Garantiefall beim Re-Import: das ist der Haken

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
Benutzeravatar
orkfresh
Alteingesessener
Beiträge: 544
Registriert: 1. August 2003 13:44
Modell: 5E
Bauart: Combi
Baujahr: 2016
Modelljahr: 2016
Motor: 1.4 TSI 110kW
Kilometerstand: 0

Beitrag von orkfresh »

Diese Standardformulierung ist aber in allen (!!) Verträgen, die es als Standardverträge gibt drin.

ADAC
mobile
autoscout24

etc. pp
seit 02/2016 in der Familie Octavia 5E Style Combi 1.4 TSI @ 110kW mit SchnickSchnack
R.I.P.
Octavia Elegance Combi 1.9TDI 81kW 2/2003-5/2005
Benutzeravatar
macgyvermichl
Alteingesessener
Beiträge: 382
Registriert: 2. Juli 2003 11:52
Modell: 1U
Bauart: Combi
Baujahr: 0
Motor: keine Angabe
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von macgyvermichl »

moin!
Es gibt bei reimport unheimlich viele unterschiede.
diese werden gemacht bei der herkunft des reimports
z.b. Spanien festland gleiche garantie wie deutschland (hab ich festgesztellt und skoda deutschland hat sich mächtig ins zeug gelegt)
Spanien Inseln fast keine garantie und Türkei auch keine...
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
wiba1234
Frischling
Beiträge: 23
Registriert: 12. April 2006 00:12

Beitrag von wiba1234 »

SeriousD hat geschrieben: Bei PKWs und ebay ja, bei allen anderen Dingen (die z.B. via Zeitungsinserat verkauft werden) hab ich ehrlichgesagt noch nie jemanden erlebt, der die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Bei Ebay mußt Du es reinschreiben, da das dort geschriebene ein verbindliches Angebot darstellt und das Höchstgebot die Annahme des Vertrages. Wenn also in einem solchen Angebot nicht steht, daß unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft wird, gilt die normale Gewährleistung.

Inserate selbst haben keine rechtsverbindliche Wirkung. Sie laden den Interessenten nur ein, ein Vertragsangebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum), welches dann vom Vekräufer angenommen wird. Oder auch umgekehrt. Jedenfalls findet der eigentliche Vertragsabschluß später statt, so daß man als Dritter (Zeitungsleser) in der Regel nicht weiß, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht. Das kann sein, muß aber nicht.
Aber auch hier gilt: Wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dann gilt das normale Gewährleistungsrecht.
Antworten

Zurück zu „Octavia I - Allgemeines & Neuigkeiten“