insideR hat geschrieben:Bitte sachlich korrekt formulieren, wie hier dargestellt wird nur den Stammtischlern in die Hände gespielt.
Die Geldausgabe beschränkt sich auf die Mobilität.
Du hast natürlich Recht. Er nimmt kein Geld in die Hand, damit der Werksfehler behoben werden kann. Aber er muss Geld in die Hand nehmen, damit er währenddessen mobil bleiben kann.
Und aus Sicht des Kunden kommt das im Endeffekt auf das Gleiche hinaus. Und das ist nun mal im Endeffekt entscheidend und das sollte der Händler berücksichtigen anstatt kategorisch abzulehnen und an SAD zu verweisen. Und das tut, zumindest nach meinem Verständnis, sein Freundlicher, oder!?
Der TE trägt daran, dass er sein Auto nicht zur Verfügung hat, keine Schuld. Ähnlich, wie bei einem nicht verschuldeten Unfall, bei dem dann die "gegnerische" Versicherung Dir einen Wagen zur Verfügung stellen muss, wenn Du einen benötigst. Dabei geht es dann ja auch im Grunde erstmal nur um die Mobilität. Die Behebung des Schadens/Mangels übernimmt dann auch grob genommen der Verursacher bzw. halt dessen Versicherung.
So oder so: wenn man nicht weiterkommt, sollte man schauen, ob man andere Wege einschlagen kann. Für mich wäre es eine Überlegung wert, den Wagen vielleicht während meines Urlaubs abzugeben, wenn das geht. Oder zu schauen, ob ich die Woche irgendwie anders überbrücken kann. Ich hatte z.B. das Glück, 3 Tage mit einer Kollegin zur Arbeit zu fahren, während der o2 in der Werkstatt stand.
Ich denke, es gibt mehrere Mittel und Wege, zumindest theoretisch. Versuchen, einen Weg zu finden, sollte man.
Vielleicht kommt Dir der Freundliche dann ja auch entgegen, wenn es nur noch um 2 oder 3 Tage geht, die zu überbrücken sind.