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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 9. September 2010 17:42
von Chief
Ab und an sieht man Verkehrsteilnehmer bei rot losfahren, wenn sie unbewußt sehen, dass der seitliche Signalgeber für Fußgänger grün wird. Oder bei getrennten Signalen für geradeaus und Abbieger fährt auch schonmal der falsche los...
Viell. hier auch unbewußt passiert. Ein bewußter Frühstart ist wie auch immer zu ahnden!
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 9. September 2010 17:59
von tehr
Chief hat geschrieben:Ein bewußter Frühstart ist wie auch immer zu ahnden!
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr fahrlässig begangen werden. Bei vorsätzlicher Begehung werden die Bußen in der Regel verdoppelt.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 9. September 2010 18:06
von Chief
Wie auch immer...wer bewußt zu früh losfährt handelt fahrlässig.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 9. September 2010 23:51
von Offroader
tehr hat geschrieben: .....fahrlässig begangen werden. Bei vorsätzlicher Begehung werden die Bußen in der Regel verdoppelt.
äähm,..wie muss man das jetzt verstehen??? fahrlässig vs. vorsätzlich? wie erkenn ich da jetzt einen Unterschied?...was soll sich da verdoppeln?
wer eindeutig bei rot über ne Ampel fährt und dabei erwischt wird, egal mit oder ohne Absicht handelt fahrlässig bzw vorsätzlich. Ist ja ein und das selbe. Da gibt es keine mildernde Umstände oder Ausreden welche das Busgeld halbieren oder verdoppeln. Das Vergehen ist ja im aktuellen Busgeldkatalog verankert.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 07:21
von TorstenW
Moin,
Fahrlässig >>>aus Versehen (Beispiel: Unfall)
Vorsätzlich >>>mit Absicht (Beispiel: Drängeln)
Ganz krass: geblitzt werden und bei der Frage nach dem Grund des zu schnellen Fahrens angeben: "ich hatte es eilig" Gaaaaaaaanz großer Fauxpas, das wird schon als Vorsatz ausgelegt!
Grüße
Torsten
PS: Es heißt übrigens Bu
ßgeld. Das Bu
sgeld ist beim (Bus)fahrer zu entrichten, wenn zum Bußgeld noch eine Buße in Form eines Fahrverbots dazu kam.
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 07:23
von mazepan
Offroader hat geschrieben:
äähm,..wie muss man das jetzt verstehen??? fahrlässig vs. vorsätzlich? wie erkenn ich da jetzt einen Unterschied?...was soll sich da verdoppeln?
Ich habs bisher einmal in Fernseh gesehen, dort ist eine Zivilstreife einem Taxi folgte, welches ständig zu schell war. An Stellen, wo oft gelasert wird und bei den Starren, bremste der Taxifahrer immer ab. Jetzt Haben die Polizisten dem Fahrer natürlich Vorsatz unterstellt und die Strafe wurde verdoppelt.
OT: Wie dem auch sei, ich würde mich freuen, wenn die Grünen nur halb so viel Energie in die Verbrechensbekämpfung stecken würden wie ich die Verkehrskontrollen.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 07:25
von ThomasB.
Offroader hat geschrieben:...egal mit oder ohne Absicht handelt fahrlässig bzw vorsätzlich. Ist ja ein und das selbe.
Das ist natürlich
nicht ein und das selbe.
Kurz gesagt:
Vorsätzlich = mit Absicht
Fahrlässig = aus Unachtsamkeit (aus Versehen)
Und da macht der Gesetzgeber tatsächlich noch Unterschiede.
EDIT: Gleich 2 neue Beiträge in der Zwischenzeit...und das um die Zeit.
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Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 08:37
von insideR
ThomasB. hat geschrieben:Und da macht der Gesetzgeber tatsächlich noch Unterschiede.
Und das ist gut so, denn der eine ist halt manchmal ein Penner, der andere aber ein A
.rsch.
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 08:46
von Offroader
ThomasB. hat geschrieben:Offroader hat geschrieben:...egal mit oder ohne Absicht handelt fahrlässig bzw vorsätzlich. Ist ja ein und das selbe.
Das ist natürlich
nicht ein und das selbe.
Ja moment mal, wir reden hier schon rein in Bezug auf solche kleine, eindeutige Verstösse wie rote Ampel überfahren...nicht wieder die Sache anders breit treten. Ist ja logisch das wenn ich mich z.B. auf der Autobahn aufführe wie ne Pistensau und hinter mir ein Streiffenwagen alles mitfilmt, die Beamten dann noch dumm daher komme das es dann auch ne Auslegungssache der Beamten sein kann. Aber wenn ich heute ne rote Ampel überfahre dann wird da das Gesetz keinen Unterschied machen ob du da aus Versehen oder mit voller Absicht gehandelt hast. Erschwerend kann natürlich dazu kommen wenn du nen Unfall oder ähnliches verursachst. Oder du schreibst in den Anhörungsbogen der ja bei einer Ordnungswidrigkeit zuerst ins Haus flattert das dich rote Ampel nicht im geringsten interessieren, dann kann die Rennleitung deine Fahrtauglichkeit schon zusätzlich in Frage stellen. Das ist aber wieder was anderes
Re: Frühstart an Ampel mit Blitzer Rechtslage?
Verfasst: 10. September 2010 09:07
von kalli*
Es gibt ja auch den Fall wo von hinten ein Blaulicht ankommt und man über die Linie fahren muss,
dabei das Licht angeht, und man sich dann irgendwie auf den Fußgängerüberweg stellt um nicht zu weit in
die Kreuzung einfahren zu müssen.
Da bekommt man auch einen Anhörungsbogen und darf dort den Vorfall schildern und hoffen das die Fahrt
des Blaulichtes dokumentiert war, bzw. wurde der dann wahrscheinlich auch geblitzt wenn es noch rot war.
Ich hatte es mal das ich mich geradeaus eingeordenet hatte (war nachts, fremde Stadt und ganz allein auf der gesamten Kreuzung) und dann beschloss doch links bei grün für links abzubiegen. Dabei löste ich auch aus. War wohl aber keinen Kamara drin oder sie sahen das ich links abbog. Wie auch immer, es kam nix nach.