Re: Ab wann Modelljahr 2009 ?
Verfasst: 17. Mai 2008 07:11
Ja, logisch, was so ein Grauimporti schreibt, ist zwingend richtig.
Anders wär es natürlich, wenn es sich nicht um einen kaufvertrag nach deutschem recht sondern um einen vermittlungsvertrag handeln würde.§ 434 BGB
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Dass es in diesem Jahr mit dem neuen MJ hält länger dauert, wurde hinreichend diskutiert.Koepi hat geschrieben:Mhh, voriges Jahr um die Zeit konnte man aber auch schon beim MJ08 bestellen. Sollte doch in etwa gleich sein jedes Jahr oder?
So geht das nun wirklich nicht! Ab auf die stille Treppe mit Dir!Koepi hat geschrieben:Dies ist mir wohl entgangen.
Sehr geehrte Herr Koepi,Koepi hat geschrieben:Ich erwarte nachher Ihre harte aber gerechte Bestrafung
Also nu hab ich Feierabend gemacht, ins Büro geh ich heut nicht mehr.Ronny12619 hat geschrieben: Und insideR: Ab in die Wuthöhle!