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Verfasst: 21. Juli 2006 11:56
von Marko1103
hier noch ein recht interessanter Link zum Thema Sachmangelhaftung
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... ageID=9865
Verfasst: 21. Juli 2006 12:20
von Chief
@SeriousD
Genau so sieht es aus.
Und darum "durfte" ich die Reparatur des Anlassers selbst übernehmen.
Verfasst: 21. Juli 2006 17:59
von Psychokiller
Danke chris hab auch schon an sowas gedacht wollte mich aber net dran wagen ich werd das mal checken lassen.
Verfasst: 24. Juli 2006 12:07
von dan
Hallo!
Bitte die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht mit dem Gewährleistungsrecht verwechseln!
Soweit ich das ersehen konnte gilt die Sachmängelhaftung 2 Jahre (verkürzbar auf 1 Jahr) bis auf die Verschleißgeschichten ohne Einschränkungen.
CU Dan