Robert8579 hat geschrieben:........wie beim Lasern, da hat man auch kein Bild und muß dann trotzdem bezahlen
Dafür aber die (gespeicherte) Anzeige der Geschwindigkeit! Die wird erst gelöscht, wenn Du den Verstoß zugibst.
Diese Aussage ist nicht allgemein gültig!
Hier haben die Kollegen NICHTS beweisbares in der Hand.
Das ist falsch. Beweiserheblich ist die Zeugenaussage der/des Beamten. Genauso wie bei Rotlicht, Handy, Gurt und vielen Anderen Verstößen auch, welche ohne Foto / Video zur Anzeige gebracht werden.
Wenn diese Methode wirklich in D zulässig sein sollte, dann ist IMHO eine Toleranz von 20% anzusetzen.
Auch das ist falsch und man kann davon ausgehen, daß die geltenden Toleranzen von sachverständigen Leuten festgelegt wurden, die schon ziemlich viel mit Verkehr und dem Dazugehörigen zu tun haben.
Auch wenn ich die genauen Spielregeln für "Messungen durch Nachfahren" oder das früher praktizierte "Funkstopp-Meßverfahren" nicht genau kenne. Früher wurden auch noch Tachos regelmäßig justiert und hatten dann geringere Toleranzabzüge bei Verstößen zur Folge als Unjustierte. Es gab einen Abzug auf die gefahrene Geschwindigkeit und nochmal einen %-Abzug auf die "Tachoskalen-Endgeschwindigkeit". Und man kam dabei auf rund 10% oder 15%. Will mich aber nicht festlegen.
Funkstopp funktionierte mit mehreren stationären Beamten entlang einer festgelegten Strecke mit einer Stoppuhr. Die Zeit wurde einem Anhalteposten gemeldet und der errechnete die Geschwindigkeit. Abzüge sind mir nicht bekannt, gab´s aber natürlich.
Da die Methode des Anzeigens durch Nachfahren sehr aufwändig zu schreiben ist, weil aufgrund fehlender Technik die eingehaltenen "Formvorschriften" detailliert wiedergegeben werden müssen, um nicht ansatzlos vom Advokaat kaputt gemacht zu werden, wird sie wohl meistens nur in Fällen extremer Mißachtungen auch angewendet. Denn es macht wohl kein Beamter, um ein Verwarnungsgeld kassieren zu können. Denn er läuft hierbei immer Gefahr, die Sache schreiben zu müssen, wenn die Verwarnung abgelehnt wird. Es wird sich wohl in den meisten Fällen um schwerwiegende Übertretungen im Anzeigen- sowie Fahrverbots- und Punktebereich handeln, für die es sich auch lohnt, sich die Schreibarbeit zu machen.
Es kann jeder mal selber ausprobieren, wie ungenau eine solche Methode ist, noch dazu wenn das vorausfahrende Fahrzeug so gemessen wurde.
Übung macht den Meister: wenn Du Dich mal eine Woche lang 8 Stunden pro Tag hinsetzt und versuchst, per Hand die Rundenzeiten Deiner Carrerabahn-Autos zu messen, wirst Du Dir wohl auch irgenwann zutrauen, daß die Zeiten die Du mißt ziemlich realistisch sind; und das hast Du Dir dann auch noch selber beigebracht und nicht von einem ausgebildeten "Carrerabahn-Rundenzeitnehmer" gelernt.
Bei 20% bekommst Du fast noch Geld raus. 
Ich hoffe, Du hast vor Ort nix zugegeben?!
Nix zugeben ist ja in Ordnung. Bei den meisten gelben Karten beim Fussball wird ja unerträglich rumlamentiert! Auch da gibt´s die Wenigsten, die mal sagen können: Jo Schiri, da hasse Recht. Die Gelbe hätte ich mir auch gegeben."
Immer schön sportlich bleiben und sich die Bußgeldkataloge unserer vielen Nachbarn abends beim Zubett gehen zu Gemüte führen.
Dobbie
Grüße
Torsten
PS: Wenn Du noch nicht gezahlt hast, warte erstmal den Bescheid ab, wieviel Überschreitung Dir konkret vorgeworfen wird und welche "Messmethode" zur Anwendung kam.[/quote]
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