Falc hat geschrieben:Über den Grundsatz:
"Sobald mehrere Änderungen an einer Fahrzeugkomponente, beispielsweise am Fahrwerk, durchgeführt werden muss der ganze Spaß begutachtet und eingetragen werden."
brauchen wir nicht diskutieren!
Diesen Satz wird dir jeder Sachverständige bei TÜV, Dekra usw. bestätigen. Das ist auch keine Falschinformation von anderen Forumsmitgiedern aufgrund von Unwissenheit, sondern eine Tatsache.
Hallo Falc,
ja, über diesen Grundsatz muss nicht mehr Diskutiert werden, denn das stimmt so devinitiv nicht!
Wie geschrieben, war ich heute beim TÜV SÜD in 94469 Deggendorf und habe mein Anliegen mit dem ABE/Gutachten für die Federn und einem ABE für Felgen vorgetragen.
Der Sachverständige war sehr nett und hat sich alles in Ruhe angesehen.
Die Federn sind Eintragungsfrei und in dieses ABE/Gutachten enthält auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Felgen,
wenn diese Reifengröße ab Werk eingetragen ist
Für diesen Zweck hat er mir extra noch einen Ausdruck anhand meiner Fahrgestellnummer gemacht, was am RS TFSI gefahren werden darf (Siehe Bild).
Somit müssen weder die Federn noch die Felgen eingetragen werden wenn die Reifendimension 225/40/18, 225/45/17 oder M+S 205/55/16 (siehe Bild) entspricht. Es ist also egal, ob im ABE der Felgen steht, nur gültig mit originalen oder Serienfahrwerk, da dieses von den ABE der Federn durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung F1) ausgenommen wird.
Ich hoffe das diese Sache damit entgültig geklärt ist. Wer es dennoch nicht wahrhaben will, kann selber zum TÜV laufen und für eine Technische Auskunft 9,81 EUR bezahlen. Jep, richtig gelesen, 9,81 EUR hat mich der Spaß hier gekostet (siehe Zahlungsbeleg auf dem Bild).
Im übrigen kostet eine Eintragung beim TÜV 37 EUR, ohne dem Nachtrag im Schein oder Brief. Lässt man jetzt Federn und elgen eintragen, kostet das 74 EUR. Ich habe mir auch nochmal die Rechnung vom Seicento angesehen, dort habe ich nicht nur die Distanzscheiben eintragen lassen, sondern auch den Tieferlegungssatz. Somit kam damals der Betrag von 70 EUR zustande - mein Fehler
Zusammenfassung:
Die H&R Federn mit ABE sind in kombination mit Alufelgen, die ebenfalls ein ABE haben eintragungsfrei, wenn die Bereifung 225/40/18, 225/45/17 oder M+S 205/55/16 entspricht. DIESE INFORMATION KOMMT VON EINEM ANERKANNTEN SACHVERSTÄNDIGEN VOM TÜV SÜDBAYERN.
G
Roland