TorstenW hat geschrieben:Moin,
Du musst gar nicht argumentieren.
Schriftlich den Mangel anzeigen und Frist zur Behebung setzen.
Reagiert er nicht oder lehnt ab, freundlichen Hinweis, dass Du im Falle der weiteren Weigerung das Ganze an einen Anwalt abgibst. Mehr nicht!
Reagiert er immer noch nicht, dann Anwalt.
Da er zugegeben hat, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat, hat er sich ganz sauber ins Knie gef........ Da hätte er Dich drauf hinweisen müssen; hat er aber nicht. Klassischer Fall von Eigentor.

Schon wenn ich seine Sprüche von "Kulanz" lese, dann kommt mir der Kaffee hoch! Das sind Gewährleistungsmängel, zu deren Behebung er gesetzlich verpflichtet ist!
Grüße
Torsten
Gibt ja hier leider keinen "LIKE" Button. Mein Reden. Dank Gewährleistungsregeln in den ersten 6 Monaten ist es eben klar das nicht der der Käufer sondern der VERkäufer in der Beweislast liegt. Fertig.
Das der Händler hier im Vorfeld versucht einiges mit Protokoll usw. abzufangen wird ihm vor Gericht im Zweifel sogar negativ ausgelegt als "Denn er wusste was er tat".
die MFA ist kein Verschleißteil!
Wäre ja noch schöner.......
Kleiner Tipp: Auch diese Aussage muss das Herzchen Dir beweisen
DoubleLike
edit: Das einzige ist eben dass er argumentiert dass das ein Verschleißteil wäre und eine Verdunklung mit der Zeit normal ist...
Das MFA wird nicht dunkler, es ist defekt. Das sind Ausfälle der Pixel. Aber... wie auch ich schon schrieb.... das ist seine Sache.
Im Grunde wäre der Mann ja aus dem Schneider wenn er vor dem Kauf Dir das so erklärt und Du das brav geglaubt hättest. Dann hätte er in den Kaufvertrag reingeschrieben: "MFA dunkel/schattig" und die Sache wäre an sich geritzt und das Dein Problem. Hat er nicht, also darf er mal
Und damit sind wir beim nächsten Rat
Mit solchen Leuten kann/muss man (auch wenn's schwer fällt) völlig unemotional umgehen.
Der Händler weiß genau was los ist und das das seine Suppe ist.
Sprüche die ich schon gehört habe in solchen Zusammenhängen
"Sie haben ja einen Gebrauchtwagen gekauft, so einer hat immer Macken. Das weiß doch jeder" - Antwort: "Genau deswegen reden wir über Gewährleistung" ->
"Sie hätten ja einen Neuwagen bei mir kaufen können, der hat keine Mängel" - Antwort: "Langsam kommen wir der Sache näher, der Gebrauchte hat also Mängel" ->
"Die Reparatur ist teuer, wer soll das bitte bezahlen?" - Antwort: "Einer von uns beiden und ich bin es nicht. Zwei mal dürfen Sie jetzt noch raten, ich bleibe ja fair und gebe Ihnen einen Chance". 8)
Das war mit dem Audi Freundlichen
Wichtig ist, wie ich auch schon schrieb, der SCHRIFTWEG. Denn ohne den Nachweis das eine Mängelrüge erfolglos war, bekommt der Händler erst mal seine ihm rechtlich zustehende Chance den Mangel zu beheben.
Das ich bei meinem kleinen Händler der mir den Skoda verkauft hat, auf Halbe Halbe gegangen bin, war reines Kalkül. Klar hätte ich das meiner Rechtschutz hinwerfen können aber...
A: Mein Mangel war eine tickende Zeitbombe, geht das ZMS hoch nimmt das meist das DSG mit und das ist dann ein Totalschaden. Der Rechtsweg kann aber länger dauern als das ZMS hält
B: Ich brauchte den Wagen im Einsatz (viel Strecke)
C: Ich vermute der Händler hält nicht mehr lange durch und da hilft auch der Rechtsweg nix wenn der dicht macht
Dann lieber 500 mitnehmen und gut ist als am Ende ins leere Rohr zu schauen
In Deinem Falle ist es ja kein Fahrrelevantes Teil. Es ist nur eine Komfortanzeige. Daher würde ich da auf Behebung pochen, fertig.
Kopf hoch und durch. Das wird schon!