto nicht auf meinen Namen zu lassen? Würde ich das Auto auf meinen Vater anmelden, gibt es Probleme mit einigen Versicherungen oder Automobilclub, was wieder zu Mehrkosten führt. :motz:
Also werden die, die "nur" soweit behindert sind, dass sie noch ein eigenes Fahrzeug haben und fahren können belohnt. Diejenigen, die noch nicht einmal mehr fahren können, bekommen Steine in den Weg gelegt.