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Re: H&R ABE ? JAAA!!!!!!

Verfasst: 3. Mai 2005 19:09
von Sashgermany
obraeutigam hat geschrieben:Hallo nochmal.

Jede Tieferlegung belstet die Stossdämper und erhöht den Verschleiß.
Je tiefer, desto mehr.

Die 35mm H&R Federn HABEN WIRKLICH eine ABE-Freigabe - Eine §19,3 Abnahme durch den TÜV ist NICHT NÖTIG!

Bei den H&R 50mm bekommt man alerdings nur ein Teilegutachten.

Ich war selbst überrascht!


Ciao Oliver
Hi!

Hast du die Möglichkeit die ABE einzuscannen und online zu stellen??

Gruss

ABE

Verfasst: 3. Mai 2005 19:15
von obraeutigam
Hallo.

Unter http://www.h-r.com kann man die ABE einsehen.



Gru? Oliver

Verfasst: 3. Mai 2005 20:22
von Sashgermany
ich seh leider auch nur ein Teilegutachten!

Zumindest für die TDIs

http://www.h-r.com/bin/29261.pdf

Re: 50mm?

Verfasst: 3. Mai 2005 22:01
von Tamiya
Tamiya hat geschrieben:Die Federn haben laut H&R ein Teilegutachten
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und klicke auf den Hyperlink :wink:

Re: H&R ABE ? JAAA!!!!!!

Verfasst: 3. Mai 2005 22:03
von Tamiya
obraeutigam hat geschrieben:Die 35mm H&R Federn HABEN WIRKLICH eine ABE-Freigabe - Eine §19,3 Abnahme durch den TÜV ist NICHT NÖTIG!
Auf der Website von H&R gibt es nur ein Teilegutachten in dem folgendes steht:

Code: Alles auswählen

0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Änderungsabnahme, also TÜV.

Wo hast Du das ABE her? Gibt es das online?

Verfasst: 5. Mai 2005 11:01
von Tamiya
Von obraeutigam habe ich den Link bekommen, wo das mit dem ABE steht: Hier

Stimmt also: ABE für H&R 35mm Federn beim O² 8)

Verfasst: 5. Mai 2005 14:55
von Ritte
Bei meinen Federn ist diese ABE auch dabei gewesen, nur sollte man sich das neue Gutachten von der H&R Seite ausdrucken. Bei mir war ein Gutachten vom 29.09.2004 dabei und da ist der Combi nicht aufgeführt, nur die Limo mit zulässiger Achslast v/h 1100kg.
Im neuen Gutachten steht jetzt auch der Combi drin und die ABE gilt nur bei Fahrzeugen die im angehängten Gutachten aufgeführt sind.

Verfasst: 14. Mai 2005 20:02
von Tamiya
Tamiya hat geschrieben:Von obraeutigam habe ich den Link bekommen, wo das mit dem ABE steht: Hier

Stimmt also: ABE für H&R 35mm Federn beim O² 8)
Hier habe ich das ABE für die H&R 35mm Federn eingestellt! Vielen Dank an obraeutigam für das Einscannen.

Grüße
Tamiya

Verfasst: 7. Juni 2005 14:38
von Richie78
hallo allerseits,

habe nun bei mir die 30 mm feder von EIBACH drin

Hier ein vergleich:

zuerst die originalen "tieferlegungsfeder" 16mm


Bild


und nun mit den 30mm EIBACH feder:


Bild

also ich bin mit dem ergebnis vollaufzufrieden, genau so habe ich es mir vorgestellt.

Verfasst: 7. Juni 2005 15:01
von Tamiya
Bravo! 8)