Hallo.Scout_JT hat geschrieben:Nach dem J&K schon nicht mehr an AH G. vermittelt hat nun das AH G. auch sämtliche noch offenen Vermittlungsverträge an ein anderes AH (AH Scherer in Simmern) abgegeben ohne die Kunden zu benachrichtigen...tse tse
An die rechtlich Versierten hier im Forum...ist das überhaupt rechtens???
Ob das rechtens ist oder nicht kann man mit so wenigen Aussagen zum Sachverhalt schlecht beurteilen. sorry

Insbesondere wäre es wichtig die AGB des AH zu kennen, ebenso die der anderen AH. Des Weiteren die Verträge der AH untereinander, die Verträge der AH mit SAD und den Vertrag zwischen Dir und dem AH...
kurz:
eine solche Klausel zur Weitergabe der Aufträge im Falle X kann überall stehen.
Eine Benachrichtigung wird bestimmt nicht zwingend erforderlich sein aber eigentlich gebietet dies der freundliche Umgang mit den Kunden. Und wenn schon nicht vom Ursprungs- AH, dann hätte ich eine solche Info wenigstens von dem erwartet der die Verträge übernommen hat.
mit rechtlicher Verwirrung,
Hochachtungsvoll,
Spike-xl