eine änderung der motorkennlinie ändert aber die fahreigenschaften bzw fahrwerte. was ein schalthebel nicht tut !Zish hat geschrieben:Es war ja nicht die Frage obs jemand merkt sondern ob es offiziell zulässig ist. Offenbar demnach nicht, da ja die ABE fehlt. Das ist das gleiche wie mit dem ändern der Motorkennlinie beim Tuner um die Ecke, merkt oberflächlich auch keiner.
Aber sollte aufgrund der Tatsache das man auch unverschuldet mal in einen schweren Unfall verwickelt ist, der Gutachter was finden was nicht zulässig ist
... tja keine Ahnung.
Und ganz so unrelevant ist es ja nun auch nicht, der Schalthebel gehört für mich immerhin zum Antrieb.
Naja muss am Ende wie bei allem jeder selber wissen.
Schaltwegverkürzung vom S3/TT für den Octavia 2 1Z
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Ich verstehe schon was du meinst Zish. Auch, wenn das Teil keiner sieht, verändert es dennoch etwas an der Fahreigentschaft des Autos und man verändert den Originalzustand. Und somit müsste grundsätzlich der TÜV mal ran...
Das is aber keine Begründung. Wenn ich in meinen vorhandenen Audi einen anderen (nicht identischen) Audi Motor einbaue, dann ist der von der Qualität genauso und auch original von Audi. Dennoch muss ich es abnehmen lassen.
Man kann also nur drauf hoffen, dass es nirgends auffält (was bei dem Miniteil, sicher der Fall ist).
smc_stefan hat geschrieben:...deshalb würd ich mir keine sorgen machen, zumal es eh ein original audi teil ist, welches von der qualität her passen sollte.Zish hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich mit dem "erlaubt sein" aus ? (Betriebserlaubnis, Versicherung........)
Sprich ist das überhaupt zulässig das Teil vom Audi in einem Skoda einzubauen? Auch wenn das der selbe Konzern ist?
Das is aber keine Begründung. Wenn ich in meinen vorhandenen Audi einen anderen (nicht identischen) Audi Motor einbaue, dann ist der von der Qualität genauso und auch original von Audi. Dennoch muss ich es abnehmen lassen.
Man kann also nur drauf hoffen, dass es nirgends auffält (was bei dem Miniteil, sicher der Fall ist).
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wenn ich aber ein anderen Motor einbaue ändere ich ja die ABE daten wie leistung, gewicht usw, also das was ganz anderes.rs200 hat geschrieben:Ich verstehe schon was du meinst Zish. Auch, wenn das Teil keiner sieht, verändert es dennoch etwas an der Fahreigentschaft des Autos und man verändert den Originalzustand. Und somit müsste grundsätzlich der TÜV mal ran...
smc_stefan hat geschrieben:...deshalb würd ich mir keine sorgen machen, zumal es eh ein original audi teil ist, welches von der qualität her passen sollte.Zish hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich mit dem "erlaubt sein" aus ? (Betriebserlaubnis, Versicherung........)
Sprich ist das überhaupt zulässig das Teil vom Audi in einem Skoda einzubauen? Auch wenn das der selbe Konzern ist?
Das is aber keine Begründung. Wenn ich in meinen vorhandenen Audi einen anderen (nicht identischen) Audi Motor einbaue, dann ist der von der Qualität genauso und auch original von Audi. Dennoch muss ich es abnehmen lassen.
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Es ging mir hierbei nur um die Bemerkung, dass Qualität und die Originalität von Audi nicht verändert werden...
Der Rest (Gewicht, etc.) ist selbstverständlich.
Letzendlich wird aber durch eine Veränderung am Auto die Fahreigenschaft beeinflusst. Wenn das nicht abnahmepflichtig ist, könnt ihr mich zukünftig Karl-Heinz rufen...
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jupp, nun die frage in wie fern wird die fahreigenschaft bzw das fahrverhalten beeinflusst mit solch einer SWV !??rs200 hat geschrieben:Es ging mir hierbei nur um die Bemerkung, dass Qualität und die Originalität von Audi nicht verändert werden...
Der Rest (Gewicht, etc.) ist selbstverständlich.
Letzendlich wird aber durch eine Veränderung am Auto die Fahreigenschaft beeinflusst. Wenn das nicht abnahmepflichtig ist, könnt ihr mich zukünftig Karl-Heinz rufen...
Gibts im Forum kein TÜV mensch oder so !?
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Du legst beim Schalten nur noch 60% (zumindest bei dem Forgeteil - bei dem Audi Teil weiß ichs ja nich) des Schaltweges zurück. Damit hast du in die Originalität des Autos eingegriffen und die originale Fahreigenschaft (also 100% Schaltweg) ändert sich.
Wenn das keine Änderung ist.
Mit Fahreigenschaft meine ich nicht wie er auf der Straße liegt oder wie sein Kurvenverhalten ist. Darum gehts nicht.
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schon klar mit strasse liegen und so ich meine auch nur auf tüv teschnische seite mit fahreigenschaften, na ja ob des jemand interessiert ob man 100 % oder nur 60% schaltweg hat, hm wird sich zeigen ich werde mal die tüv typen hier bei uns an quatschen.rs200 hat geschrieben:Du legst beim Schalten nur noch 60% (zumindest bei dem Forgeteil - bei dem Audi Teil weiß ichs ja nich) des Schaltweges zurück. Damit hast du in die Originalität des Autos eingegriffen und die originale Fahreigenschaft (also 100% Schaltweg) ändert sich.
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Letztendlich wird dieses kleine Teil eh niemand sehen wenn man Glück hat, da es zu aller Verwirrung ja auch noch wie das Originale aussieht, aber lass mal bei einer Polizeikontrolle den Herrn Oberförster dein Auto auf den Kopf stellen und der stellt fest, dass die Schaltwege verdammt kurz sind. Wenn der misstrauisch wird, kann er dir auf jeden Fall schonmal einen Mängelschein ausstellen. Der verkehrstechnische Dienst der Polizei ist nicht blöd und die werden zum Teil (wie bei meiner Poz.kontrolle festgestellt) auf Tuning und Umbauten geschult.
Ich möchte aber klarstellen, dass ich keine Gegner der SWV bin. Wenn ich das nötige Kleingeld hätte würde ich das Risiko auch eingehen...![Very Happy :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)
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