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Verfasst: 9. Juli 2005 16:49
von mhuelsew
@insideR:

Welch eine Kombinationsgabe! :rofl:

Verfasst: 9. Juli 2005 16:55
von insideR
Kwatsch, ich hab einfach Ihre Akte angefordert.

Verfasst: 9. Juli 2005 23:00
von blaubaer
mhuelsew hat geschrieben:
Frage 1: Ist durch die Unterschrift unter die Bestellung schon ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden?
Frage 2: Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht oder nur eine nette Geste des Händlers?
Frage 3: Habt ihr nach der Bestellung auch wochenlang nichts gehört (nicht einmal zumindest ein Anruf mit dem vss. Bau- und Lieferdatum)?
In den meisten Fällen beziehen sich die Händler auf ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort sind die Pflichten und Rechte von Käufer/Besteller und Verkäufer geregelt. Auch die Fristen die zu einem rechtsgültigen Vertrag führen. Die AGB müssen dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden, sonst liegt ein Mangel vor, der einen Vertrag unwirksam stellen kann. I.d.R. bestätigt der Besteller die Akzeptanz der AGB in seiner Bestellung.

Lt. AGB meines Händlers steht klar und klipp drin, dass ich 4 Wochen an meine Bestellung gebunden bin und mir der Händler eine Bestätigung über die Bestellung in dieser Frist zukommen lassen muss bzw. die Mitteilung darüber, dass er die Bestellung nicht annimmt :wink:


Heisst also, wenn nach 4 Wochen keine Rückmeldung vorliegt kann ich zum nächsten Händler gehen und mir mein Wunschauto dort (vielleicht auch kurzfristig) beschaffen. Wird meine Ursprungsbestellung dann geliefert hat Händler Nr 1 das Nachsehen (und ein gutes Auto).

Übrigens auch die Bezahlung und Maßnahmen bei Überschreitung der Lieferfristen sind in den AGB geregelt. Meist beruhen die Händler-AGB auf Verbandsempfehlungen.

Gruß

Wolfgang

Verfasst: 11. April 2006 17:35
von jum1
Mein erster Beitrag hier und gleich eine Frage:

was hat den Gültigkeit wenn unter der "Bestellung" ein andere Preis steht als in der "Auftragsbestätigung"?

Verfasst: 11. April 2006 17:59
von Ejtsch-Pi
Hallo Jum,

theoretisch ist damit kein Kaufvertrag zustandegekommen, da keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt (unterschiedliche Preise).

Ejtsch-Pi

Verfasst: 11. April 2006 18:03
von jum1
Danke Ejtsch-Pi

bin ja echt mal gespannt wann ich mal wieder was von dem AH höre, aber ich denke nicht das die den niedrigeren Preis in der Auftragsbestätigung akzeptieren werden.

jum

Verfasst: 11. April 2006 18:30
von blaubaer
Bestätige ihnen doch schriftlich den Eingang der Bestellbestätigung und den dort aufgeführten Preis :wink: .

Damit wäre die übereinstimmende Willenserklärung wieder hergestellt.

Aber Spaß beiseite. Sprich doch Deinen Verkäufer darauf an und frage ihn, ob ein Versehen vorliegt. Vor allem, wenn Du schon ein gutes Angebot bekommen hast.

Gruß

Wolfgang

Verfasst: 11. April 2006 18:43
von Ejtsch-Pi
In der AB steht der niedrigere Preis?! Ich kenns bisher nur umgekehrt, da der Händler zu Zeiten, als das alte Rabattgestz noch galt, auf diese Weise einen über 3% liegenden Nachlaß "verschleiern" wollte.

Ejtsch-Pi

Verfasst: 11. April 2006 18:46
von jum1
ja muss wohl ein Tippfehler sein, da eigendlich Autopreis + WR-Preis in der Bestellung aufgeführt sind. In der Auftragsbestätigung jetzt Auto und WR zum Autopreis

Verfasst: 11. April 2006 18:59
von Ejtsch-Pi
Was ist ein WR-Preis? :o