Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

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Wikinger
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von Wikinger »

und nun mal Hand aufs herz!

Wieviel hast Du nun insgesamt in den Wagen rein gesteckt?

Gruß

Wikinger
Urlaub am schönsten Strand der Insel Rügen!

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Octavia RS Breitbau
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von Octavia RS Breitbau »

Also ich habe nicht soviel bezahlt.
Bei mein Octavia ist ALLES Eingetragen von der DEKRA.
Warum macht mann sich den die mühe alles einzutragen? Dann kann mann ja gleich ohne eintragung rum fahren.
Ich werde es ja dann sehen was die Policei sagt (bei der nächsten Kontrolle).

Ja ich fahre fast jeden Tag in Berlin rum :D
Bavarian Octavia
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von Bavarian Octavia »

Könntest Du vom jetzigen Zustand mal ein paar Fotos (Übersichtsaufnahmen) machen und hier reinsetzen ? Wäre wirklich nett. Dann hätte man ungefähr ne Vorstellung, was Eure Dekra als StVZo konform ansieht :)
50er H & R Federn + 18'er Lombarthos = http://www.octavia-forum.de/forum/viewt ... 44&t=54424
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regda
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von regda »

Man man man.... hier wird sich auf Seitenblinker gestürzt als ob man keine anderen Probleme hat und immer wieder mit der gleichen Leier angefangen :roll: Hier kommt man sich nur noch vor wie in der Kleingartensiedlung wo sich kleinkarierte Rentner darüber aufregen das die Hecke vom Nachbarn 3 mm Höher ist als alle anderen :lol:

Aber zum Glück habt Ihr das mit dem höchst-Illegen, geradezu kriminellen Blinker entdeckt! Sonst hättet Ihr wahrscheinlich noch mehr Langeweile im Leben.

@Octavia RS Breitbau: Ich finds gut das du den Wagen soweit wieder in Ordnung gebracht hast. Der Wagen ist zwar absolute Geschmackssache, aber auch echt Einzigartig! :wink:

Grüße,
Martin
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von MR Action »

Richtig, wir sind nur neidisch auf ihn, weil er sich traut ohne Zulassung rumzufahren... :-D

Als hätten wir keine anderen Sorgen - z.B. wie er nach einem Unfall seinen Lebensunterhalt finanziert, wenn seine Versicherung sich weigert zu bezahlen...

Grüße,
der Micha...
bengelnacken
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von bengelnacken »

"Aber zum Glück habt Ihr das mit dem höchst-Illegen, geradezu kriminellen Blinker entdeckt!"

sehr gut.... :lol: und genau so ist es auch ...die Leute hier Stürzen sich geradezu drauf irgendwelche Kleinigkeiten zu finden an seinem Wagen, aus welchen Gründen sei mal dahingestellt :roll: .
Ich persönlich muss aber gestehen, daß ich den Wagen nicht sonderlich schön finde aber n Hingucker ist er fjedn.
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regda
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von regda »

MR Action hat geschrieben:Richtig, wir sind nur neidisch auf ihn, weil er sich traut ohne Zulassung rumzufahren... :-D

Als hätten wir keine anderen Sorgen - z.B. wie er nach einem Unfall seinen Lebensunterhalt finanziert, wenn seine Versicherung sich weigert zu bezahlen...

Grüße,
der Micha...
Das hat nichts mit Neid zu tun, das habe ich garnicht behauptet. Sondern mit einer guten Portion Klein-Kariertheit, immer wieder auf dem gleichen rumzuhacken.

Und dieser Spruch mit der Versicherung ist genauso abgedroschen wie auch falsch! Die Haftpflichtversicherung ist IMMER und egal in welcher Situation in der Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten. Selbst wenn man mit abgelaufenem TÜV und 3,6 Promille einen Massen-Crash verursacht.

Nur wenn dss Fehlverhalten bzw. unzulässige Umbauten im DIREKTEN Kontakt zur Unfallursache stehen darf die Haftpflichtversicherung bis zu 5000€ (im absoluten Höchstsatz) vom Unfallverusacher zurück fordern.

Das heißt, selbst wenn er jemanden die Vorfahrt nimmt oder jemanden hinten drauffährt oder eine Person direkt anfährt, hat das rein garnichts mit dem Blinker zu tun und die Versicherung kann kein Regress von Ihm fordern!

Ähnlich verhält es sich mit der Spruch "Das ist kein Frontblinker, sondern ein Seitenblinker, du fährst ohne Betriebserlaubnis... blablabla."

Belest euch erstmal bevor Ihr solche Halb-Wahrheiten überall verbreitet.
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darkking
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von darkking »

regda hat geschrieben:Ähnlich verhält es sich mit der Spruch "Das ist kein Frontblinker, sondern ein Seitenblinker, du fährst ohne Betriebserlaubnis... blablabla."

Belest euch erstmal bevor Ihr solche Halb-Wahrheiten überall verbreitet.
Ähh kürze Nachfrage: Wenn du dich belesen hättest, wüsstest du aber, dass es getrennte E-Prüfzeichen für Seiten sowie Frontblinker gibt, die das eine nicht als Ersatz für das andere zulassen?

Und im Übrigen: Solange du auch nur Aussagen ohne Links zum nachlesen hast, sind deine Aussagen nicht besser als die der anderen Partei in der Blinkersache...
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regda
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von regda »

Ähhh. Kennst du google?
Wenn du dich belesen hättest, wüsstest du aber, dass es getrennte E-Prüfzeichen für Seiten sowie Frontblinker gibt, die das eine nicht als Ersatz für das andere zulassen?
Und, weiter? Deshalb muss man hier zich mal in die gleiche Kerbe hacken und nachdems der 10. schon gesagt hat muss es auch nochmal ein 11. sagen? Und nachdem die Diskussion schon 2 Wochen vorbei war wird sofort nach dem nächsten Posts des TE wieder darauf rumgeritten? Und um neues Material für Haarspaltereien und Klug-Scheißer Attacken zu haben, wird auch nur aus diesem Grund nach Bildern des kompletten Autos gefragt?

Grüße,
Martin
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Re: Skoda Octavia 1,8T RS Breitbau Grün

Beitrag von AmiArts »

Zur Info (Quelle: http://www.autoversicherung-online.info ... hlen-muss/)
Jeder Kfz-Halter ist laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber das Kfz-Haftpflichtunternehmen ist nicht in jedem Fall verpflichtet, zu leisten.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug regelmäßig im Inland und auf öffentlichen Straßen und Plätzen führen. Das Benutzen von Kfz ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr ist strafbar. Ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren werden.

In manchen Fällen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht bezahlen. Das gilt z.B. dann, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, Unfallflucht begeht, unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt, mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug fährt oder jemand seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat.
Auch wer ohne Betriebserlaubnis fährt, verliert den Versicherungsschutz seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Betriebserlaubnis wird normalerweise mit dem Fahrzeughersteller mitgeliefert. Allerdings erlischt die Betriebserlaubnis, wenn wichtige Fahrzeugbauteile verändert werden. Das gilt besonders dann, wenn die Fahrzeugart geändert wird, andere Verkehrsteilnehmer durch die Veränderungen gefährdet werden könnten und mehr Abgase oder Lärm ausgestoßen werden.
Natürlich ist es grundsätzlich möglich, Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Diese müssen aber von einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV abgenommen werden. Solange diese Veränderungen nicht abgenommen sind, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Und wer ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, der ist nicht versichert.
Da die Versicherung bei solch einem Auto mit Sicherheit einen Gutachter schickt, wird die Betriebserlaubnis auf jeden Fall in Frage gestellt und da sind sicher nicht nur die Blinker dran Schuld.
Wenn man schon so viel investiert, dann sollten doch auch ein paar "richtige" Frontblinker drin sein, oder?

Der maximale Regressbetrag steht im Übrigen in der jeweiligen Versicherungspolice drin!

Gruß René
Vorstand 1. Skodaclub Dresden e.V. http://www.skodafreunde.de
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