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Verfasst: 21. Mai 2006 13:35
von Gibetto14
@TorstenW
Ich wollte bei meinem :P die Nordamerika Version haben und er weigerte sich da es in D nicht zulässig sei.
Gegenüber meines :P ist ein Tüv bei dem waren wir dann und jetzt kommt es:
Der TÜV hat nichts dagegen und so bekomme ich von meinem :P die Nordamerika Version.
Und wenn er es sich noch anders überlegt ist es auch wurst weil ich in 3 Wochen in Östereich Urlaub mache und dann wird es eben dort gemacht.
:P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P :P

Verfasst: 21. Mai 2006 16:13
von Klinke
Na dann kannste ja ordentlich Sprit sparen. :wink:
Ist das Coolness sich über geltende Gesetzestexte hinweg zu setzen oder Dummheit? Die Dachreling, die man vielleicht ein-zweimal im Jahr braucht frißt das Dreifache an Sprit als Tagfahrlichtschaltung.

Verfasst: 21. Mai 2006 17:35
von bones*79
bones*79 hat geschrieben:Welche Tagfahrlichtschaltung haben O² aus Österreich eigentlich ab Werk? Skandinavien (christbaum) oder Nordamerika(nur Abblendlicht)?
*fragehochhol....*

Verfasst: 21. Mai 2006 17:50
von Theresias
Skandinavien sprich ECE.

Verfasst: 21. Mai 2006 18:16
von bones*79
Danke!

Verfasst: 21. Mai 2006 22:41
von ALWAG
Molchi hat geschrieben:
ALWAG hat geschrieben: Nur zur Ergänzung:
Bei uns in Ö. sind die Nebler in keinem Fall als TFL zugelassen, Abblendlicht ganz allein aber schon.
Grüße, Fred.
Nebellampen (statt Abblendlicht) sind neuerdings in Österreich als Tagfahrlicht zugelassen.
Gruß Heinz
Stimmt.
Die offizielle Verordnungslage hat sich inzwischen eh geändert.
Inoffiziell war es so, daß die Exekutive von Anfang an (15.11.05) angewiesen war, niemand mit NS zu strafen, weil ohnehin klar war, daß diese Verordnung erlassen wird. - Bis halt die Gesetzesmühlen in Gang gekommen sind. :D
Grüße, Fred.

Verfasst: 22. Mai 2006 13:25
von Arno
Es wurde bis 15.04. nur abgemahnt, wenn kein - wie auch immer geartetes - Licht tagsüber eingeschaltet war, dieses Vorgehen war als Übergangslösung gedacht.
Das mit den Neblern war keinesfalls von vorneherein klar, waren nur Initiativen von verschiedenen Automobil-Klubs und -Organisationen, denen letztendlich Folge getragen wurde.
Bei den Neblern sind auch nunmehr nur die erlaubt, die in der Fahrzeugfront fix verbaut, also NICHT ANGEBAUT sind!

Ciao, Arno

Verfasst: 23. Mai 2006 17:27
von ALWAG
Arno hat geschrieben:Es wurde bis 15.04. nur abgemahnt, wenn kein - wie auch immer geartetes - Licht tagsüber eingeschaltet war, dieses Vorgehen war als Übergangslösung gedacht.
Ja, klar, hab ich nicht erwähnt, weils ja um die NS ging.
Arno hat geschrieben:Das mit den Neblern war keinesfalls von vorneherein klar, waren nur Initiativen von verschiedenen Automobil-Klubs und -Organisationen, denen letztendlich Folge getragen wurde.
Richtig, die Gesetzeslage war keinesfalls von vorneherein klar. Komischerweise hat sich der ARBÖ (zum Glück erfolglos) gegen NS quergelegt. Die Exekutive war während der Abmahnphase allerdings angewiesen, bis zum Vorliegen rechtskräftiger Verordnungen diesbezüglich nicht einzuschreiten, sondern NS so zu behandeln wie AL.
Arno hat geschrieben:Bei den Neblern sind auch nunmehr nur die erlaubt, die in der Fahrzeugfront fix verbaut, also NICHT ANGEBAUT sind!
Auch klar, wollte nur nicht so ins Detail gehen.
Grüße, Fred.

Verfasst: 30. Mai 2006 14:54
von vogue
Jetzt hab ich ma ne Frage.

Warum sieht man dann die neuen A6 mit diesem TFL oder "Nord-Amerika" Version rumfahren?
Wenn mir einer mit Scheinwerferlicht entgegenkam, schaute ich in den Außenspiegel und stellte schon öfter fest, dass hinten alles aus war.
Ist das euch nicht auch schon aufgefallen?

MFG

Verfasst: 30. Mai 2006 14:56
von bones*79
Weil die "richtiges" TFL haben, also extra Leuchtmittel für Tagfahrlicht. Dann ist es erlaubt.
Audi nutzt den durch Bixenon freigewordenen Platz vom Fernlicht für TFL.