Die Polizeibeamten haben sich aber geäußert und hätten das wohl nicht, wenn sie Zweifel gehabt hätten. Im Nachhinein ist das was bei der Unfallaufnahme aufgenommen wird und das was nicht aufgenommen wird entscheidend. In diesem Fall hat der Fahrer auch noch meine Tochter allein an der Unfallstelle zurückgelassen und ist nach Hause gegangen um seine Frau zu holen und und und ...
Weiterhin habe ich zu keiner Zeit irgendwelche Forderungen an den Fahrer gestellt und hatte das auch nicht vor, u. A. weil er Octavia-Fahrer war. Das schreibe ich hier auch mal, weil in diese Entscheidung eingeflossen ist, dass ich Octavia-Forum Mitglied war und jeder mal Fehler macht, ist ja menschlich. Das was ich beschrieben habe ist der umgekehrte Fall, ein halbes Jahr nach dem Unfall stellt der Fahrer Schadenersatzansprüche, nicht ich an ihn.
Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
- tehr
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Scheinbar konntest Du auch keine Forderungen an den Fahrer stellen, wenn das Gericht entschieden hat, dass er unschuldig wa.picomint hat geschrieben:Weiterhin habe ich zu keiner Zeit irgendwelche Forderungen an den Fahrer gestellt
Das erscheint mir völlig sinnfrei zu sein. Wenn mir jemand Fremdes einen Schaden zufügt, spielt es für mich absolut keine Rolle, was für ein Auto er fährt.und hatte das auch nicht vor, u. A. weil er Octavia-Fahrer war.
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Kein Gericht hat irgendwas entschieden, dass hast du noch nicht verstanden, was.
Das dir meine Entscheidung sinnfrei erscheint ist interessant, du bist offensichtlich immer noch nicht so sehr mit dem Forum und seinen Mitgliedern verwurzelt wie ich es schon damals war. Die Gemeinsamkeit Octavia-Fahrer ist vergleichbar mit anderen Vereinigungen wie Dackelzüchter oder Schützenbruder, jedenfalls wenn man das Forum nicht nur für Geschwätz missbraucht. Der Rest hat etwas mit sich daraus ergebender Sympathie zu tun. Es sind eben nicht alle Menschen gleich, manche sind gleicher. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Fahrer gegenüber der Polizei vor Ort gesagt hat, dass die Staatsanwaltschaft sein Verfahren einstellen werde und das dies dann auch geschehen ist.
In diesem Thread wurde zuvor eher theoretisch geschrieben, dann bringe ich ein persönliches Beispiel aus der Praxis und ihr versucht ein Haar in der Suppe zu finden.
Das dir meine Entscheidung sinnfrei erscheint ist interessant, du bist offensichtlich immer noch nicht so sehr mit dem Forum und seinen Mitgliedern verwurzelt wie ich es schon damals war. Die Gemeinsamkeit Octavia-Fahrer ist vergleichbar mit anderen Vereinigungen wie Dackelzüchter oder Schützenbruder, jedenfalls wenn man das Forum nicht nur für Geschwätz missbraucht. Der Rest hat etwas mit sich daraus ergebender Sympathie zu tun. Es sind eben nicht alle Menschen gleich, manche sind gleicher. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Fahrer gegenüber der Polizei vor Ort gesagt hat, dass die Staatsanwaltschaft sein Verfahren einstellen werde und das dies dann auch geschehen ist.
In diesem Thread wurde zuvor eher theoretisch geschrieben, dann bringe ich ein persönliches Beispiel aus der Praxis und ihr versucht ein Haar in der Suppe zu finden.
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Re: Blitzen mit Grundgesetz vereinbar.
Geschätzte 99% der Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung werden eingestellt. Vielleicht kannte er sich ja aus mit der Materie.