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Verfasst: 16. November 2006 12:58
von c.h.r.i.s
Falko_P hat geschrieben:Aber wem sonst nichts weiter einfällt... :wink:
Zum Thema hatte ich mich ja schon geäußert. :wink:

Verfasst: 18. November 2006 13:57
von oskar1979
also nochma zum thema:
wo sind wir? rechtstaat? ahso also ist man da solange unschuldig bis die schuld bewiesen wird oder? hmmm 35 euro - wenig is es nicht für die 35eu ist mein tank 3/4 voll, also würde ich es mit rechtschutz drauf anlegen - schliesslich sind wir hier nicht bei wünsch dir was

Verfasst: 18. November 2006 18:24
von c.h.r.i.s
Es kann aber auch nicht sein, dass jemand, der tatsächlich zu schnell unterwegs war, nun womöglich eine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt und Behördenkosten erzeugt, weil er sich vor seiner (gerechten) Strafe drücken will. Das steht nun wirklich nicht im Verhältniss zu den 35 €, die hier gezahlt werden sollen.
waxfox_RS hat es herausgefordert und hat sich dummerweise erwischen lassen. Nun kann kann er auch mal für das Vergehen zahlen.
Wenn wir für jeden Mist direkt die Rechtschutzversicherung bemühen, dann haben unsere Gerichte und Anwälte nur noch mit Leuten zu tun, die nur bescheißen wollen. Hat das was mit Rechtsstaat zu tun?

Gruß, chris

Verfasst: 18. November 2006 22:42
von Chief
So ähnlich schrieb ich schon!

Verfasst: 30. November 2006 15:14
von Dobbie
Robert8579 hat geschrieben:........wie beim Lasern, da hat man auch kein Bild und muß dann trotzdem bezahlen


Dafür aber die (gespeicherte) Anzeige der Geschwindigkeit! Die wird erst gelöscht, wenn Du den Verstoß zugibst.

Diese Aussage ist nicht allgemein gültig!

Hier haben die Kollegen NICHTS beweisbares in der Hand.

Das ist falsch. Beweiserheblich ist die Zeugenaussage der/des Beamten. Genauso wie bei Rotlicht, Handy, Gurt und vielen Anderen Verstößen auch, welche ohne Foto / Video zur Anzeige gebracht werden.

Wenn diese Methode wirklich in D zulässig sein sollte, dann ist IMHO eine Toleranz von 20% anzusetzen.

Auch das ist falsch und man kann davon ausgehen, daß die geltenden Toleranzen von sachverständigen Leuten festgelegt wurden, die schon ziemlich viel mit Verkehr und dem Dazugehörigen zu tun haben.
Auch wenn ich die genauen Spielregeln für "Messungen durch Nachfahren" oder das früher praktizierte "Funkstopp-Meßverfahren" nicht genau kenne. Früher wurden auch noch Tachos regelmäßig justiert und hatten dann geringere Toleranzabzüge bei Verstößen zur Folge als Unjustierte. Es gab einen Abzug auf die gefahrene Geschwindigkeit und nochmal einen %-Abzug auf die "Tachoskalen-Endgeschwindigkeit". Und man kam dabei auf rund 10% oder 15%. Will mich aber nicht festlegen.
Funkstopp funktionierte mit mehreren stationären Beamten entlang einer festgelegten Strecke mit einer Stoppuhr. Die Zeit wurde einem Anhalteposten gemeldet und der errechnete die Geschwindigkeit. Abzüge sind mir nicht bekannt, gab´s aber natürlich.

Da die Methode des Anzeigens durch Nachfahren sehr aufwändig zu schreiben ist, weil aufgrund fehlender Technik die eingehaltenen "Formvorschriften" detailliert wiedergegeben werden müssen, um nicht ansatzlos vom Advokaat kaputt gemacht zu werden, wird sie wohl meistens nur in Fällen extremer Mißachtungen auch angewendet. Denn es macht wohl kein Beamter, um ein Verwarnungsgeld kassieren zu können. Denn er läuft hierbei immer Gefahr, die Sache schreiben zu müssen, wenn die Verwarnung abgelehnt wird. Es wird sich wohl in den meisten Fällen um schwerwiegende Übertretungen im Anzeigen- sowie Fahrverbots- und Punktebereich handeln, für die es sich auch lohnt, sich die Schreibarbeit zu machen.

Es kann jeder mal selber ausprobieren, wie ungenau eine solche Methode ist, noch dazu wenn das vorausfahrende Fahrzeug so gemessen wurde.

Übung macht den Meister: wenn Du Dich mal eine Woche lang 8 Stunden pro Tag hinsetzt und versuchst, per Hand die Rundenzeiten Deiner Carrerabahn-Autos zu messen, wirst Du Dir wohl auch irgenwann zutrauen, daß die Zeiten die Du mißt ziemlich realistisch sind; und das hast Du Dir dann auch noch selber beigebracht und nicht von einem ausgebildeten "Carrerabahn-Rundenzeitnehmer" gelernt.

Bei 20% bekommst Du fast noch Geld raus. :lol:
Ich hoffe, Du hast vor Ort nix zugegeben?!


Nix zugeben ist ja in Ordnung. Bei den meisten gelben Karten beim Fussball wird ja unerträglich rumlamentiert! Auch da gibt´s die Wenigsten, die mal sagen können: Jo Schiri, da hasse Recht. Die Gelbe hätte ich mir auch gegeben."
Immer schön sportlich bleiben und sich die Bußgeldkataloge unserer vielen Nachbarn abends beim Zubett gehen zu Gemüte führen.

Dobbie

Grüße
Torsten
PS: Wenn Du noch nicht gezahlt hast, warte erstmal den Bescheid ab, wieviel Überschreitung Dir konkret vorgeworfen wird und welche "Messmethode" zur Anwendung kam.[/quote]

Verfasst: 30. November 2006 17:29
von TorstenW
Moin,

Das Zitieren üben wir noch ein bischen, gell'?! :wink:

Grüße
Torsten

Zitieren

Verfasst: 6. Dezember 2006 12:09
von Dobbie
Ah ja, gibt´s irgendwo ´ne Anleitung dafür?
Verstehen konntest Du es trotzdem, oder? Sonst probiere ich es nochmal, nachdem ich die Anleitung gelesen habe.

Wenn ich glauben würde, daß Du das böse gemeint hast, würde ich auf Deine Rechtschtreibung verweisen, tue ich aber nicht. Habe ja Respekt vor Deinen vielen Hilfen zur Programmierung des O². Die für´s TFL habe ich mir übrigens ausgedruckt und werde bei Zeiten mal in der Werkstatt vorsprechen.

In friedlicher Absicht

Dobbie

Verfasst: 6. Dezember 2006 12:18
von kallest1100
Was sagt uns das ganze Diskutieren?
Fahrt nicht zu schnell, dann ist alleine die Fragerei überflüssig. :lol:

Verfasst: 6. Dezember 2006 12:28
von Kiran
Die Frage "dürfen die Herren auch blitzen wenn sie entgegengesetzt der Fahrtrichtung stehen" wurde immer noch nicht beantwortet...

Verfasst: 6. Dezember 2006 12:59
von TorstenW
Moin,

@dobbie

Nö, deshalb ja der :wink: Smiley.....
Aber sei bitte so lieb und "verweise" doch mal auf meine Rechtschreibung. Ich bin lernbegierig.
Ich gebe mir immer sehr viel Mühe, alles richtig zu schreiben und kontrolliere auch vor dem Abschicken meine Postings. Deshalb bin ich gespannt...... :o
Chris26 hat geschrieben:Die Frage "dürfen die Herren auch blitzen wenn sie entgegengesetzt der Fahrtrichtung stehen" wurde immer noch nicht beantwortet...
Dann übernehme ich das jetzt: Ja!

Grüße
Torsten