Seite 4 von 5
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 24. März 2011 15:50
von Basti1982
Offroader hat geschrieben:Einer aus unserem Dorf fährt mit dem Handy am Ohr an ner Polizeistreife vorbei welche grad nen Unfall oder so aufnahm ... der Witz an der Sache die Beamten haben tatsächlich vor Ort ne Halteranfrage gemacht, sind dann vom Ort des Geschehens aus gut 25km zu dem guten Mann gefahren um ihm die freudige Nachricht zu überbringen.
...so werden unsere Steuergelder verplempelt.
Könnte ich sein. Wer so an der Polizeistreife telefonierend vorbeifährt, ist entweder 1. dreist oder 2. so abgelenkt, dass er das gar nicht mitbekommen hat. Und was hat das mit den Steuergeldern zu tun? Dann wird die Streifenfahrt eben nicht durch Dorf B und C gemacht, sondern direkt zum Dorf D, wo der Telefonierer wohnt. So oder so wären die Kilometer gefahren worden.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 00:17
von Offroader
Basti1982 hat geschrieben: Und was hat das mit den Steuergeldern zu tun? Dann wird die Streifenfahrt eben nicht durch Dorf B und C gemacht, sondern direkt zum Dorf D, wo der Telefonierer wohnt. So oder so wären die Kilometer gefahren worden.
gut, das musste jetzt nicht verstehen, aber unser Landkreis ist unterteilt in zwei Polizeibereiche, ich nenns mal so. Bei Streifenfahrten, Kontrollen usw halte die ihre "Grenze" usw schon in etwa ein. Aber Dorf D liegt nicht im zuständigen Bereich der genannten Streifenbesatzung und setzt dann schon nen erheblichen "Umweg" voraus. Und obendrein da hinterherfahren nur um den Missetäter zu sagen das er mit nen Busgeldbescheid zu rechnen habe??? Wenn man eh schon Kennzeichen und durch die zwei Beamten die nötigen Zeugen hat, dann bringt man die Anzeige zu Papier und die Sache nimmt genau so seinen Lauf...
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 07:40
von TorstenW
Moin,
man wollte sich den Fahrer zwecks Identifizierung noch mal genau ansehen. Nicht dass es in 3 Wochen der verstorbene Onkel aus Amerika war, der das Auto an diesem Tag genutzt hat.
Außerdem geht es in diesem Fall (wie übrigens in
allen Fällen der Verkehrsüberwachung)
ausschließlich um die Erhöhung der Verkehrssicherheit, da spielt Geld keine Rolle!
/Ironie aus
Grüße
Torsten
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 08:07
von tehr
Offroader hat geschrieben:Wenn man eh schon Kennzeichen und durch die zwei Beamten die nötigen Zeugen hat,
Ein Kennzeichen ist ein Gegenstand, der nicht angezeigt werden kann.
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 08:32
von Alfred
Na ein Glück, dass sich der Telefonierer nicht auf dem Weg zu einer mehrwöchigen Urlaubsreise befunden hat. Da wäre das verbeamtete Erinnerungsvermögen ganz schön auf die Probe gestellt worden
MfG Alfred
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 09:12
von Basti1982
Offroader hat geschrieben:dann bringt man die Anzeige zu Papier und die Sache nimmt genau so seinen Lauf...
Da muss ich Torsten Recht geben. Jeder weiß doch, wie er aus so etwas unbeschadet raus kommt. "Ich weiß doch jetzt nicht mehr, wer gefahren ist". Und das Erinnerungsvermögen lässt bei solchen Kleinigkeiten nicht viel Spielraum
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 10:18
von Offroader
Basti1982 hat geschrieben:Offroader hat geschrieben:dann bringt man die Anzeige zu Papier und die Sache nimmt genau so seinen Lauf...
Da muss ich Torsten Recht geben. Jeder weiß doch, wie er aus so etwas unbeschadet raus kommt. "Ich weiß doch jetzt nicht mehr, wer gefahren ist". Und das Erinnerungsvermögen lässt bei solchen Kleinigkeiten nicht viel Spielraum
genau da muss man aber vorsichtig sein und überlegen was man dann sagt, denn so manche Beamte machen sich zur Personenbeschreibung gerne Notizen über den Fahrer. Gerade bei Fussstreifen der Fall wenn jemand nicht angeschnallt, telefonierend usw an am Überwachungsorgan vorbei fährt. Hinterherlaufen ist da ja nicht. Wenn du jetzt drauf beschwörst deine Frau war zu dem Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs und der gute Herr hat auf seinen Zettel ne männliche Person mit Glatze vermerkt...
Na ja, beim Mobiltelefon gäbe es hinzu ja auch noch die Option des Verbindungsnachweises.
Aber mal auf die Verjährung zurück zu kommen.
so was ähnliches ist mir auch schon mal passiert. Hatte auch mal nen Strafzettel wegen Parkuhr am Scheibenwischer. Da das Fahrzeug aber ziemlich lange so da stand und der Regen den Zettel unkenntlich gemacht hat dachte ich mir die melden sich schon wennse was wollen. Gut, es vergingen Wochen und Monate und es kam nix. Die hatten aber in der Zeit versucht mich an zu schreiben, aber wegen meines Adresswechsels meines Wohnortes gabs da Schwierigkeiten mit der Zustellung, da ich an der Zulassung die Anschrift noch nicht ändern lassen hab. Irgendwann im vierten Monat trudelte dann per Einschreiben ein Ordnungswidrigkeitsdings rein mit dem besagten Parkverstoss....gut, hab mich dann bei ner Bekannten schlau gemacht welche als Anwaltsgehilfin arbeitet. Das Gesetz besagt jede Zuschrift welche dir das Amt zusendet verzögert die Verjährung jedesmal um weitere drei Monate hinaus...und jetzt kommts, bei solchen Strafzettelchen spielt es aber dann dennoch keine Rolle ob du da persönlich irgend ein Schreiben bekommen hast oder nicht. Es zählt nur die Tatsache das die zuständige Behörde ein Schreiben an dich verfasst hat....also nicht sagen ich hab nix bekommen, kann keiner nachweisen da ja kein Einschreiben usw...
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 10:30
von tehr
Offroader hat geschrieben:Wenn du jetzt drauf beschwörst deine Frau war zu dem Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs und der gute Herr hat auf seinen Zettel ne männliche Person mit Glatze vermerkt...
Wo ist das Problem?
Na ja, beim Mobiltelefon gäbe es hinzu ja auch noch die Option des Verbindungsnachweises.
Was soll das bringen?
aber wegen meines Adresswechsels meines Wohnortes gabs da Schwierigkeiten mit der Zustellung,
Dein Wohnort hat die Adresse gewechselt?
Oder hast Du es verschlampt, Dein Auto umzumelden?
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 11:00
von Offroader
tehr hat geschrieben:Dein Wohnort hat die Adresse gewechselt?
Oder hast Du es verschlampt, Dein Auto umzumelden?
Strassenname und Hausnummern wurden geändert, wenn wir schon so direkt ins Detail gehen...
...der Zeitpunkt hat sich dann alles ein wenig überschnitten da ich dies bei der Zulassung noch nicht erledigt hatte...
Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?
Verfasst: 25. März 2011 11:06
von maba
Das ist dann aber dir anzulasten. Da können die ja nix für.