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Verfasst: 28. November 2003 21:58
von Joker1976
@ SteDu1609
Die Tiefe sollte nicht das Problem sein - siehe SML Volvo.
Hast du die zulässigen Einbaudaten wie min und max Höhe, min und max von der Seite usw?
Verfasst: 28. November 2003 22:12
von schax
Da die Lampen nur du Funktion haben, einen für andere besser sichtbar zu machen und deshalb über eine nur sehr geringe Leistung verfügen, dürfte der Einbauort wohl ziemlich egal sein. So besteht hier weder die Gefahr durch zu hohen Einbau den Gegenverkehr zu blenden, noch bei zu niedrigem Einbau die Straße zu schlecht auzuleuchten, da dies ja eh nicht möglich ist.
Verfasst: 28. November 2003 22:26
von frommi
@joker1976
doch die tiefe ist ein problem, du hast hinter der linken blende die abschleppöse.
grüße frommi
ps: in der abe sind einbauvorschriften bezüglich höhe und abstand enthalten, liegt aber im handschuhfach. posting später.will nich in die garage gehen ist mir zu kalt
Verfasst: 28. November 2003 22:51
von Joker1976
@ schax
In Deutschland ist ALLES geregelt...
@ frommi
Ich bin am überlegen sie in die schwarze Stossleiste unter den Hauptscheinwerfern einzubauen - dort befindet sich eine Abschleppöse, die ist hinter den Lufteinlassgittern...
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Info, kannst mir aber auch gerne ein eingescanntes Exemplar per eMail schicken:
Joker.1976@gmx.de
Verfasst: 28. November 2003 22:59
von Kromi
Hallo Joker,
vl hilft Dir das da. -->
Klick!
Darin stehen alle Bestimmungen bzgl. Leuchten am Auto, d.h. auch SML und Tagfahrleuchten.
Für Tagfahrleuchten gilt:
Einbauhöhe min 250mm, max 1500mm
Min 600mm müssen sie auseinander sein und dürfen max 400mm von den Außenkanten nach innen sitzen.
In meinen Augen sollte einem Einbau in die vordere Stoßleiste nix im Wege stehen.....
Gruß! Kromi
Verfasst: 29. November 2003 10:31
von Oldman
Noch etwas genauer:
Tagfahrlicht
Eine Leuchte für Tagfahrlicht ist eine nach vorn gerichtete Leuchte, die dazu dient, das Kfz leichter sichtbar zu machen, wenn es bei Tageslicht fährt.
Rili 76/756 EWG, gleichwertig mit ECE-R 87
Vorhandensein: zulässig für Kfz, verboten an Anhängern
Anzahl: 2
Farbe: weiß
Anordnung: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn,
in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 betragen; symmetrisch zur Mitte;
max. 400 mm vom äußeren Fz-Rand; min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern,
jedoch bei Fz-Breite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig;
Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten; 20° nach innen und außen;
Ausrichtung: nach vorne;
Schaltung: nur gleichzeitig mit Schlussleuchten, bei Einschalten der Scheinwerfer automatische Abschaltung
Kontrolle: Einschaltkontrolle zulässig;
Lichtstärke: 5 Watt
Verfasst: 29. November 2003 13:59
von Joker1976
Schaltung: nur gleichzeitig mit Schlussleuchten, bei Einschalten der Scheinwerfer automatische Abschaltung
D.h. es muß das Standlicht eingeschaltet werden? Oder muß man gar noch Strom an die Rücklichter legen?
Da hätte man ja nichts viel gewonnen - da könnte man ja gleich mit Abblendlicht fahren...
Verfasst: 29. November 2003 18:32
von Oldman
Nein deine Rückleuchten sollen mit angehen.
Aber ich finde das unnötig da so ja das Bremslicht, gerade am tage, leichter übersehen werden kann.
Also ich baue die so an das die mit der Zündung angehen. Aber eben nur die Tagfahrleuchten.
Aber erstmal welche finden die sich in meiner Fahrzeugfront harmonisch einfügen
Verfasst: 1. Dezember 2003 13:40
von ancient motorist
Tagfahrleuchten mit brennendem Rücklicht??
Ehrlich, das halte ich für einen Druckfehler. Alle bisherigen Tagfahrleuchten waren nur vorne einzeln geschaltet. Wenn ich die hinteren Lampen mit an habe, geht mir ja der ganze Effekt verloren, den ich mit den Tagfahrleuchten erreichen will. Geringere Leistung der Scheinwerfer (längere Lebensdauer der anderen Lampen) deutlicheres erkennen der Bremslampen.
Verfasst: 1. Dezember 2003 13:51
von Jannemann
jetzt suche ich nur noch jemanden der das für mich nachbaut...