Seite 4 von 5
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 16. November 2010 14:58
von tehr
kalli* hat geschrieben:Darüber wirst du anders denken wenn der erste dir was abgebucht hat und dabei das Komma (zu deinen ungunsten) verrutscht ist. Dann hast du nur 6 Wochen Zeit es dir zurück zu holen.
Sechs Wochen sind eine lange Zeit. Ich kontrolliere normalerweise wöchentlich die Buchungen auf meinem Konto.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 16. November 2010 15:59
von neuhesse
@ kalli*
Es kann auch unabhängig von einer Einzugsermächtigung passieren, daß unrechtmäßig abgebucht wird. Leider.
Die Aussage mit den 6 Wochen ist nicht ganz korrekt. In den AGB der Banken heißt es 6 Wochen nach Zugang vom Rechnungsabschluß. Bei einigen Banken ist der Rechnungsabschluß jeweils am Monatsende, bei anderen am Quartalsende. Einer Sepa-Lastschrift kann innerhalb 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden.
Wenn unrechtmäßig von meinem Girokonto abgebucht wird, kann ich nach den obigen Fristen widersprechen und die Gutschrift durch die Bank hat valutagleich, also zum selben Tag wie die Abbuchung, zu erfolgen. Dem Kontoinhaber dürfen keine Kosten (Zinsen) entstehen.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 17. November 2010 22:22
von okris
Das Finanzamt arbeitet schon etwas professioneller als zum Beispiel die Telekom. Trotzdem kontrollieren sollte man seine Kontoauszüge schon öfter als 4mal im Jahr. Und wenn mir zu viel abgebucht wird fällt es schon recht schnell auf da ich bei jeder Aktion am Konto die ich selbst auslöse meinen Kontostand überprüfe.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 10:23
von Der Thüringer
neuhesse hat geschrieben:@ Thüringer
Falsch!
Man kann nur dem gegenüber die Einzugsermächtigung widerrufen, dem sie erteilt wurde. Das sind weder die Bank noch die Zulassungstelle!
Die Einzugsermächtigung wird dem Finanzamt, welches die Kfz-Steuer eintreibt, erteilt. Die Zulassungstelle ist nur Erfüllungsgehilfe und leitet die Einzugsermächtigung ans Finanzamt weiter. Also muß gegenüber dem Finanzamt der Widerruf der Einzugsermächtigung erfolgen. Du kannst zusätzlich noch die Bank darüber informieren. Ob diese dann aber einen Handlungsbedarf für sich daraus ableitet und präventiv den Einzug durch den benannten Dritten verhindert, das bezweifle ich.
Die Banken prüfen im allgemeinen noch nicht einmal ob, wenn Geld mittels Lastschriftverfahren abgebucht wird, eine Einzugsermächtigung vorliegt. Das darf der Kunde dann machen. Er kann ja jederzeit valutagleich zurückbuchen lassen. Ein Bankkonto kann man nur prinzipiell für Einzugsermächtigungen sperren.
P.S. Eine Einzugsermächtigung hat auch Vorteile. So wird durch deren Erteilung die Bringschuld für die Zahlungsverpflichtung in eine Holschuld des Empfängers umgewandelt. Also wenn das Geld nicht rechtzeitig beim Empfänger eingeht (ausreichende Deckung des Kontos vorausgesetzt) haftet nicht der Zahlungpflichtige.
Ich will das jetzt nicht endlos ausdehnen, aber ich kann die Bank anweisen, gewisse Transaktionen nicht auszuführen. Sollte Sie nicht mitspielen mache ich von meinem Recht des Wechseln zu einem anderen Kreditinstitut gebrauch und da greift selbst das Finanzamt ersteinmal einem nackten Mann in die Tasche!
Gruß!
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 11:09
von octopus10
dem Käufer ist es total egal außer bei Finanzierung. Da sollte es aus versicherrungstechnischen Gründen
der Selbe sein. Sonst bei Cash-Zahlung oder Überweisung ist es nicht wichtig.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 11:46
von Basti1982
Nochmal kurz offtopic:
Wenn das FA mehr Gelt von meinem Konto holt, als es das sollte, kann das durch ein verrutschtes Komma passieren. Korrekt.
ABER: wie oft ändert sich die Höhe der zu zahlenden Steuer für dein Kfz? Gar nicht. Da alles elektronisch läuft, muss es nur einmal korrekt eingegeben sein und dann läuft es die nächsten Jahre identisch.
Findest du zu spät heraus, dass zu viel Geld abgehoben wurde, teilst du das dem FA mit. Nach Prüfung werden die den Überschuss entweder auszahlen, oder fürs nächste Jahr aufheben und dann verrechnen. Läuft doch mit der Abmeldung eines Kfz ähnlich.
Also alles kein Problem - im Endeffekt einfach nur eine Erleichterung.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 15:45
von Alfred
Basti1982 hat geschrieben:...im Endeffekt einfach nur eine Erleichterung.
Es geht ja nicht um irgendwelche Erleichterungen. Auch ich nutze Daueraufträge und Lastschriften, aber ich habe einfach etwas dagegen, wenn sich jemand per Zwangsmaßnahme Zutritt zu meinem Konto verschafft. Wenn mir so etwas als Zahlungsmöglichkeit angeboten wird, möchte ich entscheiden, ob ich es nutzen möchte oder nicht. Als Vermieter - um mal ein Beispiel zu geben - hat man auch nicht das Recht, die Miete zwangsweise per Lastschrift vom Mieter einzutreiben, wenn der es nicht ausdrücklich möchte. In Gegenteil, da darf man im Falle von Mietnomaden den vollen Rechtsweg ausschöpfen mit ungewissem finanziellen Ausgang. Aber weil vllt. mal gerade 5% Lottersäcke ihre KFZ-Steuer nicht begleichen, greift Vatter Staat gleich zur Einzugskeule.
MfG Alfred
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 17:01
von tehr
Alfred hat geschrieben:aber ich habe einfach etwas dagegen, wenn sich jemand per Zwangsmaßnahme Zutritt zu meinem Konto verschafft.
Das Finanzamt zieht auch direkt von Deinem Gehalt etwas ab ohne, dass Du dagegen etwas machen könntest.
Aber weil vllt. mal gerade 5% Lottersäcke ihre KFZ-Steuer nicht begleichen, greift Vatter Staat gleich zur Einzugskeule.
"Einzugskeule" könnte auch ein Wort aus der Zeitung mit den großen Buchstaben sein.
Ich finde es gut, wenn der Staat auf einfache Weise versucht, sicherzustellen, dass die ihm zustehenden Zahlungen pünktlich und in voller Höhe bezahlt werden. Letztlich kommt das jedem ehrlichen Steuerzahler zu Gute.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 21:06
von neuhesse
@ tehr
Ne ne, das Finanzamt ist da ganz faul. Das läßt den AG die Steuer ausrechnen, abziehen und an den Staat überweisen.
Re: Kaufvertrag / Zulassung / Versicherung - untersch. Personen
Verfasst: 18. November 2010 21:53
von okris
Wenn 5% nicht ihre KFZ Steuer zahlen ist das ein großer Batzen Geld auf den der Staat nicht verzichten möchte.
Keiner möchte von uns einfach auf 5% seines Gehaltes verzichten.