Diese Standardformulierung ist aber in allen (!!) Verträgen, die es als Standardverträge gibt drin.
ADAC
mobile
autoscout24
etc. pp
Garantiefall beim Re-Import: das ist der Haken
- macgyvermichl
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moin!
Es gibt bei reimport unheimlich viele unterschiede.
diese werden gemacht bei der herkunft des reimports
z.b. Spanien festland gleiche garantie wie deutschland (hab ich festgesztellt und skoda deutschland hat sich mächtig ins zeug gelegt)
Spanien Inseln fast keine garantie und Türkei auch keine...
Es gibt bei reimport unheimlich viele unterschiede.
diese werden gemacht bei der herkunft des reimports
z.b. Spanien festland gleiche garantie wie deutschland (hab ich festgesztellt und skoda deutschland hat sich mächtig ins zeug gelegt)
Spanien Inseln fast keine garantie und Türkei auch keine...
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Bei Ebay mußt Du es reinschreiben, da das dort geschriebene ein verbindliches Angebot darstellt und das Höchstgebot die Annahme des Vertrages. Wenn also in einem solchen Angebot nicht steht, daß unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft wird, gilt die normale Gewährleistung.SeriousD hat geschrieben: Bei PKWs und ebay ja, bei allen anderen Dingen (die z.B. via Zeitungsinserat verkauft werden) hab ich ehrlichgesagt noch nie jemanden erlebt, der die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Inserate selbst haben keine rechtsverbindliche Wirkung. Sie laden den Interessenten nur ein, ein Vertragsangebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum), welches dann vom Vekräufer angenommen wird. Oder auch umgekehrt. Jedenfalls findet der eigentliche Vertragsabschluß später statt, so daß man als Dritter (Zeitungsleser) in der Regel nicht weiß, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht. Das kann sein, muß aber nicht.
Aber auch hier gilt: Wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dann gilt das normale Gewährleistungsrecht.