Danke für den Tipp! Sind seit letzter Woche bei mir drin und sehen echt sehr gut aus. Einbau war in 5 Minuten erledigt. Schade nur, dass die Gummidichtung von den alten abgezogen werden mussten; diese waren geklebt.L.E. Octi hat geschrieben:Wie wäre es damit
Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Die Teile von Dectane viel zu teuer !
ich korrigiere:
Einfach CAN-BUS SMD-LEDs bestellen und gut ist !
Dicht sind die alten Fassungen ebenso. Das Steuergerät gibt auch keine Fehlermeldung oder sonstwie.
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Dicht sind die alten Fassungen ebenso. Das Steuergerät gibt auch keine Fehlermeldung oder sonstwie.
- Benni0279
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
69€ ist wirklich heftig für zwei Lämpchen.
2 x C5W LED gibt es 10€!
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-
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Servus,
ich habe mir LEDs mit Widerständen geholt. Wie ich schon vorher hier gelesen habe, funktionieren die beim 1Z FL nicht, sondern er bringt trotzdem die Fehlermeldung.
Gestern habe ich mich dann einmal mit VCDS ans Auto gesetzt und die hier beschriebenen Maßnahmen durchgeführt.
"Kaltdiagnose der Kennzeichenbeleuchtung" = deaktiviert
"Kennzeichenbeleuchtung ohne Pulsweitenmodulation (PWM) [LED Leuchtmittel]" = aktiviert.
Sobald ich das mit der Pulsweitenmodulation einstelle, wird mein TFL deaktiviert (LED von Superskoda). Ich kann Zündung/Licht an und aus machen wie ich will, das TFL bleibt aus. Die Warnleuchte und Fehlermeldung für die Kennzeichenbeleuchtung bleib trotzdem drin. Also beide Funktionen bringen keinen Erfolg, im Gegenteil, das TFL wird deaktiviert.
Jemand eine Idee?
ich habe mir LEDs mit Widerständen geholt. Wie ich schon vorher hier gelesen habe, funktionieren die beim 1Z FL nicht, sondern er bringt trotzdem die Fehlermeldung.
Gestern habe ich mich dann einmal mit VCDS ans Auto gesetzt und die hier beschriebenen Maßnahmen durchgeführt.
"Kaltdiagnose der Kennzeichenbeleuchtung" = deaktiviert
"Kennzeichenbeleuchtung ohne Pulsweitenmodulation (PWM) [LED Leuchtmittel]" = aktiviert.
Sobald ich das mit der Pulsweitenmodulation einstelle, wird mein TFL deaktiviert (LED von Superskoda). Ich kann Zündung/Licht an und aus machen wie ich will, das TFL bleibt aus. Die Warnleuchte und Fehlermeldung für die Kennzeichenbeleuchtung bleib trotzdem drin. Also beide Funktionen bringen keinen Erfolg, im Gegenteil, das TFL wird deaktiviert.
Jemand eine Idee?
- kraeuterfreak
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Nein. Nichts ist gut.Die Teile von Dectane viel zu teuer !
ich korrigiere:
Einfach CAN-BUS SMD-LEDs bestellen und gut ist !
Wenn du einfach solche LEDs verbaust erlischt die Betriebserlaubnis der Beleuchtung und damit des Autos! Im Schadenfall kann die Versicherung auf dich zurückgreifen und die Kohle zurückholen. (ob es auffällt ist die andere Frage...)
Bei einer Polizeikontrolle kann der Polizist, wenn es im auffällt, im Extremfall, dein Auto auf der Stelle stilllegen, bis der Mangel behoben ist. (Ja, so eine Kleinigkeit ist im Strassenverkehrs leider kein Kavaliersdelikt )
Lampen sind von den Streulinsen her so gebaut, dass sie auf die originale Beleuchtung passt. Und sie sind auch nur mit der vorgegebenen Beleuchtung legal!
Die Dectane-Leuchten wurden speziell für die LEDs entwickelt und damit wird garantiert, dass die Lichtstreuung die anderen Verkehrsteilnehmer nicht irritiert.
Diese Lampen haben ein E-Prüfzeichen und sind somit im Strassenverkehr zugelassen!
Eine teilespezifische Prüfung kostet viel Geld. (ca. 20'000.-)
In der Kombination mit Leuchtmittel, Gehäuse, Legalität finde ich den Preis von knapp 70 Euro überhaupt nicht überrissen!
Wenn man schon Veränderungen am Fahrzeug macht, sollte man auch darauf achten, dass es legal ist. Tuning kostet nun mal Geld. Wem legales Tuning zu teuer ist hat, meiner persönlichen Meinung nach, sein Fahrzeug halt nicht umzubauen!!
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Im Prinzip würde ich Dir Recht geben, aber Du beziehst Dich auf die LED-Kennzeichenbeleuchtung?
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Ja ich beziehe mich auf die Kennzeichenbeleuchtung.
Klar, man blendet nicht wirklich Jemanden, wie z.B. mit LEDs in Frontscheinwerfern, aber das ändert leider nichts an der Ausgangslage
Keine E-Prüfung, keine Betriebserlaubnis. Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz.
Und ich habe mal kurz im Kopf +/- überschlagen:
18 LEDs = 3.60
LED-Sockel = 5.00
Gehäuse = 3.00
Kabel = 0.20
Stecker = 2.50
Schrauben = 0.20
CAN = 8.50
Total = 23.00
Das ganze 2 mal = 46.00 Euro (ungefähre Materialkosten)
nun noch einen Prozentsatz für die Amortisation der Prüfkosten und die Marge von Dectane (Mitarbeiterlohn, Porto, Lagerkosten, usw.)
Kann sich nun jeder selber überlegen, ob die Leuchten teuer sind oder nicht. Ich halte sie für preiswert.
Was würden denn 2 originale Ersatzleuchten bei Skoda kosten? Erst, wenn man das weiss, kann man über den Preis urteilen.
Klar, man blendet nicht wirklich Jemanden, wie z.B. mit LEDs in Frontscheinwerfern, aber das ändert leider nichts an der Ausgangslage
Keine E-Prüfung, keine Betriebserlaubnis. Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz.
Und ich habe mal kurz im Kopf +/- überschlagen:
18 LEDs = 3.60
LED-Sockel = 5.00
Gehäuse = 3.00
Kabel = 0.20
Stecker = 2.50
Schrauben = 0.20
CAN = 8.50
Total = 23.00
Das ganze 2 mal = 46.00 Euro (ungefähre Materialkosten)
nun noch einen Prozentsatz für die Amortisation der Prüfkosten und die Marge von Dectane (Mitarbeiterlohn, Porto, Lagerkosten, usw.)
Kann sich nun jeder selber überlegen, ob die Leuchten teuer sind oder nicht. Ich halte sie für preiswert.
Was würden denn 2 originale Ersatzleuchten bei Skoda kosten? Erst, wenn man das weiss, kann man über den Preis urteilen.
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Mir ließ das mit dem erlöschen der BE keine Ruhe. Hab mal gegockelt und dies gefunden:
@ulridos
hier kann man das nachlesen:
Zitat:
Auszug aus dem Urteil des VGH BW vom 31.05.2011, Az.: 10 S 1857/09
Leitsatz
1. Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus.
Eine andere "Birne" für die Kennzeichenleuchte kann keine Gefährung in diesem Sinne darstellen. Der Wahrscheinlichkeitsgrad für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist gleich null.
Somit bleibt zwar die Unvorschriftsmäßigkeit, aber kein erlöschen der BE. Du kannst dir gerne mal das ganze Urteil reinziehen, ist interessant.
Quelle
@ulridos
hier kann man das nachlesen:
Zitat:
Auszug aus dem Urteil des VGH BW vom 31.05.2011, Az.: 10 S 1857/09
Leitsatz
1. Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus.
Eine andere "Birne" für die Kennzeichenleuchte kann keine Gefährung in diesem Sinne darstellen. Der Wahrscheinlichkeitsgrad für eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist gleich null.
Somit bleibt zwar die Unvorschriftsmäßigkeit, aber kein erlöschen der BE. Du kannst dir gerne mal das ganze Urteil reinziehen, ist interessant.
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Schön, wenn man in BW wohnt. Für die Fahrer in den anderen 15 Bundesländern lässt sich dadurch keine Rechtsverbindlichkeit ableiten. Die Tatsache, dass der VGH so entschieden hat, beweist allerdings, dass zumindest ein AG nicht unbedingt dieser Ansicht war.Chief hat geschrieben:Mir ließ das mit dem erlöschen der BE keine Ruhe. Hab mal gegockelt und dies gefunden:
Auszug aus dem Urteil des VGH BW vom 31.05.2011, Az.: 10 S 1857/09
Superb 3 Limousine, Style 110 kW TDI
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Re: Kennzeichenbeleuchtung in LED Technik
Gebe ich Dir Recht. Aber eine Grundsätzlichkeit des oben Geschriebenen gibt es somit nicht.
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